Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Quali-tät ausführen zu können.
a) Beschäftigtenzahl:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Bewerber insgesamt eine solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachgewiesen hat. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der Angaben unter Ziffer 4 im Fragebogen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen.
Des Weiteren werden die Angaben daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im dritten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 500 Vollzeitkräfte beträgt, wo-bei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben unter Ziffer 4 (bzw. 4-1) im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
b) Fähigkeiten:
Der Bewerber benennt in den Angaben unter Ziffer 9 im Fragebogen diejenigen Technologien aus der "Anlage Liste technische Fähigkeiten", für die er sich in der Lage sieht, Entwicklungsleistungen zu erbringen.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die technischen Fähigkeiten in allen sieben Technologiebereichen vorhanden sind. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben unter Ziffer 9 im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern von dem führenden Unternehmen einzureichen. Soweit einzelne zwingend erforderliche Fähigkeiten und Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, muss in einem solchen Fall von Eignungsleihe in der dann einzureichenden „ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz und ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer“ ausgewiesen werden (Siehe oben: 4.2.2).
c) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 1, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nach-folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzen.
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 4 Referenzen.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzen.
0 Punkte: Es sind weniger als drei Referenzen genannt
Der Bewerber benennt in den Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich ab-geschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Es sind ausschließlich Referenzen im öffentlichen Sektor aus Deutschland zu benennen, also die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Sozialversicherungen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich in den Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen beschrieben wurde.
Die Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern von dem führenden Unternehmen einzureichen. Referenzen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
d) Anzahl Fachkräfte:
Für das Kriterium „Anzahl Fachkräfte“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Anzahl von Fachkräften des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Anzahl von Fachkräften des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Anzahl von Fachkräften des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den aktuellsten drei Geschäftsjahren an Fachkräften aus den Bereichen der in der Liste der organisatorischen Fähigkeiten genannten Rollen für die in der Liste der technischen Fähigkeiten genannten Technologien nachzuweisen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein eher breitgefächertes Spektrum aus den organisatorischen Fähigkeiten abgerufen werden wird - ein einzelnes spezielles Anforderungsprofil wird nicht betrachtet.
Die Angaben unter Ziffer 5 (bzw. 5-1) im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Vermittlungskennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Für das Kriterium „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Für ein dem genannten ISO-Standard entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln des ge-nannten ISO-Standards dargestellt sein muss oder eine Zertifizierung gemäß dem genannten ISO-Standard oder eine gleichwertige andere Zertifizierung.
3 Punkte: Für ein zwar nicht gemäß dem genannten ISO-Standard entsprechen-des, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System gemäß sei-ner Beschreibung.
0 Punkte: Es ist kein entsprechendes System vorhanden.
In der Angabe unter Ziffer 8 im Fragebogen gibt der Teilnehmer an, ob er ein System zur Qualitätssicherung im Einsatz hat, das dem Standard ISO 9001:2015 zumindest in den Grundzügen entspricht.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
e) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung:
Für das Kriterium „Maßnahmen zum Umweltmanagement“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Der Bewerber betreibt ein Reporting gemäß der EU-Taxonomie-VO.
3 Punkte: Der Bewerber betreibt ein vergleichbares und regelmäßiges Reporting.
0 Punkte: Der Bewerber betreibt kein wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschriebe-nes Reporting.
Der Bewerber beschreibt in der ANLAGE Klimaschutz seine Aktivitäten rund um das Reporting im Klimaschutz.
Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die vier Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 40 = 200 Punkte). Auf diese Weise sind bei den vier Kriterien maximal 200, 150, 100 und 50 Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.
Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt.