Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt unterteilt in zwei Fachlose:
1) Fachlos 1: Bohrung und Messstellenbau, Locker- und Festgesteinsgebiete (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen A4, B2 und B5)
2) Fachlos 2: Sanierungs- und Regenerierungsmaßnahmen sowie Reparaturarbeiten an bestehenden Messstellen (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen, R1 - mechanische Regenerierungsverfahren [R 1.1, R 1.2, R 1.5], Sanierung (Leistungsgruppen S1, S 3 - S 5) und A4 (für Reparaturen / Messstellenausbau))
Die angegebenen Leistungsgruppen sind in DVGW W 120-1 definiert. Fachlos 1 umfasst auch die Erstbeprobung und Analytik des Grundwassers aus den neu errichteten Grundwassermessstellen. Die Durchführung von geophysikalischen Bohrlochmessungen und ggf. auch geophysikalische Untersuchungen zur Ausbaukontrolle gemäß DVGW W 110 gehören ebenfalls zum Umfang (Fachlos 1). Das vollständige Klarpumpen mit Abnahmebericht und Abschlussdokumentation und die Durchführung von Kurzpumpversuchen gemäß DVGW W 111 gehören in beiden Fachlosen zum Leistungsumfang.
Leistungsgruppen gemäß DVGW W 120-1:
Zu Fachlos 1 (Bohrungen und Messstellenbau in Locker- und Festgesteinsgebieten)
- A 4 - Bau/Ausbau von Grundwassermessstellen bis DN 150 [Verfahren gemäß DVGW W 121 (A) und DVGW W 123 (A)]
- B 2 - Trockenbohrverfahren bis 75 m Teufe [Verfahren gemäß DVGW W 115 (A)]
- B 5 - Spülbohrverfahren bis 100 m Teufe [Verfahren gemäß DVGW W 115 (A)]
Zu Fachlos 2 (Regenerierung, Sanierung und Reparaturen von Grundwassermess-
Stellen)
- R 1 - mechanische Regenerierungsverfahren (jeweils mit Bürsten/Ausräumen)
[Verfahren gemäß DVGW W 130 (A)]:
- R 1.1 Intensiventnahme
- R 1.2 Kolben
- R 1.5 Hochdruckspülverfahren - Innenspülung
- A 4 - Ausbau von Grundwassermessstellen bis DN 150 [Verfahren gemäß DVGW W 121 (A) und DVGW W 123 (A)] zur Durchführung von Reparaturarbeiten
- S -Sanierung und ggf. Rückbau [Sanierung und Rückbau von Bohrungen und
Messstellen gemäß DVGW W 135 (A)]:
- S 1 Ringraumabdichtung
- S 3 Überbohren/Rohrschnitt
- S 4 Verfüllung/Teilverfüllung
- S 5 Rückbau
Die Bieter können auf ein oder alle Fachlose ein Angebot abgeben.
Umfang:
Landesweit sollen im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ab Vertragsbeginn jährlich ca. 50-75 Grundwassermessstellen neu gebaut werden, um Defizite im Messnetz zur Umsetzung der Anforderungen aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Grundwasserverordnung (GrwV) bzw. gemäß Monitoringleitfaden Grundwasser des Landes NRW zu beseitigen. Hinzu kommen neue Anforderungen an die Messnetzdichte aufgrund von § 13a Düngeverordnung (AVV GeA 2022, Anlage 1). Insgesamt besteht derzeit ein Bedarf von rd. 250 neu einzurichtenden und bislang rd. 100 zu ersetzenden Grundwassergütemessstellen.
Davon sollen im Fachlos 1 jährlich mindestens 50 - 75 Maßnahmen umgesetzt werden.
Das derzeitige Messstellennetz (Grundwassergüte, Grundwasserstände) umfasst rd. 2650 Messstellen, wovon rd. 1200 Messstellen vom LANUV betrieben werden oder deren Funktionstüchtigkeit in der Verantwortung des LANUV steht, sodass neben den vorgenannten Baumaßnahmen (Fachlos 1) regelmäßig auch Regenerierungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturarbeiten (Fachlos 2) an bestehenden Messstellen anfallen.
Davon sollen im Fachlos 2 jährlich 100 - 150 Maßnahmen umgesetzt werden.
Mechanische bzw. hydraulische Regenerierungsmaßnahmen oder bauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturen sind jährlich bei 100-150 Messstellen erforderlich. Diese verteilen sich zu einem Drittel auf kleinere bauliche Veränderungen, Sanierungen oder Reparaturen (z.B. Sanierung Unterflurausbau, Einbau einer oberirdischen Tonabdichtung, Bergung eines Fremdkörpers, Reparatur oder Austausch Schutzrohr, Pegelkappe, Anbringen von Schutzdreieck und Sichtstange usf.) - zusammenfassend als "Sanierung" bezeichnet, zu einem weiteren Drittel auf mechanische bzw. hydraulische Regenerierungsmaßnahmen (z.B. zur Verbesserung der Ergiebigkeit; zur Entfernung von Ablagerungen / Sediment), und zu einem weiteren Drittel auf eine Kombination verschiedener Maßnahmen (z.B. Regenerierung und Sanierung).