Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen mit den Mindestanforderungen: Die Lösung muss bei einer Einrichtung oder Institution im Einsatz mit mindestens 20 Lizenzen für Beraterinnen / Berater in einer Verbundlösung (1 Plattform, heruntergebrochen auf einzelne Bereiche) sein.
2. Verbindliche Eigenerklärung (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
3. Der Anbieter bestätigt mit seiner Angebotsabgabe die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT, siehe Vertragsbedingungen/Formulare). Der Auftrag umfasst einmalige und längerfristige laufende Leistungen. Der Auftragnehmer erbringt grundsätzlich sowohl Nachweis 1 Buchst. a, als auch Buchst. b. Alternativ zu Nachweis 1 Buchst. a kann der Bieter auch den Nachweis 2 erbringen, wenn der Bezug zur vertragsgegenständlichen Leistung gegeben ist.