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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in
elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer
Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser
Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der
Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge
Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr
berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 28. April 2022 an
die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail:
katja.schmidt@gmsh.de ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt)
sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. Juni 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-
Vergabesystem, E-Mail:
katja.schmidt@gmsh.de ) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
8. Eigenerklärung, dass
- die von der IB.SH zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie
- die von dem Unternehmen erstellten eigenen Unter-lagen mit Bezug zur IB.SH bezüglich Vertraulichkeit,
Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität nach gängigen Standards (unter anderem ISO 27001, BSI-ITGrundschutz,
oder gleichwertig) angemessen geschützt werden.
9. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
10. Eigenerklärung, dass die Anforderungen, die in der anliegenden Leistungsbeschreibung definiert sind, erfüllt
werden (insbesondere in Bezug auf Skillprofile und Mindestressourcen).
11. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden .
12. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 33. KW 2022 statt.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und
Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.