Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Interim Container
5070 Interim Container
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Kurze Beschreibung: Interim Containeranlage als Ausweichquartier für Schule
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 336 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorgefertigte Gebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fertigkonstruktionen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Konstruktionen und Teile von Konstruktionen📦
Ort der Leistung: Fürth, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Containeranlage wird als Auslagermöglichkeit für Klassenzimmer errichtet.
Jedes Klassenzimmer setzt sich aus mehreren, ggf. unterschiedlich großen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Containeranlage wird als Auslagermöglichkeit für Klassenzimmer errichtet.
Jedes Klassenzimmer setzt sich aus mehreren, ggf. unterschiedlich großen, Containern zusammen. Das Erdgeschoss und das Obergeschoss bestehen jeweils aus 26 Containern.
Für die Laufzeit von ca. 24 Monaten wird das Erdgeschoss errichtet. Das Erdgeschoss besteht aus einem Ausweichraum, fünf Klassenzimmern, drei Sanitärräumen, einem innenliegenden Treppenhaus und Fluren zur Erschließung.
Nach ca. 12 Monaten Laufzeit wird das Obergeschoss mit demselben Aufbau wie das Erdgeschoss aufgestockt.
Die lichte Innenhöhe der Container beträgt ca. 2,75m.
Außen-Abmessungen der Container:
Container 1: l/b/h ca. 6,055/3,000/3,067 m
Container 2: l/b/h ca. 6,055/2,435/3,067 m
Termine:
Anlieferung und Montage Erdgeschoss: KW27 bis einschl. KW36 (2022)
Standzeit Erdgeschoss: KW37-2022 ca. 24 Monate
Anlieferung und Montage Obergeschoss: KW27 bis einschl. KW36 (2023)
Standzeit Obergeschoss: KW37-2023 ca. 12 Monate
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 336 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-04 📅
Datum des Endes: 2024-09-13 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Es wird damit gerechnet, dass bis Auftragserteilung die Genehmigung vorliegt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-15
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-15
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 096-264104 (2022-05-13)