Das Föderale Informationsmanagement (im Folgenden „FIM“) bietet die Basis für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen informieren zusammen über den bundesrechtlichen Kern einer Verwaltungsleistung. Dadurch liefert FIM liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen, welche von Behörden auf allen Verwaltungsebenen direkt genutzt werden können.
FIM besteht aus drei Bausteinen:
Leistungen: Die wesentlichen Informationen zu einer Leistung der öffentlichen Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen werden in Form von Leistungsbeschreibungen bereit gestellt. Der Bund liefert die (Stamm-)Informationen zu den Leistungen.
Datenfelder: Diese sind in der Regel Auslöser für eine Leistungserstellung. Der Bund liefert die Beschreibung von notwendigen Datenfeldern für Formulare.
Prozesse: Beschreibung bzw. Visualisierung der Abläufe zur Leistungserbringung. Der Bund liefert die Stammprozesse des Gesetzesvollzugs.
Die FIM-Bausteine werden jeweils durch einen Katalog repräsentiert. Er erfasst Leistungen, Datenfelder und Prozesse, verknüpft sie miteinander, harmonisiert ihre Benennungen und ordnet ihnen eine bundesweit eindeutige Identifikation zu. Zentrale Werkzeuge sind entsprechende Baukästen. Diese enthalten jeweils qualitätsgesicherte, wiederverwendbare Elemente zur Erstellung der Stamminformationen.
Innerhalb des fachlichen Modells der FIM-Methodik werden zwei Rollen unterschieden, die komplementäre Aufgaben wahrnehmen:
- FIM-Informationsmanager:innen
- FIM-Methodenexpert:innen
Im Rahmen der Spezialisierung der Rollenmodelle werden für einen Zeitraum von ca. neun Monaten:
- FIM-Informationsmanager:innen – Baustein Leistungen
- FIM-Methodenexpert:innen – Bausteine Datenfelder & Prozesse
ab sofort benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen im Föderalen Informationsmanagement (FIM)
2022-I-015
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Föderale Informationsmanagement (im Folgenden „FIM“) bietet die Basis für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu...”
Kurze Beschreibung
Das Föderale Informationsmanagement (im Folgenden „FIM“) bietet die Basis für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen informieren zusammen über den bundesrechtlichen Kern einer Verwaltungsleistung. Dadurch liefert FIM liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen, welche von Behörden auf allen Verwaltungsebenen direkt genutzt werden können.
FIM besteht aus drei Bausteinen:
Leistungen: Die wesentlichen Informationen zu einer Leistung der öffentlichen Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen werden in Form von Leistungsbeschreibungen bereit gestellt. Der Bund liefert die (Stamm-)Informationen zu den Leistungen.
Datenfelder: Diese sind in der Regel Auslöser für eine Leistungserstellung. Der Bund liefert die Beschreibung von notwendigen Datenfeldern für Formulare.
Prozesse: Beschreibung bzw. Visualisierung der Abläufe zur Leistungserbringung. Der Bund liefert die Stammprozesse des Gesetzesvollzugs.
Die FIM-Bausteine werden jeweils durch einen Katalog repräsentiert. Er erfasst Leistungen, Datenfelder und Prozesse, verknüpft sie miteinander, harmonisiert ihre Benennungen und ordnet ihnen eine bundesweit eindeutige Identifikation zu. Zentrale Werkzeuge sind entsprechende Baukästen. Diese enthalten jeweils qualitätsgesicherte, wiederverwendbare Elemente zur Erstellung der Stamminformationen.
Innerhalb des fachlichen Modells der FIM-Methodik werden zwei Rollen unterschieden, die komplementäre Aufgaben wahrnehmen:
- FIM-Informationsmanager:innen
- FIM-Methodenexpert:innen
Im Rahmen der Spezialisierung der Rollenmodelle werden für einen Zeitraum von ca. neun Monaten:
- FIM-Informationsmanager:innen – Baustein Leistungen
- FIM-Methodenexpert:innen – Bausteine Datenfelder & Prozesse
ab sofort benötigt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung: Keine Losaufteilung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung auf bis zu drei DIN-A4 Seiten durch den Bewerber zu ergänzen, aus dem das Unternehmensprofil mit seinen Schwerpunkten erkennbar ist (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort). - Mindeststandard: zu den Leistungsschwerpunkten muss Unternehmensberatung für die öffentliche Verwaltung gehören.
3. Handels- oder Berufsregisterauszug: Handels- oder Berufsregisterauszug, der bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf. Oder Eigenerklärung, dass es weder einen Handels- noch einen Berufsregisterauszug gibt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Fachspezifischer Umsatz: Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren (d.h. Start der Projekte ab dem 01.07.2019 und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Fachspezifischer Umsatz: Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren (d.h. Start der Projekte ab dem 01.07.2019 und Umsatz bis zur Angebotsabgabe).
Vergleichbar sind Leistungen zur Durchführung der Bausteine „Leistungen“ (siehe Leistungsbeschreibung Ziff. 2.1) und/oder „Datenfelder & Prozesse“ (siehe Leistungsbeschreibung Ziff. 2.2.)
“zu Eignungskriterium 4: Gesamtumsatz in Höhe von mind. 250.000 EUR netto seit 01.07.2019” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Unternehmensreferenzen: Aufstellung von Referenzen über nach dem 01.07.2019 erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5. Unternehmensreferenzen: Aufstellung von Referenzen über nach dem 01.07.2019 erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung sind Leistungen im Bereich FIM-Beratung bzw. methodische Unterstützung zu verstehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 5: Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des nachfolgenden Referenzblatts – bei Bedarf...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 5: Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des nachfolgenden Referenzblatts – bei Bedarf bitte vervielfältigen - folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum,
c) Honorarvolumen (Eigenleistung)
d) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),
e) Auftraggeber (Name, Anschrift),
f) optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
Mindeststandard: mind. eine Referenz muss ein Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. 50.000 EUR (netto) aufweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-11
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 79410000 (Unternehmens- und Managementberatung)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499/163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 114-321932 (2022-06-10)