Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umsetzung Ergebnisse aus Ideenwettbewerb ‚hybrides eGovernment‘“ für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
2022-I-033”
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb...”
Kurze Beschreibung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Gesamtumsatz: Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 pro Jahr.” Bedingungen für die Teilnahme
“zu Eignungskriterium 3: Mindeststandard: Durchschnittlich mindestens 200.000 Euro netto p.a.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 4. Projektreferenzen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard:
Drei Projektreferenzen sind einzureichen. Die Projektreferenzen müssen nachweisen,
— dass eine erfolgreiche...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard:
Drei Projektreferenzen sind einzureichen. Die Projektreferenzen müssen nachweisen,
— dass eine erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung in den letzten fünf Jahren durch den Bieter erfolgt ist.
— dass die Zusammenarbeit mit Startups im GovTech-Bereich Bestandteil des Leistungsportfolios des Bieters ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-24
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499/163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 187-529957 (2022-09-23)