Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
FACHKRÄFTE:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand (Leistungen der Beteiligung und Kommunikation).
REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben (siehe Anlage Matrix – Eignungskriterien):
Die Auftraggeberin wird die eingereichten Referenzen anhand der im Formblatt gemachten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenen Aufgabe unterziehen und bewerten. Dazu ist eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes auf dem Formblatt des Teilnahmeantrags erforderlich.
Referenzprojekte "crossmediale Beteiligung und Kommunikation":
40 Punkte ab 2 voll vergleichbaren Referenzen (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertung anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf:
- Vielzahl von vergleichbaren Zielgruppen/Akteuren (z.B. Politik, Verwaltung, Bürgerschaft, Wirtschaft),
- Art der Beteiligung: partizipativ, aktivierend und crossmedial (Print, Online, Veranstaltung),
- Auftragswert > 75.000 Euro netto
Dabei gilt als voll vergleichbar (20 Punkte):
Vielzahl von vergleichbaren Zielgruppen/Akteuren; partizipativ, aktivierend und crossmedial (Print, Online, Veranstaltung); Auftragswert >75.000 EUR netto
weitgehend vergleichbar (13 Punkte):
- keine Vielzahl von vergleichbaren Zielgruppen/Akteure oder
- Art der Beteiligung nicht partizipativ, aktivierend und crossmedial oder
- Auftragswert <75.000 EUR netto
teilweise vergleichbar (7 Punkte):
- zwei der o.g. Kriterien in Kombination treffen nicht zu (Zielgruppen/Akteure, Art der Beteiligung und Auftragswert);
kaum vergleichbar (0 Punkte):
keine wertungsrelevanten Angaben.
wenn davon Referenzen im Bereich digitale Stadt oder vergleichbare Projekte:
20 Zusatzpunkte ab 2 mindestens „teilweise vergleichbaren (s.o.)“ Referenzen, (10 Zusatzpunkte je Referenz sofern mind. teilweise vergleichbar)
Referenzprojekte „Citizen Science“:
40 Punkte ab 2 Referenzen (20 Punkte je Referenz)
dabei mind. Konzeption, Durchführung/Begleitung und Kommunikation von aktivierenden Formaten
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
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Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.