Beschreibung der Beschaffung
Die Grundschulen Fehrs-Schule, Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Grundschule Sude-West und Grundschule Edendorf werden als offene Ganztagsschulen geführt. Die Grundschule Wellenkamp ist eine Betreute Grundschule, derzeit erfolgt allerdings bereits die Weiterentwicklung zur offenen Ganztagsschule. Ziel soll es sein, ab dem Schuljahr 2022/2023 alle Itzehoer Grundschulen als offene Ganztagsschulen zu führen.
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt, die Trägerschaft für die Betreuungsangebote und die offenen Ganztagsangebote zum Schuljahresbeginn 2022/2023 neu zu vergeben. Hierzu schließen die Stadt Itzehoe, als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an den genannten Grundschulen eine Kooperationsvereinbarung.
Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die Betreuungsangebote und die offenen Ganztagsangebote an den fünf Itzehoer Grundschulen auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztags- und Betreuungsangebots.
Zielgruppe:
1. Grundschule Edendorf, Obere Dorfstraße 10, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
2. Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Schäferkoppel 2, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
3. Fehrs-Schule, Fehrs-Straße 16, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
4. Grundschule Sude-West, Ansgarstraße 10, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
5. Grundschule Wellenkamp, Kamper Weg 105-107, 25524 Itzehoe, Betreute Grundschule (derzeit Weiterentwicklung zur offenen Ganztagsschule)
Art und Umfang der Leistung
a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie Durchführung des Betreuungsangebotes mit eigenem Personal an den fünf o. g. Itzehoer Grundschulen.
b. Abrechnung nach der „Richtlinie zur Bildung einer Härtefallregelung für die Elternbeiträge in den Betreuten Grundschulen und Offenen Ganztagsgrundschulen in Trägerschaft der Stadt Itzehoe“ mit dem Amt für Bildung der Stadt Itzehoe.
c. Schulkindbetreuung in den Ferienzeiten des Landes Schleswig-Holstein (komplette Oster- und Herbstferien, sowie drei Wochen in den Sommerferien) im bedarfsgerechten Umfang. Das Angebot kann an einem Schulstandort zusammengefasst werden.
Betreuungszeiten
a. Frühbetreuung an allen Schultagen von 07.00 Uhr bis zum Beginn der Unterrichtszeit der verlässlichen Grundschule.
b. Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen von Ende der Unterrichtszeit der verlässlichen Grundschule bis 16.00 Uhr.
c. Der Beginn der Frühbetreuung ist auf 06.00 Uhr vorzuverlegen, wenn für die Dauer eines Schulhalbjahres zum Stichtag mehr als acht Kinder an einem Standort angemeldet sind (Randzeit).
d. Die Endzeit ist bis 17.00 Uhr auszudehnen, für die Dauer eines Schulhalbjahres zum Stichtag mehr als acht Kinder an einem Standort angemeldet sind (Randzeit).
e. Stichtag für die Erreichung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Kindern ist der zweite Freitag nach Ende der Sommerferien (1. Schulhalbjahr) und der 15.02. des Jahres (2. Schulhalbjahr). Sofern am Stichtag die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, sind die jeweiligen Randzeiten einzurichten. Die Betreuung zu diesen Zeiten ist auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Teilnehmerzahl während des laufenden Halbjahres unter die Mindestteilnehmerzahl fällt.