Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr der Stadt Ahaus

Stadt Ahaus

Für die Feuerwehr Ahaus wird ein Tanklöschfahrzeug gemäß Leistungsverzeichnis für den Brandschutz der Stadt Ahaus beschafft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-10 Auftragsbekanntmachung
2022-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeuge
Referenznummer: 01.04.03./2022-070
Kurze Beschreibung:
Für die Feuerwehr Ahaus wird ein Tanklöschfahrzeug gemäß Leistungsverzeichnis für den Brandschutz der Stadt Ahaus beschafft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tanklöschfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ahaus
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 48683
Postort: Ahaus
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-ahaus.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de 📧
Telefon: +49 256172-0 📞
Fax: +49 25617281-0 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYWUPV3CCT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYWUPV3CCT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 199-562624
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Lieferung des Fahrgestells ist Bestandteil des Auftrags. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau. Das Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des feuerwehrtechnischen Aufbaus und der Ausstattung.
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Dauer: 1 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Ahaus - Feuer- und Rettungswache Adenauerring 8 48683 Ahaus Abnahme und Abholung des Fahrzeugs erfolgen durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer, siehe Leistungsverzeichnis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierung:
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYWUPV3CCT/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.
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Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!
Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBNYWUPV3CCT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4112165 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-41182735 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 199-562624 (2022-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 400 187 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-710334
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 199-562624
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBNYW88X2Q8H

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-16 📅
Name: Josef Lentner GmbH
Postanschrift: Josef-Neumeier-Str. 3
Postort: Hohenlinden
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8124444470 📞
E-Mail: wagner@lentner-gmbh.de 📧
Land: Ebersberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 187 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 246-710334 (2022-12-16)