Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. a) Scan-/Digitalisierungsort in Deutschland; Anzahl der Mitarbeiter in Deutschland im Bereich Scandienstleistung/Digitalisierung von Patientenakten für Krankenhäuser (Digitalisierung, Support, Vertrieb, Projektleitung etc.) größer als 50
b) Anzahl der Krankenhauskunden in Deutschland mit der angebotenen Scandienstleistung inkl. Indexierung und OCR-Erkennung in Deutschland größer als 50
c) Angabe von mindestens 3 realisierten oder in bestätigter Umsetzung befindlichen Referenzkrankenhäusern/Krankenhausverbünden in Deutschland in den Jahren 2017 bis 2021 mit der Software/Dienstleistung im Produktivbetrieb, die der Bewerber anbieten will, in Einrichtungen > 1.000 Betten. Es ist die Software-/Digitalisierungsbezeichnung sowie Referenz mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben.
d) Bestehende Anbindung DMS marabu in Deutschland, Nachweis mindestens einer Referenz mit Anbindung mind. HL7 ADT aus dem KIS und HL7 MDM sowie OCR-Erkennungsdaten in das marabu DMS
4. a) Dokumentation und Support in deutscher Sprache sowie Betreuung/Support/Scan-/Digitalisierungsdienstleistung in Deutschland. Erklärung hierzu ist abzugeben.
b) Der Anbieter darf kein Händler sein, sondern muss die Scandienstleistung selbst mit eigenen Mitarbeitern erbringen. Erklärung hierzu ist abzugeben.
c) Der Anbieter muss (für die Software Aktenausleihverwaltung, so nicht das Tool des Auftraggebers vom Dokumentenmanagementsystem NEXUS/marabu genutzt werden kann) im Besitz der Applikationssoftware und des Quellcodes sein, damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können. Erklärung hierzu ist abzugeben.
d) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
e) Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate)
f) Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate)
g) Eigenerklärung nach § 128 GWB, wonach der Bewerber keine Steuer- oder Abgabeschulden, Sozialversicherungs- oder Berufsgenossenschaftsbeitragsrückstände hat und die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einhält.
h) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
i) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
j) Eigenerklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
k) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung