Auftragsbekanntmachung (2022-12-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: sven.zoch@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34611348🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeug für die Werkfeuerwehr des ERAM
Produkte/Dienstleistungen: Tanklöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Werkfeuerwehr des ERA Morsleben über Tage.”
1️⃣
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ERA Morsleben Am Schacht 39343 Ingersleben / OT Morsleben”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt. Zwischen 1971 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden hier rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Das Endlager soll zukünftig unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden.
Der Standort verfügt über eine Werkfeuerwehr über Tage. Zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben soll ein vorhandenes Tanklöschfahrzeug durch Anschaffung eines Neufahrzeuges ersetzt werden. Die Ausstattung des Fahrzeuges ist im Wesentlichen angelehnt an die eines TLF 3000 sowie um BGE-spezifische Ausrüstung ergänzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge
- Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen über die Lieferung von Tanklöschfahrzeugen mit Spezifikationen
- Referenzen über Serviceleistungen” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Nachweis Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems, das mindestens die Vorgaben der DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) einhält und sich auf den Bereich...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Nachweis Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems, das mindestens die Vorgaben der DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) einhält und sich auf den Bereich Fertigung bezieht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-02
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-01-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22899163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 235-678894 (2022-12-01)
Ergänzende Angaben (2023-01-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 235-678894
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-01-02 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-01-16 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2023/S 005-007587 (2023-01-02)