Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung ("Ausschlusskriterien") erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten Bewertungskriterien höchstens fünf (5) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die fünf Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten fünf Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 folgende Angaben zu machen.
1) Projektmanagement (EK-07-B)
Der Bewerber hat die Projektmanagementstrukturen im Unternehmen (als Freitext) zu erklären.
2) Unternehmensreferenzen (EK-10-A/B bis EK-12-A/B)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu vergebenden Leistungen. Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten fünf Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;Angaben zum Auftragszeitraum;
aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert oder -umfang).
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):je 1 Referenz für die Leistungsbereiche "Konzeption" (EK-10-A/B), "Erstellung Individualsoftware" (EK-11-A/B) und "Softwarepflege/Support"(EK-12-A/B).Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt. Die Referenzen müssen in den fünf Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird). Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen im Hinblick auf die einzelnen Leistungsbereiche bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 4 Punkten pro Leistungsbereich. Pro Leistungsbereich können somit maximal 4 Punkte erreicht werden. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils die gleiche Punkteanzahl. Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte):Vergleichbarkeit der vom Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts erbrachten mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, Vergleichbarkeit des Auftragsvolumens (Auftragswert und zeitlicher Umfang) zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag, Vollständigkeit, Aussagekraft und Stimmigkeit (Widerspruchsfreiheit) der Darstellung.Die Referenzen werden anhand der Kriterien und des Bewertungsmaßstabs unten bewertet. Eine Bewertung einer Referenz in einem Leistungsbereich mit Null (0) Punkten steht der Nichteinreichung der Referenz gleich und kann bei dadurch bedingter Unterschreitung der Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen zum Ausschluss des Bewerbers als ungeeignet führen.
3) Abgeschlossene Softwareprojekte (EK-13- B)
Angabe von in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Software-Projekten mit einem Gesamtvolumen von mindestens 50.000 €. Der Projektstart darf auch vor dem genannten Termin liegen.
Bewertungsmaßstab: EK-07-B, EK-10-A/B, EK-11-A/B, EK-12-A/B
4-Punkte erhalten Referenzdarstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die genannten Referenzaspekte am besten erfüllen. 3-Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 2-Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 1-Punkt erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu schwerwiegende Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 0-Punkte erhalten Darstellungen, die die genannten Referenzaspekte in keinem Punkt erfüllen oder die fehlerhaft/unvollständig sind.
Bewertungsmaßstab: EK-13-B
Es wurden 4 oder mehr Software-Projekte >= 50 T€ abgeschlossen 4 Punkte; es wurden 3 Software-Projekte >= 50 T€ abgeschl. 3 Punkte; es wurden 2 Software-Projekte >= 50 T€ abgeschl. 2 Punkte; es wurde 1 Software-Projekt >= 50 T€ abgeschl.1 Punkt; es wurden keine Software-Projekt >= 50 T€ abgeschl. 0 Punkte