Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Ausschlusskriterien
(Bewerber werden bereits bei einem fehlenden Nachweis
ausgeschlossen, Unterlagen werden nicht nachgefordert)
1.1 Bestätigung, dass Ausschlusskriterien (§ 48 VgV; § 123 GWB) nicht
vorliegen (Fehlen der Bestätigung = Ausschlusskriterium)
1.2 Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführung und Lieferinteressen verfolgen als Eigenerklärung (Fehlen der Auskunft = Ausschlusskriterium)
1.3 Auskunft zur Zusammenarbeit mit anderen als Eigenerklärung (Fehlen der Auskunft = Ausschlusskriterium)
1.4 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
(ggf. Bestätigung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die geforderten Summen erhöht werden kann).
Personenschäden € 2.000.000,--
Sonstige Schäden € 1.500.000,--
(Fehlen des Nachweises oder der Bestätigung = Ausschlusskriterium)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Jahresumsatz
Jahresumsatzdurchschnitt des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre in € netto als Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
Bewertung:
bis 100.000,-- €/a 0 Punkte
bis 200.000,-- €/a 10 Punkte
bis 300.000,-- €/a 20 Punkte
mehr als 300.000,-- €/a 30 Punkte
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Anzahl technische Fachkräfte
Durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte für die Erbringung der Planungsleistung (Ingenieure, Meister, Bautechniker, Zeichner etc. incl. Inhaber, keine Mitarbeiter der Verwaltung, Buchhaltung etc.) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
Bewertung:
bis 1 technische Fachkraft 0 Punkte
bis 2 technische Fachkräfte 10 Punkte
bis 3 technische Fachkräfte 20 Punkte
mehr als 3 technische Fachkräfte 30 Punkte
3.2 Referenzprojekte (Kindergärten Bildungsbauten)
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Objektplanung
Gebäude (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte (z. B. Kindergärten, Bildungsbauten,...), mit ähnlicher Komplexität und Nutzung mit einer Bausumme (KG 300/400 brutto) von mind. € 1.000.000,--.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung nach dem Jahr 2012 abgeschlossen war. Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage) Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
Referenzprojekte:
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 10 Punkte
2 und mehr Referenzprojekte 20 Punkte
3.3 Projektumfang (anrechenbare Kosten)
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Objektplanung
Gebäude (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte (z. B. Kindergärten, Bildungsbauten,...), mit ähnlicher Komplexität und Nutzung. Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen. Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise
zugelassen, deren Ausführung nach dem Jahr 2012 abgeschlossen war.
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
anrechenbare Koste nKG 300/400 (brutto):
bis 1.000.000 € 0 Punkte
bis 1.500.000 € 10 Punkte
bis 2.000.000 € 20 Punkte
mehr als 2.000.000 € 30 Punkte
3.4 Referenzprojekte (Umbauten und Modernisierungen)
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Objektplanung
Gebäude (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10 in Kombination mit dem Umbau und der Modernisierung von Gebäuden (§ 36 HOAI).
Bausumme (KG 300/400 brutto) von mind. € 500.000,--. Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen in Abfolge. Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung nach dem Jahr 2012 abgeschlossen war. Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage) Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder
unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
Referenzprojekte:
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 10 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 20 Punkte
3.5 Realisierte Projekte (öffentliche Auftraggeber)
Abbildung von sonstigen Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber mit Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen in Abfolge mit einer Bausumme (KG 300/400 brutto) von mind. € 500.000 für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung nach dem Jahr 2012 abgeschlossen war. Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet
wird die Gesamtsumme. Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
Referenzprojekte:
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 10 Punkte
2 und mehr Referenzprojekte 20 Punkte
Maximale Punktzahl (Phase 1) 150 Punkte