Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule -Holztüren
Titel 1 Ausführung Neubau (Erweiterungsbau): ca. 27.03.2023 bis ca. 18.04.2023 Titel 2 Ausführung Altbau (Sanierung Bestandsgebäude):
1. Altbau: Bereiche Umbau: Verwaltungs- und Lehrerbereiche etc.: ca. 27.02.2023 - 17.03.2023 2. Altbau: Bereiche Umbau: Lehrküche, Musikraum, Klassenzimmer etc.: ca. 06.03.2023 bis 24.03.2023 3. Altbau: Bereiche Umbau: Technikräume, MUM, NWR etc.: ca. 08.04.2024 bis 26.04.2024
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule -Holztüren
Titel 1 Ausführung Neubau (Erweiterungsbau): ca. 27.03.2023 bis ca. 18.04.2023...”
Kurze Beschreibung
Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule -Holztüren
Titel 1 Ausführung Neubau (Erweiterungsbau): ca. 27.03.2023 bis ca. 18.04.2023 Titel 2 Ausführung Altbau (Sanierung Bestandsgebäude):
1. Altbau: Bereiche Umbau: Verwaltungs- und Lehrerbereiche etc.: ca. 27.02.2023 - 17.03.2023 2. Altbau: Bereiche Umbau: Lehrküche, Musikraum, Klassenzimmer etc.: ca. 06.03.2023 bis 24.03.2023 3. Altbau: Bereiche Umbau: Technikräume, MUM, NWR etc.: ca. 08.04.2024 bis 26.04.2024
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Karlsruhe🏙️
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasiumstr. 3, 68753 Waghäusel
Beschreibung der Beschaffung: Innentüren mit Zarge 72 Stck.
Waschtischschränke 2 Stck
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-07 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-04
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-04
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Waghäusel, Gymnasiumstr. 1, 68753 Waghäusel
“Bieteranfragen werden nur bis 5 Kalendertage vor dem Submissionstermin über die Vergabeplattform Subreport ELViS beantwortet.” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe -Vergabekammer-
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 169-475401 (2022-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-25) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 169-475401
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2022/S 209-593573 (2022-10-25)