SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest

DB Netz AG (Bukr 16)

SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-08 Auftragsbekanntmachung
2022-12-16 Ergänzende Angaben
2023-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
Referenznummer: 22FEI62344
Kurze Beschreibung: SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: andreas.kindermann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864220 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d9cbc920-c8fd-4e47-96ac-b544fc8c64a4 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d9cbc920-c8fd-4e47-96ac-b544fc8c64a4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-626056
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): Ingenieurbüro Reiser+Schlicht Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Bau einer Stahlbetonbrücke (930 m3 Unterwasserbeton, 1.790 m3 Beton / Stahlbeton, 116 t Betonstahl, 85 t Walzstahl, 1.067 t Spundwände (sichtbare Fläche), 330 m Bohrpfähle (überschnittene Bohrpfahlwand), 540 m Rückverankerung, 4.240 m³ Erdbewegung, 735 m Schienen liefern, 484 St Schwellen liefern, 760 m³ Schotter liefern, 40 m³ PSS-Material liefern, 520 m² Gewässerbausteine LMB10/60 (abgedeckte Fläche), Ein- und Ausbau zweier Hilfsbrücken (inkl. Hilfsbrückenauflager))
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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Oberbau konventionell–Schotter:
--Gleise;Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau:
-Erweiterungsvorhaben für Betonbrücken, Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB)!
-Stahlbetonbrücken
-Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau:
-Gründungen Pfähle;
-Verankerungen;
-Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
-Nachweis der Eignung des Planers der Ausführungsplanung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 v.H.
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 85 v.H.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kindermann, Andreas
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d9cbc920-c8fd-4e47-96ac-b544fc8c64a4 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-N - Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Rundestraße 11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Hameln-Pyrmont 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Ingenieurbüro Reiser+Schlicht
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 218-626056 (2022-11-08)
Ergänzende Angaben (2022-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-711309
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 218-626056
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Austausch und Übergabe neuer Dateien
Quelle: OJS 2022/S 246-711309 (2022-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5977757.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 054-158211
ABl. S-Ausgabe: 54

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-11 📅
Name: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dudweilerstraße 80
Postort: St. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland 🇩🇪
Saarpfalz-Kreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 054-158211 (2023-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest
Referenznummer: 22FEI62344
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Beschreibung
Interne Kennung: afdf8ecb-b325-45ca-b591-93b1c55acb4b
Beschreibung der Beschaffung: SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Postleitzahl: 31785
Stadt: Hameln
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022859805
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 908f648e-ba2b-44e1-a30e-4d47c45a820f
Postanschrift: Dudweilerstraße 80
Postleitzahl: 66386
Postort: St. Ingbert
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: martinernst
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Fax: +49 5117718314 📠

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-n-b
E-Mail: andreas.kindermann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864220 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-08+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
17 - Gemäß Schreiben Fa. Tauber vom 14.02.2024 wurden im Zuge von Kampfmittelsondierarbeiten auf der südwestlichen BEFläche Verdachtspunkte/Anomalien festgestellt. Das Öffnen und Beseitigen der vorgenannten Punkte durch entsprechendes Fachpersonal und Geräte ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Ist aber Voraussetzung zur Weiterführung der Baumaßnahmen. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, geplante Sperrpausen im GJ 2024 und die IBN der EÜ nicht einzuhalten. Fa. Tauber ist Nachunternehmer des AN Bau und kann o.g. zusätzliche Arbeiten zeitnah ausführen. Eine Bauzeitverlängerung wird möglicherweise verhindert und der Bauabschluss ist termingerecht.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 17 - Beseitigung von Anomalien und Kampfmittelverdachtspunkten
Quelle: OJS 2024/S 070-206875 (2024-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
18 - Vor dem Hintergrund der Absage einer Sperrpause für die Hilfsbrückeneinbauten, auch aus technischen Gründen, ist die vom AN Bau vorgeschlagene Lösung - seitliches Herstellen und Einschieben der EÜ - vor Ort umzusetzen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind vom AN Bau bereits fertiggestellt worden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, geplante Sperrpausen im GJ 2024 und die IBN der EÜ nicht einzuhalten. Mit Nutzung des Alternativkonzeptes kann eine Bauzeitverlängerung möglicherweise verhindert werden und der Bauabschluss termingerecht erfolgen. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 18 - Ausführung alternative Bauweise
Quelle: OJS 2024/S 070-208151 (2024-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21 Gemäß Ausführungsplanung befinden sich die Unterkanten der Bestandswiderlager und das Verpressmaterial des HDIVerfahrens auf einer Höhe. Um diese Höhengleichheit belastbar zu ermitteln, werden pro Bestandswiderlager 1-2 Kernbohrungen schräg ausgeführt, die den Übergang Widerlager (alt) zu gewachsenem Boden dokumentieren. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
21 Erkundung Widerlager
Quelle: OJS 2024/S 090-271404 (2024-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
19 - Erstellung temporärer Hochwasserschutz
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
19 - Zur Sicherung des Baufeldes gegen Hochwasser - hier der Anlandungsbereich - wird ein temporärer Deich aus Big-Bags entlang der Fluthamel errichtet. Für die Arbeiten zum Einbringen der Rammträger im vorbezeichneten Baufeld ist eine trockene Baugrube Voraussetzung. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Alternativkonzept - hier: Einbringen der Rammträger - ist technisch durchführbar und planrechtlich abgesichert. Eine Inbetriebnahme der neuen EÜ im Jahr 2025 ist machbar. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 090-271890 (2024-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
20 - Aufgrund von starken Niederschlägen kam es zum Anstieg des Flusswasserpegels, Überflutung der Baugrube und zum Stillstand der Bauarbeiten. 14 Tage später konnten die Arbeiten wieder aufgenommen werden, wie z. B. Wiederherstellung der Fisch- und Sedimentsperren und Wasserhaltung. Darüber hinaus Stillstand für Personal und Geräte. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bausetig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 20 - Stillstandskosten Hochwasser März - April
Quelle: OJS 2024/S 103-318362 (2024-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
22 - Auf Einforderung des Prüfsachverständigen Geotechnik und der Baugrundgutachterin sind ca. 10% der Rammträger auf den letzten 2 m mit einem hydraulischen Schlaghammer einzubringen, um Rückschlüsse zur Pfahltragfähigkeit zu erhalten. Das ist bei der Einbringmethode "Vibrieren" nicht der Fall. Die Arbeiten finden überwiegend im Gewässerbereich statt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 23 - Auf Grund des hoch anstehenden Grund- und Flusswasserspiegels wird die Rammebene vor Ort - unter der EÜ - um ca. 80 cm aufgehöht, um das Einbringen der Rammträger oberhalb des Wasserspiegels zu ermöglichen. Wegen einer geringeren lichten Arbeitshöhe unter der EÜ werden im Ergebnis ein erhöhter Zeitaufwand beim Einbringen der Stahlträger sowie zusätzliche Schweißstöße erforderlich. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
22 - zusätzliche Schlagramme 23 - Änderung der Rammebene
Quelle: OJS 2024/S 134-415081 (2024-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-26)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
27: Auf Grund der im 1.Bauabschnitt durchgeführten Proberammungen hinsichtlich der Beurteilung der Tragfähigkeit der senkrecht in den Boden eingerammten HEB-Träger kommt der Prüfsachverständige Geotechnik in Abstimmung mit dem Bodengutachter zum Ergebnis, die Rammträger Typ 2 im 2. Bauabschnitt um 1,5 m (von 11,5 m auf 13,0 m) zu verlängern. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 29: Auf Grund der zum Zeitpunkt Mitte August 2024 nicht geklärten Situation zur Bewertung der Pfahltragfähigkeit im 1.Bauabschnitt wurde in Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen Geotechnik und Bodengutachter entschieden, parallel zu noch auszuführenden Baugrunduntersuchungen zwei Kerne dem Bestandsmittelpfeiler zu entnehmen, um alternativ Rückschlüsse zur Aufnahme von Traglasten aus Montageplatte und neuer EÜ ziehen zu können. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 30: Gemäß Forderung der Stadt Hameln sind die Fluthamel und der angrenzende Uferbereich vor Niederschlagswasser zu schützen, das in Kontakt mit der Oberfläche von frisch erhärtetem Beton in Kontakt kommt. Die Planung und Ausführung einer Entwässerung der Herstellplatte ist in der Plangenehmigungsänderung der Stadt Hameln vom 22.02.2024 begründet. Ein funktionsfähiges Entwässerungskonzept wurde erst im Nachgang vom AN Bau aufgestellt und von der Stadt Hameln am 13.08.2024 genehmigt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer in 2025 abläuft.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
27: zusätzliche Verlängerung der Rammträger Typ 2 29: Erkundungsbohrung Mittelpfeiler imkl. Druckfestigskeitermittlung 30: Umsetzung Entwässerungskonzept - Herstellplatte
Quelle: OJS 2024/S 190-586767 (2024-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-01)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
31: Sehr starke Niederschläge am 21./22.05.2024 ließen Oberflächen- und Grundwasser im EÜ-Bereich überdurchschnittlich ansteigen und die Baustelle fluten. Die Wassermengen konnten mit den zur Verfügung stehenden Pumpen (offene Wasserhaltung) nicht abgeführt werden, eine geschlossene Wasserhaltung war planrechtlich ausgeschlossen. Die Ausführung der Bauarbeiten wurden eingestellt und nach Absinken des Wasserstandes am 07.06.2024 fortgesetzt. Der Stillstand ist zu vergüten. Eine beigefügte Fotodokumentation zeigt die vorbeschriebene Situation auf. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. 32: Der Transport der Bachverrohrung und der Rammträger führt zum Teil über die Ohsener Straße. Auf Grund einer dort im Transportweg befindlichen Bergkuppe kommt es zu Sichteinschränkungen und Behinderungen im öffentlichen Verkehr. Die Installation und das Betreiben der Ampelanlage wurde daraufhin von der Stadt Hameln, Abt. Ordnung und Straßenverkehr, eingefordert und am 19.06.2024 genehmigt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. 33: Zur Herstellung eines Gründungsgerüstes im Baugrund und einer Flussverrohrung sind das anstehende Oberflächen- und Grundwasser mittels offener Wasserhaltung abzuleiten. Eine geschlossene Wasserhaltung entfällt aus planrechtlichen Gründen. Auf Grund der stark angestiegenen Gesamtwasserfördermenge und des planrechtlich vorgegebenen Bauendtermines zur Gewässerverrohrung werden zur Zielerreichung zwei zus. Hochleistungspumpen eingesetzt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
31: Hochwasser Mai 2024 32: zusätzliche Ampelanlage 33: zusätzliche Hochleistungspumpen
Quelle: OJS 2024/S 193-595014 (2024-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-09+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
38: Auf Grund örtlicher Gegebenheiten und statischer Erfordernisse - im Ergebnis lag die Unterkante des HDI-Verpresskörpers unter der des Bestandswiderlagers Süd - erging zur Vermeidung eines mögl. Grundbruches die Auflage des Prüfsachverständigen Geotechnik, den HDI-Verpresskörper Südseite im Pilgerschrittverfahren anstatt der aufsteigenden Nummerierung nach herzustellen. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 39: Während der Ausführung der HDI-Arbeiten vor den Widerlagern Nord und Süd wurden Erschwernisse im Baugrund in Form von Holzstücken verschiedener Größe vorgefunden. Dies verursachte Mehraufwendungen und Arbeitsunterbrechungen wegen verstopfter Pumpen und Rückflussschläuchen und händischer Beseitigung dieser Altbestandteile. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
38: zusätzliche Anforderungen an die HDI-Arbeiten durch PSV (Pilgerschrittverfahren) 39: Erschwerniss durch Hindernisse im Baugrund
Quelle: OJS 2025/S 007-016671 (2025-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
46:Auf Wunsch der Projektleitung und der UNB soll im nordöstlich gelegenen Gewässerverlauf der Fluthamel der Essigbaum großflächig entfernt werden. Hierzu sollen die Flächen zuerst freigeschnitten und der angefallene Grünschnitt entsorgt werden. Anschließend sollen die Wurzelstöcke entfernt werden und der Boden bis ca. 1,25 m abgetragen werden sodass der verlandete Bereich auf OK-Gewässerspiegel ausläuft. Anschließend erfolgt die profillierung der Flächen und Böschungen. Die Ausbaustoffe werden entsorgt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für den Abschluss der Baumaßnahme in einem zeitlich vorgegebenem Rahmen unabdingbar ist. Das Risiko besteht, die mit der Unteren Naturschutzbehörde / Unteren Wasserbehörde der Stadt Hameln abgestimmten Termine nicht einzuhalten. Eine Arbeitsunterbrechung würde eine Bauzeitenverlängerung bis Ende 2026 bedeuten. Die Gewässerausbauarbeiten finden in einem FFH-Schutzgebiet statt
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: 46:Entfernung Essigbaum
Quelle: OJS 2026/S 061-211268 (2026-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-30)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 500 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-30+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
44 Die nach Auftragserteilung übergebenen Vermessungsgrundlagen enthalten 2D-Punkte ohne punktgenauen Höhenbezug und sind für die Gewässerplanung so nicht verwendbar. Für eine sach- und fachgerechte Planung werden Punktdaten mit Höhenlage benötigt. Die händische Aufbereitung der Daten stellt eine zusätzliche Leistung auf Grund unvollständiger Planungsgrundlagen dar. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für den Abschluss der Baumaßnahme in einem zeitlich vorgegebenem Rahmen unabdingbar ist. Das Risiko besteht, die mit der Unteren Naturschutzbehörde / Unteren Wasserbehörde der Stadt Hameln abgestimmten Termine nicht einzuhalten. Eine Arbeitsunterbrechung würde eine Bauzeitenverlängerung bis Ende 2026 bedeuten. Die Gewässerausbauarbeiten finden in einem FFH-Schutzgebiet statt und sind nur zeitlich eingeschränkt durchführbar. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
44 Aufbereitung Vermessungsgrundlagen.
Quelle: OJS 2026/S 063-219342 (2026-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-31+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
45 Die vorhandenen Böschungen im Gewässerbereich sollen zum Erosionsschutz nicht mit Rollrasen sondern mit Kokosgewebe und einer Nassansaat begrünt werden. Durch die Anpassung des Ansaatverfahrens und die zusätzliche Einarbeitung von Kokosgewebe mit Verschienen kann die Standsicherheit der Böschungen auch bei starken Niederschlägen oder hohen Wasserpegeln im Gewässer gewährleistet werden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für den Abschluss der Baumaßnahme in einem zeitlich vorgegebenem Rahmen unabdingbar ist. Das Risiko besteht, die mit der Unteren Naturschutzbehörde / Unteren Wasserbehörde der Stadt Hameln abgestimmten Termine nicht einzuhalten. Eine Arbeitsunterbrechung würde eine Bauzeitenverlängerung bis Ende 2026 bedeuten. Die Gewässerausbauarbeiten finden in einem FFH-Schutzgebiet statt und sind nur zeitlich eingeschränkt durchführbar. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
45 Erosionsschutz Böschungsbereiche
Quelle: OJS 2026/S 064-225395 (2026-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
42 Die nach der Ausführungsplanung einzubauenden LSW-Anker (RZ A LSW-6 von der Friedrich Schröder GMBH - SCH RS HA 4 M27) gem. Plan IB _SP_004-1 sind nach OZ. 02.07.110 gesondert abzurechnen und nicht in der Ausschreibung enthalten. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung die letzte Änderung im Rahmen der Ausführungsplanung für die EÜ war. Ein Wechsel wäre unverhältnismäßig, der Zeitplan war sperrpausenbedingt einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzungsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
42 LSW-Verankerung auf Brücke
Quelle: OJS 2026/S 065-226806 (2026-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
41 Für das Eingleisen der Zweiwege-Hubsteiger bzw. des Schörlings der Fa. Bahnbaugruppe während der Sperrpause soll das Gleis mit Baggermatten ausgebohlt werden. Hierzu wurden 10 Stück Baggermatten seitens der Peter Gross breitgestellt. Die Ausbohlung wurde seitens Peter Gross nicht benötigt und soll zusätzlich hergestellt werden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Das Eingleisen/Baggermattenauslegen erfolgte wenige Tage vor Inbetriebnahme der neuen EÜ. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzungsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
41 Baggermatten zur Gleisausbohlung
Quelle: OJS 2026/S 066-231083 (2026-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5977757.28 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5977757.28 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
48 - Das Projekt wurde nicht wie ursprünglich geplant im September 2024, sondern erst im November 2025 ausgeführt. Dadurch ergaben sich verschiebungsbedingte Mehrkosten im Gewerk "Verschub". Zusätzlich wurde das Verschubkonzept durch den bautechnischen Prüfer in folgenden Punkte angepasst (siehe Prüfbericht Nr.04 Pkt. 7.2), auch Anlagen 1-3. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 49 - Zusätzliche Planungsgrundlagen wurden zur Gründung und Festlegung der HDI-Parameter sowie geotechnischen Begleitung benötigt, die seitens des Aufstellers des Baugrundgutachtens nicht beigestellt werden konnten. Die Angaben wurden deshalb durch den AN vom einem spezialisierten Baugrundbüro beschafft. Im Zuge der Ausführung wurden weitere Prüfauflagen erteilt, die sich auf die Gründung und die HDI des neuen Bauwerks beziehen, wodurch eine weitere geotechnische Begleitung notwendig wurde. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. 50 - Zum Jahreswechsel 2024/2025 hat sich die Firmierung des AN von DB NetzAG zu DB InfraGo geändert. Auf Wunsch des AG wurde die Beschriftung des Bauschilds entsprechend angepasst. Hierzu wurde ein neuer Aufkleber bestellt, der alte Aufkleber entfernt und der neue aufgeklebt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil die ausgewiese Summe sehr gering ist und der dagegenstehene Bearbeitungs- und Zeitaufwand sehr hoch. Das Bauschild selbst und die Beschriftung dazu hat der AN Bau in 2023 in Eigenregie durchgeführt. Das Auswechseln einer Zeile durch einen neuen Externen/Dritten wären Zusatzkosten. 51 - Die Sperrpause für den Belastungsstopfgang im Gleis 33 wurde auf den 17.04.2026/18.04.2026 verschoben. Zusätzlich können die Belastungsstopfgänge nicht zusammenhängend ausgeführt werden, sondern müssen innerhalb von IH-Containern für jedes Gleis einzeln ausgeführt werden. Es wird somit ein gesonderter Einsatz für jedes Gleis in unterschiedlichen Sperrpausenzeiträumen erforderlich. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil zum einen die verfügbaren Sperrpausen in IH-Containern von der Anzahl her und zeitlich begrenzt sind und zum anderen das Bauzeitende für den AN Bau auf den "30.06.2026" fixiert ist. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Oberbauarbeiten würde im Ergebnis wegen einer Zeitverzögerung zu einer Verschlechterung der Fahrbahnqualität, ggf. Langsamfahrstelle, führen. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 52 - Die Sperrpause für den Belastungsstopfgang im Gleis 52 wurde auf den 26.05.2026/27.05.2026 verschoben. Zusätzlich können die Belastungsstopfgänge nicht zusammenhängend ausgeführt werden, sondern müssen innerhalb von IH-Containern für jedes Gleis einzeln ausgeführt werden. Es wird somit ein gesonderter Einsatz für jedes Gleis in unterschiedlichen Sperrpausenzeiträumen erforderlich. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil zum einen die verfügbaren Sperrpausen in IH-Containern von der Anzahl her und zeitlich begrenzt sind und zum anderen das Bauzeitende für den AN Bau auf den "30.06.2026" fixiert ist. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Oberbauarbeiten würde im Ergebnis wegen einer Zeitverzögerung zu einer Verschlechterung der Fahrbahnqualität, ggf. Langsamfahrstelle, führen. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 53 - Die permanente Anti-Grafitti-Beschichtung der Bauwerkssichtflächen sollen mit dem Farbton RAL 9002 versehen werden. Auf Grund des zugesetzten Farbtons muss das vorgesehene transparente Produkt auf das Produkt MPC FAPOS pigmentiert geändert werden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil der AN Bau mit der Grundleistung "Aufbringen einer Anti Grafitti Beschichtung" bereits vertraglich beauftragt ist. Hier handelt es sich lediglich um eine Produktabänderung. Der Leistungsausführungszeitraum bleibt gleich. Eine weitere Firma würde den geplanten Bauablauf ggf. beeinträchtigen. Mit dem AN Bau ist der "30.06.2026" als Bauabschluss vor Ort vereinbart. Ein mögliches Schieben der Bauzeit ist zu verhindern, da das umliegende Baufeld und BE-Fläche Eigentum Dritter sind und eine termingerechte Rückgabe vereinbart ist. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 55 - Gemäß Schreiben des AG wird entgegen der Regelung im Bauvertrag die Analyse nach EBV gewünscht. Die neue Einstufungder Abfallarten führt neben einer geänderten Analyse auch zu anderen Entsorgungswegen für die anfallenden Rückbaustoffe. Die Ausführungstermine für die Entsorgung haben sichvon ursprünglich 2024 auf das Jahr 2026 verschoben. Die vorgenannten Umstände führen dazu, dass die ursprüngliche Kalkulationsgrundlage nicht mehr gegeben ist und für die Entsorgung des RC-1, RC-2 Materials ein neuer Preis zu vereinbaren ist. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil der AN Bau mit der Entsorgung der Altmaterialien inkl. vorlaufender Beprobungen bereits vertraglich beauftragt ist. Eine wei
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
48 - Prüfauflagen Verschub 49 - geotechnische Begleitung AN 50 - Änderung Bauschild 51 - zus. Stopfmaschine für DUA Gleis 33 52 - zus. Stopfmaschine für DUA Gleis 52 53 - Farbiges Anti Grafitti 55 - Entsorgung RC 1 - RC 2 Material
Quelle: OJS 2026/S 082-289695 (2026-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 500 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
40 Für die Erstbegutachtung der neuen EÜ durch den Fachbeauftragten wurde ein Hubsteiger benötigt. Der Hubsteiger sollte durch Peter Gross bereitgestellt werden. Die Kosten für den Antransport, die Nutzung und den anschließenden Abtransport sind nicht vorgesehene Leistungen. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Die Erstbegutachtung erfolgte wenige Tage vor Inbetriebnahme der neuen EÜ. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
40 Hubsteiger für Brückeninspektion.
Quelle: OJS 2026/S 083-295713 (2026-04-28)