Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der
Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform einzureichen. Als Nachweise sind Eigenerklärungen
einzureichen. Die aufgezählten Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist beim Auftraggeber
einzureichen und dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Sie müssen gültig sein. Möchte der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einsetzen, hat der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art
und Umfang zu benennen sowie die Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm/ihr
die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung
stehen werden. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers geführt werden. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig sein, kann der
Auftraggeber Gelegenheit zur Vervollständigung geben. Das Recht behält sich der Auftraggeber vor. Er
ist aber hierzu nicht verpflichtet, soweit andere Bewerbungen vollständig sind. Sämtliche Unterlagen
werden nicht zurückgesandt.
Weitere Unterlagen oder Informationen, als diejenigen, die in der Bekanntmachung genannt sind,
werden im Teilnahmewettbewerb nicht versandt. Zur persönlichen Lage sind im Teilnahmeantrag
folgende Angaben erforderlich:
1.) aussagekräftige Darstellung des Bewerbers,
2.) Erklärung über die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf
Regionalentwicklung und Regionalmanagement und/oder Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte
sowie Erfahrungen mit EU-konformen Vergaben, mit Benennung und Darstellung von Referenzen (max.
4) für einschlägige und vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (2019-2021),
3.) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen;
4.) Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden, dass keine Kartellabreden oder
ähnliche Abreden getroffen wurde, sowie dass eigene AGB des Bewerbers keine Wirkung erlangen.