Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemtrennung und Wärmedämmung Fernwärmeleitungen
31BFN2207
Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung: BSZ FN - Systemtrennung und Wärmedämmung Fernwärmeleitungen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Ort der Leistung: Bodenseekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Unterstationen der einzelnen Gebäudeteile, welche über Fernleitungen versorgt werden, sollen mittels Plattenwärmetauschern, eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Unterstationen der einzelnen Gebäudeteile, welche über Fernleitungen versorgt werden, sollen mittels Plattenwärmetauschern, eine Systemtrennung
erhalten. Primärseitig, werden Absperrungen, ein Motorabsperrventil, Wärmemengenzähler und Fühler eingebaut. Sekundärseitig werden Absperrungen, eine Heizkreispumpe und Fühler eingebaut. Des Weiteren wird sekundärseitig eine Druckhaltung, sowie eine Nachspeisung und Entgasung eingebaut. Die Leistungen sind überwiegend während der Unterrichtszeit und außerhalb der Heizperiode auszuführen. Eine entsprechende Reduktion der Schallimmision ist
unbedingt ein zu kalkulieren.
Ablauf:
- Abstellen und Entleeren der Fernleitung
- Demontage von Wärmedämmung (Blechummantelt), Rohrleitungen und Einbauteile
- Herstellen der Systemtrennung
- Druckprobe primärseitig
- Druckprobe sekundäerseitig
- Füllen und entlüften primärseitig
- Füllen und entlüften sekundärseitig
- Inbetriebnahme
Teile der Leistungen sind auch im sogenannten Medienkanal zu erbringen. Dieser begehbare Installationsgang verbindet unterirdisch die einzelnen Unterstationen der Schulgebäude mit der Energiezentrale.
In jeder Unterstation (mit Ausnahme Sporthalle und Erweiterungsbau) befindet sich ein Ein-/Ausstieg in diesen Medienkanal.
In den 2009 entstandenen Gebäuden Erweiterungsbau und KFZ-Pavillon sind bereits
Systemtrennungen vorhanden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-19 📅
Datum des Endes: 2022-09-12 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 72192 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 045-113283 (2022-03-01)