Die unten aufgeführten Schulen in Karlsruhe sollen ab dem 12.09.2022 beziehungsweise davon abweichend im Fall der Schloss-Schule (Los 8) ab dem 09.01.2023 an den Unterrichtstagen mit einer Mittagsverpflegung versorgt werden. Folgende Schulen wurden hierbei in Losen zusammengefasst: Los 1: Adam-Remmele-Schule. Los 2: a) Augustenburg Gemeinschaftsschule und b) Hort. Los 3: a) Fichte-Gymnasium, b) Goethe-Gymnasium und c) Kant-Gymnasium. Los 4: a) Helmholtz-Gymnasium und b) Lessing-Gymnasium. Los 5: a) Humboldt-Gymnasium und b) Schulzentrum Neureut. Los 6: Max-Planck-Gymnasium. Los 7: Otto-Hahn-Gymnasium. Los 8: Schloss-Schule. Los 9: Schulmensa Schützenstraße a) Hort Kinderinsel Süd, b) Außenstelle Albschule und c) Nebenius-Realschule. Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich. Im Hort der Augustenburg Gemeinschaftsschule (Los 2 b) sowie der Kinderinsel Süd (Los 9 a) ist ebenfalls eine Belieferung bei Bedarf in der Ferienbetreuung vorgesehen. Die Belieferung kann sich auf Wunsch der Einrichtung auf die kompletten Ferienzeiten ausweiten. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden die Grundlagen der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung herangezogen. Für die Lose 1, 2 b), 8 und 9 gilt: Das pädagogische Konzept der Schulen sieht eine tägliche Teilnahme am Mittagsverpflegungsangebot vor. Nach dem Schulgesetz besteht jedoch für die Schülerschaft keine Pflicht zur Essenseinnahme. Schwankungen bei den Zahlen können auch durch Schülerfluktuation, Krankheit oder Klassenfahrten auftreten. Für die Lose 2 a), 3, 4, 5, 6 und 7 gilt: Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Zahl der täglichen Bestellungen ist Angebots- und Stundenplan abhängig und nimmt meist in den Sommermonaten ab. Der Auftraggeber kann während der gesamten Vertragslaufzeit keine festen Abnahmezahlen garantieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmahlzeiten
Kurze Beschreibung:
Die unten aufgeführten Schulen in Karlsruhe sollen ab dem 12.09.2022 beziehungsweise davon abweichend im Fall der Schloss-Schule (Los 8) ab dem 09.01.2023 an den Unterrichtstagen mit einer Mittagsverpflegung versorgt werden. Folgende Schulen wurden hierbei in Losen zusammengefasst:
Los 1: Adam-Remmele-Schule.
Los 2: a) Augustenburg Gemeinschaftsschule und b) Hort.
Los 3: a) Fichte-Gymnasium, b) Goethe-Gymnasium und c) Kant-Gymnasium.
Los 4: a) Helmholtz-Gymnasium und b) Lessing-Gymnasium.
Los 5: a) Humboldt-Gymnasium und b) Schulzentrum Neureut.
Los 6: Max-Planck-Gymnasium.
Los 7: Otto-Hahn-Gymnasium.
Los 8: Schloss-Schule.
Los 9: Schulmensa Schützenstraße a) Hort Kinderinsel Süd, b) Außenstelle Albschule und c) Nebenius-Realschule.
Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich. Im Hort der Augustenburg Gemeinschaftsschule (Los 2 b) sowie der Kinderinsel Süd (Los 9 a) ist ebenfalls eine Belieferung bei Bedarf in der Ferienbetreuung vorgesehen. Die Belieferung kann sich auf Wunsch der Einrichtung auf die kompletten Ferienzeiten ausweiten.
Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden die Grundlagen der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung herangezogen.
Für die Lose 1, 2 b), 8 und 9 gilt: Das pädagogische Konzept der Schulen sieht eine tägliche Teilnahme am Mittagsverpflegungsangebot vor. Nach dem Schulgesetz besteht jedoch für die Schülerschaft keine Pflicht zur Essenseinnahme. Schwankungen bei den Zahlen können auch durch Schülerfluktuation, Krankheit oder Klassenfahrten auftreten.
Für die Lose 2 a), 3, 4, 5, 6 und 7 gilt: Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Zahl der täglichen Bestellungen ist Angebots- und Stundenplan abhängig und nimmt meist in den Sommermonaten ab.
Der Auftraggeber kann während der gesamten Vertragslaufzeit keine festen Abnahmezahlen garantieren.
Die unten aufgeführten Schulen in Karlsruhe sollen ab dem 12.09.2022 beziehungsweise davon abweichend im Fall der Schloss-Schule (Los 8) ab dem 09.01.2023 an den Unterrichtstagen mit einer Mittagsverpflegung versorgt werden. Folgende Schulen wurden hierbei in Losen zusammengefasst:
Los 1: Adam-Remmele-Schule.
Los 2: a) Augustenburg Gemeinschaftsschule und b) Hort.
Los 3: a) Fichte-Gymnasium, b) Goethe-Gymnasium und c) Kant-Gymnasium.
Los 4: a) Helmholtz-Gymnasium und b) Lessing-Gymnasium.
Los 5: a) Humboldt-Gymnasium und b) Schulzentrum Neureut.
Los 6: Max-Planck-Gymnasium.
Los 7: Otto-Hahn-Gymnasium.
Los 8: Schloss-Schule.
Los 9: Schulmensa Schützenstraße a) Hort Kinderinsel Süd, b) Außenstelle Albschule und c) Nebenius-Realschule.
Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich. Im Hort der Augustenburg Gemeinschaftsschule (Los 2 b) sowie der Kinderinsel Süd (Los 9 a) ist ebenfalls eine Belieferung bei Bedarf in der Ferienbetreuung vorgesehen. Die Belieferung kann sich auf Wunsch der Einrichtung auf die kompletten Ferienzeiten ausweiten.
Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden die Grundlagen der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung herangezogen.
Für die Lose 1, 2 b), 8 und 9 gilt: Das pädagogische Konzept der Schulen sieht eine tägliche Teilnahme am Mittagsverpflegungsangebot vor. Nach dem Schulgesetz besteht jedoch für die Schülerschaft keine Pflicht zur Essenseinnahme. Schwankungen bei den Zahlen können auch durch Schülerfluktuation, Krankheit oder Klassenfahrten auftreten.
Für die Lose 2 a), 3, 4, 5, 6 und 7 gilt: Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Zahl der täglichen Bestellungen ist Angebots- und Stundenplan abhängig und nimmt meist in den Sommermonaten ab.
Der Auftraggeber kann während der gesamten Vertragslaufzeit keine festen Abnahmezahlen garantieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulmahlzeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulmahlzeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-09-12 📅
Datum des Endes: 2023-07-26 📅
Datum des Beginns: 2023-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-087331
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E47186463.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E47186463.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die unten aufgeführten Schulen in Karlsruhe sollen ab dem 12.09.2022 beziehungsweise davon abweichend im Fall der Schloss-Schule (Los 8) ab dem 09.01.2023 an den Unterrichtstagen mit einer Mittagsverpflegung versorgt werden. Folgende Schulen wurden hierbei in Losen zusammengefasst:
Die unten aufgeführten Schulen in Karlsruhe sollen ab dem 12.09.2022 beziehungsweise davon abweichend im Fall der Schloss-Schule (Los 8) ab dem 09.01.2023 an den Unterrichtstagen mit einer Mittagsverpflegung versorgt werden. Folgende Schulen wurden hierbei in Losen zusammengefasst:
Los 1: Adam-Remmele-Schule.
Los 2: a) Augustenburg Gemeinschaftsschule und b) Hort.
Los 3: a) Fichte-Gymnasium, b) Goethe-Gymnasium und c) Kant-Gymnasium.
Los 4: a) Helmholtz-Gymnasium und b) Lessing-Gymnasium.
Los 5: a) Humboldt-Gymnasium und b) Schulzentrum Neureut.
Los 6: Max-Planck-Gymnasium.
Los 7: Otto-Hahn-Gymnasium.
Los 8: Schloss-Schule.
Los 9: Schulmensa Schützenstraße a) Hort Kinderinsel Süd, b) Außenstelle Albschule und c) Nebenius-Realschule.
Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich. Im Hort der Augustenburg Gemeinschaftsschule (Los 2 b) sowie der Kinderinsel Süd (Los 9 a) ist ebenfalls eine Belieferung bei Bedarf in der Ferienbetreuung vorgesehen. Die Belieferung kann sich auf Wunsch der Einrichtung auf die kompletten Ferienzeiten ausweiten.
Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich. Im Hort der Augustenburg Gemeinschaftsschule (Los 2 b) sowie der Kinderinsel Süd (Los 9 a) ist ebenfalls eine Belieferung bei Bedarf in der Ferienbetreuung vorgesehen. Die Belieferung kann sich auf Wunsch der Einrichtung auf die kompletten Ferienzeiten ausweiten.
Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden die Grundlagen der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung herangezogen.
Für die Lose 1, 2 b), 8 und 9 gilt: Das pädagogische Konzept der Schulen sieht eine tägliche Teilnahme am Mittagsverpflegungsangebot vor. Nach dem Schulgesetz besteht jedoch für die Schülerschaft keine Pflicht zur Essenseinnahme. Schwankungen bei den Zahlen können auch durch Schülerfluktuation, Krankheit oder Klassenfahrten auftreten.
Für die Lose 1, 2 b), 8 und 9 gilt: Das pädagogische Konzept der Schulen sieht eine tägliche Teilnahme am Mittagsverpflegungsangebot vor. Nach dem Schulgesetz besteht jedoch für die Schülerschaft keine Pflicht zur Essenseinnahme. Schwankungen bei den Zahlen können auch durch Schülerfluktuation, Krankheit oder Klassenfahrten auftreten.
Für die Lose 2 a), 3, 4, 5, 6 und 7 gilt: Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Zahl der täglichen Bestellungen ist Angebots- und Stundenplan abhängig und nimmt meist in den Sommermonaten ab.
Der Auftraggeber kann während der gesamten Vertragslaufzeit keine festen Abnahmezahlen garantieren.
Geschätzter Gesamtwert: 0.09 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: SuS22001_Lieferung von Mittagsverpflegung an dreizehn Schulen in Karlsruhe
Losnummer: 1- Adam-Remmele-Schule
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Adam Remmele-Schule (Grundschule sowie Ganztagsgrundschule) mit zirka 70 Essen pro Tag, in der Ferienbetreuung zirka 15 Essen pro Tag.
Anlieferungsort: August-Dosenbach-Straße 28, 76189 Karlsruhe, Anlieferung über einen Personenaufzug ins Untergeschoss.
Verpflegungstage: Montag-Freitag (an Unterrichtstagen und bei Bedarf auch in der Ferienbetreuung).
Alter der Schülerschaft: ca. 6-10 Jahre (Primarstufe).
Ausgabe der Speisen durch Auftraggeber von 12.15 bis 13.15 Uhr.
Anlieferungszeit: zwischen 11:30 und spätestens 11:45 Uhr.
Verpflegungssystem:
Es ist nur Cook & Hold anzubieten, da es sich hier um eine einfache Einbauküche handelt und die Aufstellung eines Konvektomaten räumlich und anschlusstechnisch (Strom, Wasser und Abluft) nicht möglich ist (siehe Anlagen 19.1-19.4 der beigefügten Küchenpläne in den Vergabeunterlagen).
Es ist nur Cook & Hold anzubieten, da es sich hier um eine einfache Einbauküche handelt und die Aufstellung eines Konvektomaten räumlich und anschlusstechnisch (Strom, Wasser und Abluft) nicht möglich ist (siehe Anlagen 19.1-19.4 der beigefügten Küchenpläne in den Vergabeunterlagen).
Bestellung und Abrechnung:
Der Speiseplan für die Menüauswahl muss der Schule spätestens montags für die darauf folgende Woche per E-Mail oder in Papierform vorliegen.
Bis spätestens Donnerstag um 10 Uhr bestellt die Schule für die Schülerinnen und Schüler die jeweilige Anzahl der benötigten Essen aus den Menülinien für jeden Verpflegungstag der Folgewoche. Die Abrechnung der Essensgelder mit den Eltern übernimmt der Auftraggeber.
Bis spätestens Donnerstag um 10 Uhr bestellt die Schule für die Schülerinnen und Schüler die jeweilige Anzahl der benötigten Essen aus den Menülinien für jeden Verpflegungstag der Folgewoche. Die Abrechnung der Essensgelder mit den Eltern übernimmt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber behält sich für Los 1 eine Umstellung auf das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-Net-Menue während der Vertragslaufzeit vor.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023, bei Bedarf einer Ferienbetreuung läuft der Vertrag bis Abschluss der Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr sowie die Sommerferien, wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 23. Juli 2025 beziehungsweise bei Bedarf einer Ferienbetreuung nach Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2025.
Der Vertrag beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023, bei Bedarf einer Ferienbetreuung läuft der Vertrag bis Abschluss der Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr sowie die Sommerferien, wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 23. Juli 2025 beziehungsweise bei Bedarf einer Ferienbetreuung nach Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2025.
Beschreibung der Optionen:
siehe Ziffer II.2.7 Vertragsverlängerung.
Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich.
Bei Bedarf ist auch Mittagessen in der Ferienbetreuung zu liefern. An der Adam-Remmele-Schule (Los 1) ist eine Ferienbetreuung in den Herbstferien, den Fastnachtsferien, der ersten Oster-/Pfingstferienwoche sowie in den ersten drei Sommerferienwochen möglich.
Die Belieferung kann sich auf Wunsch der Einrichtung auf die kompletten Ferienzeiten ausweiten.
Losnummer: 2- a) Augustenburg Gemeinschaftsschule und b) Hort
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen mit zirka 190 Essen pro Tag.
Die Anzahl der Essen variiert zwischen 70 bis 95 Essen von Montag bis Donnerstag und 10 -15 Essen am Freitag in der Gemeinschaftsschule.
Im Hort ist die Anzahl der Essen gleichbleibend: Montag bis Freitag circa 100 Essen.
Alter der Schülerschaft: zirka 6 bis 10 Jahre (Primarstufe).
Verpflegungstage: Montag bis Freitag.
Beginn circa 12 Uhr Ende zirka 14 Uhr, Essen in 2 bis 3 Schichten.
Bei Bedarf auch in der Ferienbetreuung.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 20.1 bis 20.5) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Los 2a: Die Schülerinnen und Schüler bestellen ihr Essen für jeden Verpflegungstag jeweils direkt über das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-NET-Menue der Firma Schwarz aus Neumarkt:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dieses System zu nutzen und seine Speisepläne mit mindestens zwei Wochen Vorlauf in das System einzustellen. Die Nutzung dieses Systems ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
Los 2b: Der Speiseplan für die Menüauswahl muss der Schule spätestens montags für die darauf folgende Woche per E-Mail oder in Papierform vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich für Los 2 b eine Umstellung auf das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-Net-Menue während der Vertragslaufzeit vor.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag für Los 2 beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023, bei Bedarf einer Hortbetreuung bis Abschluss der Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr und bei Bedarf auf die daran anschließenden Sommerferien beim Los 2 b, wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 29. Juli 2026 beziehungsweise bei Bedarf einer Ferienbetreuung nach Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2026.
Der Vertrag für Los 2 beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023, bei Bedarf einer Hortbetreuung bis Abschluss der Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr und bei Bedarf auf die daran anschließenden Sommerferien beim Los 2 b, wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 29. Juli 2026 beziehungsweise bei Bedarf einer Ferienbetreuung nach Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2026.
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.7 Vertragsverlängerungen
Losnummer: 3- a) Fichte-Gymnasium, b) Goethe-Gymnasium und c) Kant-Gymnasium
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung an 3 Schulen:
Los 3 a) Fichte-Gymnasium mit durchschnittlich 155 Essen pro Tag.
Die Anzahl der Essen variiert zwischen 120 Essen am Montag und Freitag sowie zwischen 150 und 180 pro Tag von Dienstag bis Donnerstag.
Anlieferung in die Mensaküche über eine Außentreppe (7 Stufen) in das 1.OG.
Ausgabe der Speisen durch Auftraggeber von 13.00 bis 14.30 Uhr.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 21.1 bis 34.4) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Die Schülerinnen und Schüler bestellen ihr Essen für jeden Verpflegungstag jeweils direkt über das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-NET-Menue der Firma Schwarz aus Neumarkt:
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 29. Juli 2026.
Der Vertrag beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 29. Juli 2026.
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.7 Vertragsverlängerung
Losnummer: 4- a) Helmholtz-Gymnasium und b) Lessing-Gymnasium
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung an zwei Schulen:
Los 4 a) Helmholtz Gymnasium mit durchschnittlich 80 Essen pro Tag.
Die Anzahl der Essen variiert Montag bis Donnerstag zwischen 70 und 120 Essen und am Freitag zwischen 30 und 60 Essen.
Mensa im Nebengebäude im Schulhof, EG, barrierefrei.
Alter der Schülerschaft: zirka 10 bis 18 Jahre (Sekundarstufe) zusätzlich Kinder von der Gutenbergschule zirka 6 bis 9 Jahre (Primarstufe).
Ausgabe der Speisen durch Auftraggeber von 12.45 bis 14.15 Uhr.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 24.1 bis 25.4) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dieses System zu nutzen und seine Speisepläne mit mindestens zwei Wochen Vorlauf in das System einzustellen. Die Nutzung dieses Systems ist für den Auftragnehmer kostenfrei
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.2.7 Vertragverlängerungen
Losnummer: 5- a) Humboldt-Gymnasium und b) Schulzentrum Neureut
Kurze Beschreibung:
Los 5 a) Humboldt-Gymnasium mit durchschnittlich 95 Essen pro Tag. Die Anzahl der Essen variiert zwischen 65 und 120 pro Tag.
Anlieferung in die Mensa im EG erfolgt über den Haupteingang mit Rampe. Im Gebäude gelangt man barrierefrei zur Mensaküche.
Ausgabe der Speisen durch den Auftraggeber von 12.30 bis 14.00 Uhr.
Los 5 b) Schulzentrum Neureut mit durchschnittlich 105 Essen pro Tag. Die Anzahl der Essen variiert zwischen 70 bis 80 Essen freitags und zwischen 90 bis 190 Essen von Montag bis Donnerstag.
Mensa im Hochparterre 5 Stufen, Anlieferung über Hof (Feuerwehrzufahrt).
Ausgabe der Speisen durch Auftraggeber von 12.30 bis 14.00 Uhr, Essen in zwei Schichten: 12.30 Uhr bis 13.10 Uhr und 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 26.1 bis 27.4) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Anlieferung in die Mensa im UG über eine Rampe (17 Stufen) vom Fahrradhof oder über den Kuhlager-Seele-Weg über den Schulhof direkt zum Lastenaufzug. Von dort kann die Belieferung ins Untergeschoss erfolgen.
Ausgabe der Speisen durch Auftraggeber von 13.10 bis 14.00 Uhr.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 28.1 bis 28.4) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Lieferung von Mittagsverpflegung an das Otto-Hahn-Gymnasium mit durchschnittlich 100 Essen pro Tag. Die Anzahl der Essen variiert zwischen 80 und 130 pro Tag.
Anlieferungsort/Rechnungsadresse: Im Eichbäumle 1, 76139 Karlsruhe, Anlieferung über den Hintereingang Küche, barrierefrei.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 29.1 bis 29.5) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Losnummer: 8- Schloss-Schule
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Schloss-Schule (Grundschule sowie Ganztagsgrundschule), Mensaneubau / Fertigstellung zum 09.01.2023 geplant, mit durchschnittlich 180 Essen pro Tag.
Anlieferung: Anlieferung über die Marstallstraße zum Mensaneubau, welcher offen zur Straße hin ist barrierefrei.
Alter der Schülerschaft: circa 6 bis 10 Jahre (Primarstufe).
Ausgabe der Speisen durch Auftraggeber von 12.30 bis 13.50 Uhr in drei Schichten.
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 30.10 bis 30.3) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Für die Schülerschaft der Schloss-Schule ist während der Vertragslaufzeit eine Umstellung auf das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-NET-Menue der Firma Schwarz aus Neumarkt geplant. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler bestellen ab Einführung ihr Essen für jeden Verpflegungstag jeweils direkt über dieses System. Der Auftragnehmer wäre dann verpflichtet, dieses System zu nutzen und seine Speisepläne mit mindestens zwei Wochen Vorlauf in das System einzustellen. Die Nutzung dieses Systems ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
Für die Schülerschaft der Schloss-Schule ist während der Vertragslaufzeit eine Umstellung auf das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-NET-Menue der Firma Schwarz aus Neumarkt geplant. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler bestellen ab Einführung ihr Essen für jeden Verpflegungstag jeweils direkt über dieses System. Der Auftragnehmer wäre dann verpflichtet, dieses System zu nutzen und seine Speisepläne mit mindestens zwei Wochen Vorlauf in das System einzustellen. Die Nutzung dieses Systems ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragsbeginn ist zum 09. Januar 2023 vorgesehen. Da die Schulmensa neu gebaut wird, kann es zu nicht vorhersehbaren baulichen Verzögerungen und damit zu einem späteren Vertragsbeginn kommen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 23. Juli 2025.
Der Vertragsbeginn ist zum 09. Januar 2023 vorgesehen. Da die Schulmensa neu gebaut wird, kann es zu nicht vorhersehbaren baulichen Verzögerungen und damit zu einem späteren Vertragsbeginn kommen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 23. Juli 2025.
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Schulmensa Schützenstraße (Gebäude Uhlandschule) mit insgesamt zirka 145 Essen pro Tag, unterschiedliche Altersgruppen.
Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag (an Unterrichtstagen).
Anhand der beigefügten Küchenpläne (siehe Anlagen 31.1 bis 31.4) hat der Bieter zu beurteilen, ob er ein temperaturentkoppeltes System (Cook & Chill oder Cook & Freeze) oder ein temperaturgekoppeltes System (Cook & Hold/Warmanlieferung) anbietet.
Der Auftraggeber behält sich für Los 9 eine Umstellung auf das internetbasierte Bestell- und Abrechnungssystem i-Net-Menue während der Vertragslaufzeit vor.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023, bei Bedarf einer Hortbetreuung bis Abschluss der Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr und bei Bedarf auf die daran anschließenden Sommerferien bei dem Los 9 a), wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 29. Juli 2026 beziehungsweise bei Bedarf einer Ferienbetreuung nach Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2026.
Der Vertrag beginnt am 12. September 2022 und gilt zunächst bis zum 26. Juli 2023, bei Bedarf einer Hortbetreuung bis Abschluss der Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr und bei Bedarf auf die daran anschließenden Sommerferien bei dem Los 9 a), wenn bis zum 31. März eines Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt. Der Vertrag endet spätestens am 29. Juli 2026 beziehungsweise bei Bedarf einer Ferienbetreuung nach Lieferung der benötigten Essen in den Sommerferien 2026.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 7 Kalendertagen nach vertragsschluss abgeschlossen wird, abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit keine Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 7 Kalendertagen nach vertragsschluss abgeschlossen wird, abzugeben.
Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte im Bereich der Schulverpflegung (Mindestens _2__):
Liste geeigneter Projekte im Bereich der Schulverpflegung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Liste geeigneter Projekte im Bereich der Schulverpflegung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
2. Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben.
2. Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben.
3. Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassenen Öko-Kontrollstelle und Vorlage des Zertifikates mit Angebotsabgabe. Sollte dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung einzureichen, dass es spätestens bis 12.09.2022 bzw. für Los 8 bis spätestens 09.01.2023 dem Auftraggeber nachgereicht wird.
3. Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassenen Öko-Kontrollstelle und Vorlage des Zertifikates mit Angebotsabgabe. Sollte dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung einzureichen, dass es spätestens bis 12.09.2022 bzw. für Los 8 bis spätestens 09.01.2023 dem Auftraggeber nachgereicht wird.
4. Betriebliches Hygienekonzept:
Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht.
Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht.
5. Fachliche Qualifikation:
Im Unternehmen des Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft geben, die dafür verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in Ernährungsfragen speziell qualifizierte Personen anzusehen, zum Beispiel Köche, Ökotrophologen oder Diätassistenten. Die Fachkompetenz ist durch Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen.
Im Unternehmen des Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft geben, die dafür verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in Ernährungsfragen speziell qualifizierte Personen anzusehen, zum Beispiel Köche, Ökotrophologen oder Diätassistenten. Die Fachkompetenz ist durch Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E47186463.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schloßplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rp.baden-wuerttemberg.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 035-087331 (2022-02-14)
Ergänzende Angaben (2022-03-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge