Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "MSR" folgende Leistungen zu erbringen:
- Installation Feldgeräte;
- Automatisierungseinrichtungen;
- Schaltschränke einbauen;
- Installation von Kabel, Leitungen und Verlegesysteme;
- Gebäudeleittechnik und Aufschaltung der Anlagen;
- Verschiedene Dienstleistungen;
- Technisches Monitoring.
Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 3) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-10.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/2735
Kurze Beschreibung:
“Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen...”
Kurze Beschreibung
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "MSR" folgende Leistungen zu erbringen:
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Schaltanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-15 📅
Datum des Beginns: 2022-04-19 📅
Datum des Endes: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 032-083031
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2022/S 032-083031 (2022-02-10)