Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt mit diesem Offenen Verfahren den Abschluss eines Supportvertrags auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrags für die in der IT-Umgebung der Bayer. Polizei eingesetzten Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen. Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des BLKA zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, frühenstens jedoch 05.08.2022 und beträgt 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je 12 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Wartung und -Reparatur
Referenznummer: 124-8010-111/22
Kurze Beschreibung:
Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt mit diesem Offenen Verfahren den Abschluss eines Supportvertrags auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrags für die in der IT-Umgebung der Bayer. Polizei eingesetzten Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen. Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des BLKA zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, frühenstens jedoch 05.08.2022 und beträgt 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je 12 Monate.
Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt mit diesem Offenen Verfahren den Abschluss eines Supportvertrags auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrags für die in der IT-Umgebung der Bayer. Polizei eingesetzten Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen. Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des BLKA zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, frühenstens jedoch 05.08.2022 und beträgt 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je 12 Monate.
Die Bayerische Polizei setzt im Client- und Serverbereich in großen Teilen Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen in seiner IT-Infrastruktur ein. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und des Inhalts ihrer Datenhaltung besteht das dringende Sicherheitsbedürfnis, die eingesetzten Microsoft-Software-Produkte sicher und stabil betreiben zu können, auftretende Fehlersituationen schnell zu beheben oder diese bereits im Vorfeld zu erkennen und durch geeignete proaktive Maßnahmen zu vermeiden.
Die Bayerische Polizei setzt im Client- und Serverbereich in großen Teilen Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen in seiner IT-Infrastruktur ein. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und des Inhalts ihrer Datenhaltung besteht das dringende Sicherheitsbedürfnis, die eingesetzten Microsoft-Software-Produkte sicher und stabil betreiben zu können, auftretende Fehlersituationen schnell zu beheben oder diese bereits im Vorfeld zu erkennen und durch geeignete proaktive Maßnahmen zu vermeiden.
Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des AG zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Lediglich der Hersteller ist in der Lage, bestimmte auftretende Fehler in seinen Produkten (Bugs) aktiv zu beheben oder im Desaster Recovery-Fall einen zertifizierten Wiederherstellungsgrad der betroffenen IT-Umgebung zu gewährleisten.
Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des AG zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Lediglich der Hersteller ist in der Lage, bestimmte auftretende Fehler in seinen Produkten (Bugs) aktiv zu beheben oder im Desaster Recovery-Fall einen zertifizierten Wiederherstellungsgrad der betroffenen IT-Umgebung zu gewährleisten.
In geschäftskritischen Fehlersituationen beim AG kann im Rahmen der reaktiven Supportleistungen auch der kurzfristige Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten des Auftragnehmers oder des Herstellers Microsoft notwendig werden. Der Supportvertrag muss diese Option ebenfalls beinhalten. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses des AG, können die Supportleistungen durch den Auftragnehmer, auch bei geschäftskritischen Support-Situationen nicht durch direkten Fern-Zugriff (remote) auf die IT-Systeme des AG ermöglicht werden.
In geschäftskritischen Fehlersituationen beim AG kann im Rahmen der reaktiven Supportleistungen auch der kurzfristige Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten des Auftragnehmers oder des Herstellers Microsoft notwendig werden. Der Supportvertrag muss diese Option ebenfalls beinhalten. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses des AG, können die Supportleistungen durch den Auftragnehmer, auch bei geschäftskritischen Support-Situationen nicht durch direkten Fern-Zugriff (remote) auf die IT-Systeme des AG ermöglicht werden.
Die proaktiven Support-Leistungen sollen dabei auch den regelmäßigen Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten (Support-Engineers) des Auftragnehmers ermöglichen, um einen betriebsstabilisierenden Effekt aufgrund des Wissens-Transfers zum IT-Personal des AG zu erreichen.
Die proaktiven Support-Leistungen sollen dabei auch den regelmäßigen Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten (Support-Engineers) des Auftragnehmers ermöglichen, um einen betriebsstabilisierenden Effekt aufgrund des Wissens-Transfers zum IT-Personal des AG zu erreichen.
Innerhalb des Support-Vertrages müssen weiterhin Health-Check- und Risk Assessment Programme für die auf Basis von Microsoft-Produkten (z. B. Active Directory oder Exchange) bestehende IT-Infrastruktur des AG angeboten werden können, welche diese Technologien auf Kompatibilität, Performance, Migrationsfähigkeit und Risiken prüfen können. Die Methodiken und Ergebnisse aus diesen Programmen müssen dabei die Anforderungen des Herstellers erfüllen können, um eine vollständige Support-Unterstützung (supportability) der IT-Infrastruktur des AG beim Hersteller erreichen zu können.
Innerhalb des Support-Vertrages müssen weiterhin Health-Check- und Risk Assessment Programme für die auf Basis von Microsoft-Produkten (z. B. Active Directory oder Exchange) bestehende IT-Infrastruktur des AG angeboten werden können, welche diese Technologien auf Kompatibilität, Performance, Migrationsfähigkeit und Risiken prüfen können. Die Methodiken und Ergebnisse aus diesen Programmen müssen dabei die Anforderungen des Herstellers erfüllen können, um eine vollständige Support-Unterstützung (supportability) der IT-Infrastruktur des AG beim Hersteller erreichen zu können.
Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung bestimmter Support-Leistungen Dritte in Anspruch nehmen muss (z. B. den Hersteller), entsteht hierdurch keine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten. Sämtliche Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, werden ausschließlich mit dem Auftragnehmer vereinbart und finanziell abgegolten.
Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung bestimmter Support-Leistungen Dritte in Anspruch nehmen muss (z. B. den Hersteller), entsteht hierdurch keine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten. Sämtliche Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, werden ausschließlich mit dem Auftragnehmer vereinbart und finanziell abgegolten.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Laufzeit des Vertrags kann darüber hinaus dreimal um jeweils 12 Monate vom Auftraggeber verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Wahrnehmung der Verlängerungsoption mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit mindestens in Textform mit. Die Laufzeit dieses Vertrags endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Laufzeit des Vertrags kann darüber hinaus dreimal um jeweils 12 Monate vom Auftraggeber verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Wahrnehmung der Verlängerungsoption mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit mindestens in Textform mit. Die Laufzeit dieses Vertrags endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Gesamtumsätze des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
- Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Mindeststandards:
- Bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von mindestens 1.000.000 Euro zwingend gefordert (Mindestanforderung).
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, alternativ eine Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, alternativ eine Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2019, 2020 und 2021
- Darstellung von mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Dienstleistung im Rahmen „Supportverträge für Microsoftprodukte) “
Mindeststandards:
- Bezogen auf die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 wird eine Beschäftigtenzahl von durchschnittlich mindestens 40 Beschäftigten des zwingend gefordert.
- Darstellung von mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Dienstleistung im Rahmen „Supportverträge für Microsoftprodukte) “
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen
- Scientology-Schutzerklärung
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
- Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit
- Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung
- Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal (Der Auftragnehmer setzt zur Vertragserfüllung Personal mit SÜ 1 (Art. 10 BaySÜG) oder SÜ 2 (Art. 11 BaySÜG) ein)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- Bereitschaft zur Unterzeichnung und Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 122-347397 (2022-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bayerische Polizei setzt im Client- und Serverbereich in großen Teilen Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen in seiner IT-Infrastruktur ein. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und des Inhalts ihrer Datenhaltung besteht das dringende Sicherheitsbedürfnis, die eingesetzten Microsoft-Software-Produkte sicher und stabil betreiben zu können, auftretende Fehlersituationen schnell zu beheben oder diese bereits im Vorfeld zu erkennen und durch geeignete proaktive Maßnahmen zu vermeiden. Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des AG zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Lediglich der Hersteller ist in der Lage, bestimmte auftretende Fehler in seinen Produkten (Bugs) aktiv zu beheben oder im Desaster Recovery-Fall einen zertifizierten Wiederherstellungsgrad der betroffenen IT-Umgebung zu gewährleisten. In geschäftskritischen Fehlersituationen beim AG kann im Rahmen der reaktiven Supportleistungen auch der kurzfristige Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten des Auftragnehmers oder des Herstellers Microsoft notwendig werden. Der Supportvertrag muss diese Option ebenfalls beinhalten. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses des AG, können die Supportleistungen durch den Auftragnehmer, auch bei geschäftskritischen Support-Situationen nicht durch direkten Fern-Zugriff (remote) auf die IT-Systeme des AG ermöglicht werden. Die proaktiven Support-Leistungen sollen dabei auch den regelmäßigen Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten (Support-Engineers) des Auftragnehmers ermöglichen, um einen betriebsstabilisierenden Effekt aufgrund des Wissens-Transfers zum IT-Personal des AG zu erreichen. Innerhalb des Support-Vertrages müssen weiterhin Health-Check- und Risk Assessment Programme für die auf Basis von Microsoft-Produkten (z. B. Active Directory oder Exchange) bestehende IT-Infrastruktur des AG angeboten werden können, welche diese Technologien auf Kompatibilität, Performance, Migrationsfähigkeit und Risiken prüfen können. Die Methodiken und Ergebnisse aus diesen Programmen müssen dabei die Anforderungen des Herstellers erfüllen können, um eine vollständige Support-Unterstützung (supportability) der IT-Infrastruktur des AG beim Hersteller erreichen zu können.Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung bestimmter Support-Leistungen Dritte in Anspruch nehmen muss (z. B. den Hersteller), entsteht hierdurch keine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten. Sämtliche Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, werden ausschließlich mit dem Auftragnehmer vereinbart und finanziell abgegolten.
Die Bayerische Polizei setzt im Client- und Serverbereich in großen Teilen Microsoft-Betriebssysteme und –Applikationen in seiner IT-Infrastruktur ein. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und des Inhalts ihrer Datenhaltung besteht das dringende Sicherheitsbedürfnis, die eingesetzten Microsoft-Software-Produkte sicher und stabil betreiben zu können, auftretende Fehlersituationen schnell zu beheben oder diese bereits im Vorfeld zu erkennen und durch geeignete proaktive Maßnahmen zu vermeiden. Um einen stabilen Betrieb gewährleisten zu können, ist zur Unterstützung des eigenen Betriebspersonals des AG zusätzlich ein Supportvertrag notwendig, welcher neben reaktiven und proaktiven Support-Leistungen im Zusammenhang mit den eingesetzten Microsoft-Produkten, auch den direkten Support-Zugang zum Hersteller Microsoft selbst ermöglicht. Lediglich der Hersteller ist in der Lage, bestimmte auftretende Fehler in seinen Produkten (Bugs) aktiv zu beheben oder im Desaster Recovery-Fall einen zertifizierten Wiederherstellungsgrad der betroffenen IT-Umgebung zu gewährleisten. In geschäftskritischen Fehlersituationen beim AG kann im Rahmen der reaktiven Supportleistungen auch der kurzfristige Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten des Auftragnehmers oder des Herstellers Microsoft notwendig werden. Der Supportvertrag muss diese Option ebenfalls beinhalten. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses des AG, können die Supportleistungen durch den Auftragnehmer, auch bei geschäftskritischen Support-Situationen nicht durch direkten Fern-Zugriff (remote) auf die IT-Systeme des AG ermöglicht werden. Die proaktiven Support-Leistungen sollen dabei auch den regelmäßigen Vor-Ort-Einsatz von IT-Spezialisten (Support-Engineers) des Auftragnehmers ermöglichen, um einen betriebsstabilisierenden Effekt aufgrund des Wissens-Transfers zum IT-Personal des AG zu erreichen. Innerhalb des Support-Vertrages müssen weiterhin Health-Check- und Risk Assessment Programme für die auf Basis von Microsoft-Produkten (z. B. Active Directory oder Exchange) bestehende IT-Infrastruktur des AG angeboten werden können, welche diese Technologien auf Kompatibilität, Performance, Migrationsfähigkeit und Risiken prüfen können. Die Methodiken und Ergebnisse aus diesen Programmen müssen dabei die Anforderungen des Herstellers erfüllen können, um eine vollständige Support-Unterstützung (supportability) der IT-Infrastruktur des AG beim Hersteller erreichen zu können.Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung bestimmter Support-Leistungen Dritte in Anspruch nehmen muss (z. B. den Hersteller), entsteht hierdurch keine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten. Sämtliche Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, werden ausschließlich mit dem Auftragnehmer vereinbart und finanziell abgegolten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-08 📅
Name: SoftwareONE Deutschland GmbH
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 156-448170 (2022-08-11)