Die Stadt Burgau (federführend) und der Markt Neuburg an der Kammel (beide Landkreis Günzburg) beabsichtigen die insgesamte Beschaffung von drei (3) baugleichen (vgl. BayFwZR) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF) 20 für ihre Feuerwehren. Dabei beschaftt die Stadt Burgau zwei (2) HLF 20 und der Markt Neuburg a. d. Kammel ein (1) HLF 20. Die HLF 20 werden in drei (3) Fachlosen beschafft: Los 1: 3 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten) Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung Los 3: hydraulische Rettungsgeräte Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Burgau_SB_HLF-20_Los-##".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2022-0001
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burgau (federführend) und der Markt Neuburg an der Kammel (beide Landkreis Günzburg) beabsichtigen die insgesamte Beschaffung von drei (3) baugleichen (vgl. BayFwZR) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF) 20 für ihre Feuerwehren.
Dabei beschaftt die Stadt Burgau zwei (2) HLF 20 und der Markt Neuburg a. d. Kammel ein (1) HLF 20.
Die HLF 20 werden in drei (3) Fachlosen beschafft:
Los 1: 3 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Los 3: hydraulische Rettungsgeräte
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Burgau_SB_HLF-20_Los-##".
Die Stadt Burgau (federführend) und der Markt Neuburg an der Kammel (beide Landkreis Günzburg) beabsichtigen die insgesamte Beschaffung von drei (3) baugleichen (vgl. BayFwZR) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF) 20 für ihre Feuerwehren.
Dabei beschaftt die Stadt Burgau zwei (2) HLF 20 und der Markt Neuburg a. d. Kammel ein (1) HLF 20.
Die HLF 20 werden in drei (3) Fachlosen beschafft:
Los 1: 3 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Los 3: hydraulische Rettungsgeräte
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Burgau_SB_HLF-20_Los-##".
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burgau (federführend) und der Markt Neuburg an der Kammel (beide Landkreis Günzburg) beabsichtigen die insgesamte Beschaffung von drei (3) baugleichen (vgl. BayFwZR) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF) 20 für ihre Feuerwehren.
Dabei beschaftt die Stadt Burgau zwei (2) HLF 20 und der Markt Neuburg a. d. Kammel ein (1) HLF 20.
Die HLF 20 werden in drei (3) Fachlosen beschafft:
Los 1: 3 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Los 3: hydraulische Rettungsgeräte
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Burgau_SB_HLF-20_Los-##".
Bezeichnung des Loses: 3 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von drei HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs.
Davon 2 Stk. für die Stadt Burgau und 1 Stk. für den Markt Neuburg a.d. Kammel.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Bezeichnung des Loses: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für 3 Stk. HLF 20.
Im Ergebnis wird je Kommune ein (1) Vertrag geschlossen.
Bezeichnung des Loses: hydraulische Rettungsgeräte
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Beschaffung der hydraulischen Rettungeräte für 3 Stk. HLF 20.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein, sofern für Ihre Rechtsform einschlägig.
Zudem bedarf es einer Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens
Los 1: 1.200.000 Euro
Los 2: 50.000 Euro
Los 3: 50.000 Euro
betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mindeststandards:
Jahresumsatz 2018, 2019, 2020 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens:
Los 1: 1.200.000 Euro
Los 2: 50.000 Euro
Los 3: 50.000 Euro
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzprojekte;
Benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Für jedes Los:
Mind. 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein (1) und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe "Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose" wird vom TED-System ggf. selbständig erzeugt und ist NICHT zutreffend.
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 037-094982 (2022-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Beschaffung von drei HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs. Davon 2 Stk. für die Stadt Burgau und 1 Stk. für den Markt Neuburg a.d. Kammel.
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für 3 Stk. HLF 20. Im Ergebnis wird je Kommune ein (1) Vertrag geschlossen.
Beschaffung der hydraulischen Rettungeräte für 3 Stk. HLF 20. Im Ergebnis wird je Kommune ein (1) Vertrag geschlossen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Name: BAI Sonderfahrzeuge GmbH
Postanschrift: Industriestrasse 96
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75181
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7231780000📞
E-Mail: info@bai-deutschland.de📧
Land: Pforzheim, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Telefon: +49 7314080📞
E-Mail: magirus-backoffice@cnhind.com📧
Land: Ulm, Stadtkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Quelle: OJS 2022/S 121-344000 (2022-06-22)