Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten
Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Schritt 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige
Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Schritt 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich
geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schritt 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben
haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3 der EUBekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich
zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu er-bringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am
weiteren Verfahren betei-ligt werden soll.
Dabei werden die gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung anzugebenden Eignungsnachweise wie folgt
bewertet:
a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:
Gesamtumsatz im Mittel > 2,50 Mio. EUR: 30 Punkte
Gesamtumsatz im Mittel > 1,50 Mio. EUR: 20 Punkte
Gesamtumsatz im Mittel < 1,50 Mio. EUR: 10 Punkte
b) Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung
"TGA", Anlagengruppen 1 bis 3 und 8) in EUR netto in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:
Jahresumsatz im Mittel >= 500.000 EUR: 30 Punkte
Jahresumsatz im Mittel < 500.000 EUR: 20 Punkte
c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt
beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:
Gesamtzahl MA >= 20 MA: 20 Punkte
Gesamtzahl MA >= 10 MA: 10 Punkte
Gesamtzahl MA < 10 MA: 5 Punkte
d) Durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten mit akademischen Abschluss im Planungswesen in den
letzten drei Jahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt
beschäftigten Mitarbeiter (MA) mit einem akademischen Abschluss im Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder
vergleichbar) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:
MA mit akademischem Abschluss > 5 MA: 20 Punkte
MA mit akademischem Abschluss < 5 MA: 10 Punkte
e) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen
Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung
sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren
und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
(1) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach
folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4 Mio.: 50 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2 Mio.: 25 Punkte
Projektvolumen < EUR 2 Mio. 10 Punkte
(2) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem
vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Hochschul-/ Schulgebäude 30 Punkte
Kindergarten/Kita 10 Punkte
(3) Bewertet wird die Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße Leistungserbringung nach
folgender Maßgabe:
Vorlage eines Referenzschreibens
über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 40 Punkte
Keine Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die
vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.