Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert. Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2022-I-033
Kurze Beschreibung:
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 187-529957
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Geschätzter Gesamtwert: 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Standardlos
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 EUR 💰
Dauer: 1 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Gesamtumsatz: Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 pro Jahr.
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 3: Mindeststandard: Durchschnittlich mindestens 200.000 Euro netto p.a.
Technische und berufliche Fähigkeiten: 4. Projektreferenzen
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard:
Drei Projektreferenzen sind einzureichen. Die Projektreferenzen müssen nachweisen,
— dass eine erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung in den letzten fünf Jahren durch den Bieter erfolgt ist.
— dass die Zusammenarbeit mit Startups im GovTech-Bereich Bestandteil des Leistungsportfolios des Bieters ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.