Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Reinigungsarbeiten öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze in Berlin Neukölln
SGA_5_22_OV_Reinigung”
Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Parkanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Reinigungsarbeiten öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze in Berlin Neukölln” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Grünflächen Bereich Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Parkanlagen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Reinigungsarbeiten öffentlicher Grünanlagen in Berlin Neukölln Bereich Nord
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-15 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Grünflächen Bereich Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Reinigungsarbeiten öffentlicher Grünanlagen in Berlin Neukölln Bereich Süd
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spielplätze Bereich Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigungsarbeiten öffentlicher Kinderspielplätze in Berlin Neukölln Bereich Nord”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spielplätze Bereich Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigungsarbeiten öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze in Berlin Neukölln Bereich Süd”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Als Referenzbescheinigung können Sie das beigefügte Formular verwenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 30902394405 📠
Quelle: OJS 2022/S 040-102723 (2022-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 249126.84 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Grünanlagen Bereich Nord
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Reinigung Grünanlagen Bereich Nord
Umfang der Beschaffung
Titel: Grünanlagen Bereich Süd
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Reinigung Grünanlagen Bereich Süd
Beschreibung der Beschaffung: Reinigung Spielplätze Bereich Nord
Beschreibung der Beschaffung: Reinigung Spielplätze Bereich Süd
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 040-102723
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B.G Berlin Grün GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 66200.2 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 58372.16 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 57482.68 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B.G. Berlin Grün GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 67071.8 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 107-301594 (2022-06-01)