Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 9: Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur Erbringung redaktioneller Leistungen im Bereich Sexualaufklärung oder Familienplanung aus den letzten drei Jahren handelt.
Zu 10: Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für den/die Hauptverantwortlichen und eines für die Vertretung des/der Hauptverantwortlichen).
Folgende Mindestanforderungen an die einzusetzenden technischen Fachkräfte stellt der Auftraggeber:
a) Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und verwandten Bereichen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss über fundierte Fachkenntnisse in den oben genannten Bereichen verfügen. Diese sind durch Auflistung der bestehenden Fachkenntnisse und ggf. Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Mindestvoraussetzung ist der Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums.
b) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss Erfahrungen in der Zusammenarbeit, sowohl mit öffentlichen Auftraggebern als auch mit Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich, in Form einer Auflistung seiner Erfahrungen (mind. drei) in der Zusammenarbeit mit den vorbenannten Personen aus den letzten drei Jahren nachweisen.
c) Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss ihre Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen durch Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren belegen. Zu den Referenzen müssen folgende Mindestangaben gemacht werden: Auftragsgegenstand, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der Leistung.
d) Erfahrungen in der Redaktion von Texten
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Redaktion von Texten verfügen. Dies ist mittels einer Auflistung von mindestens fünf redaktionierten Texten (in fremder Autoreneignerschaft) mit einem Mindestumfang von 10 DinA4 Seiten aus den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung nachzuweisen.
e) Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien verfügen. Hierzu sind mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zur Thematik „Abstimmung mit Gremien“ in mindestens zwei der Bereiche Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung einzureichen.
f) Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen verfügen. Als Nachweis ist mindestens ein Internetportal aufzuführen, welches in den letzten drei Jahren redaktionell (in Allein- bzw. Hauptverantwortung oder als Mitarbeiter/in) betreut wurde. Als Angabe müssen mindestens folgende Informationen benannt werden:
- Bezeichnung des Projektes bzw. der Internetseite
- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners
- Aussagen zu Dauer, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
g) Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau (C2) sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1)
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person muss über Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau sowie gute Englischkenntnisse verfügen. Diese sind anhand einer Eigenerklärung zu belegen.
Zu 11: Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,§ 21 AEntG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen..
Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.