ca. 1.078 m2 Standgerüst ca. 144 t Steinlieferung Grauwacke ca. 70 t Mörtellieferungen ca. 1.370 m2 Mauerfläche ent- und verfugen ca. 16.650 l Injektion des Mauerwerks ca. 7 Stck. Erdnägel, l = 7 m Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprojektes „Rund um den Siegberg“. Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller Lose „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann. § 3 (9) VgV sieht vor, dass auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der geschätzte Netto-Gesamtwert der Leistung unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte 20 % des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mauerarbeiten
Referenznummer: 225_22
Kurze Beschreibung:
ca. 1.078 m2 Standgerüst
ca. 144 t Steinlieferung Grauwacke
ca. 70 t Mörtellieferungen
ca. 1.370 m2 Mauerfläche ent- und verfugen
ca. 16.650 l Injektion des Mauerwerks
ca. 7 Stck. Erdnägel, l = 7 m
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des
Städtebauförderungsprojektes „Rund um den Siegberg“. Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller Lose „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann. § 3 (9) VgV sieht vor, dass auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der geschätzte Netto-Gesamtwert der Leistung unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte 20 % des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des
Städtebauförderungsprojektes „Rund um den Siegberg“. Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller Lose „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann. § 3 (9) VgV sieht vor, dass auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der geschätzte Netto-Gesamtwert der Leistung unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte 20 % des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mauerarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mauerwerksarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-02 📅
Datum des Beginns: 2023-03-06 📅
Datum des Endes: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 211-605799
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 EU VOB/A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 1.078 m2 Standgerüst
ca. 144 t Steinlieferung Grauwacke
ca. 70 t Mörtellieferungen
ca. 1.370 m2 Mauerfläche ent- und verfugen
ca. 16.650 l Injektion des Mauerwerks
ca. 7 Stck. Erdnägel, l = 7 m
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des
Städtebauförderungsprojektes „Rund um den Siegberg“. Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller Lose „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann. § 3 (9) VgV sieht vor, dass auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der geschätzte Netto-Gesamtwert der Leistung unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte 20 % des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt.
Städtebauförderungsprojektes „Rund um den Siegberg“. Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller Lose „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann. § 3 (9) VgV sieht vor, dass auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der geschätzte Netto-Gesamtwert der Leistung unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte 20 % des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberes Schloss, Burgstraße 5, 57072 Siegen, Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens;
— Erklärung zu evtl. Insolvenzverfahren und Liquidation;
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ebenfalls gefordert: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung in geeigneter Höhe oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten. Bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ebenfalls gefordert: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung in geeigneter Höhe oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten. Bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten. Bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zu Leistungen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Den Unterlagen ist eine Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU beigefügt, die vom Bieter mit dem Angebot abzugeben ist.
b) Ferner ist eine Erklärung zu COVID-19-bedingten Mehrkosten beigefügt (Vordruck 217).
c) Es gelten die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 EU VOB/A).
1) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 21.11.022, 10:00 Uhr, über
das unter Abschnitt I genannte Vergabeportal übersendet werden. Später eingehende Fragen werden
beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist kostenlos möglich.
beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist kostenlos möglich.
2) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234) abgeben.
3) Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen
Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235) anzugeben. Nachunternehmer müssen ebenfalls die unter III. 1.1)-III.1.3) genannten Eignungsanforderungen erfüllen. Diese sind vor der Beauftragung durch die Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen.
Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235) anzugeben. Nachunternehmer müssen ebenfalls die unter III. 1.1)-III.1.3) genannten Eignungsanforderungen erfüllen. Diese sind vor der Beauftragung durch die Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-2165📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 211-605799 (2022-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 1.078 m2 Standgerüst
ca. 144 t Steinlieferung Grauwacke
ca. 70 t Mörtellieferungen
ca. 1.370 m2 Mauerfläche ent- und verfugen
ca. 16.650 l Injektion des Mauerwerks
ca. 7 Stck. Erdnägel, l = 7 m
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-04 📅
Name: Zedler Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Saurechstraße 14
Postort: Ober-Flörsheim
Postleitzahl: 55234
Land: Deutschland 🇩🇪 Alzey-Worms🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.