Unterstützungsleistungen im Föderalen Informationsmanagement (FIM)

PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH

Das Föderale Informationsmanagement (im Folgenden „FIM“) bietet die Basis für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen informieren zusammen über den bundesrechtlichen Kern einer Verwaltungsleistung. Dadurch liefert FIM liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen, welche von Behörden auf allen Verwaltungsebenen direkt genutzt werden können.
FIM besteht aus drei Bausteinen:
Leistungen: Die wesentlichen Informationen zu einer Leistung der öffentlichen Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen werden in Form von Leistungsbeschreibungen bereit gestellt. Der Bund liefert die (Stamm-)Informationen zu den Leistungen.
Datenfelder: Diese sind in der Regel Auslöser für eine Leistungserstellung. Der Bund liefert die Beschreibung von notwendigen Datenfeldern für Formulare.
Prozesse: Beschreibung bzw. Visualisierung der Abläufe zur Leistungserbringung. Der Bund liefert die Stammprozesse des Gesetzesvollzugs.
Die FIM-Bausteine werden jeweils durch einen Katalog repräsentiert. Er erfasst Leistungen, Datenfelder und Prozesse, verknüpft sie miteinander, harmonisiert ihre Benennungen und ordnet ihnen eine bundesweit eindeutige Identifikation zu. Zentrale Werkzeuge sind entsprechende Baukästen. Diese enthalten jeweils qualitätsgesicherte, wiederverwendbare Elemente zur Erstellung der Stamminformationen.
Innerhalb des fachlichen Modells der FIM-Methodik werden zwei Rollen unterschieden, die komplementäre Aufgaben wahrnehmen:
- FIM-Informationsmanager:innen
- FIM-Methodenexpert:innen
Im Rahmen der Spezialisierung der Rollenmodelle werden für einen Zeitraum von ca. neun Monaten:
- FIM-Informationsmanager:innen – Baustein Leistungen
- FIM-Methodenexpert:innen – Bausteine Datenfelder & Prozesse
ab sofort benötigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2022-I-015
Kurze Beschreibung:
Das Föderale Informationsmanagement (im Folgenden „FIM“) bietet die Basis für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen informieren zusammen über den bundesrechtlichen Kern einer Verwaltungsleistung. Dadurch liefert FIM liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen, welche von Behörden auf allen Verwaltungsebenen direkt genutzt werden können. FIM besteht aus drei Bausteinen: Leistungen: Die wesentlichen Informationen zu einer Leistung der öffentlichen Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen werden in Form von Leistungsbeschreibungen bereit gestellt. Der Bund liefert die (Stamm-)Informationen zu den Leistungen. Datenfelder: Diese sind in der Regel Auslöser für eine Leistungserstellung. Der Bund liefert die Beschreibung von notwendigen Datenfeldern für Formulare. Prozesse: Beschreibung bzw. Visualisierung der Abläufe zur Leistungserbringung. Der Bund liefert die Stammprozesse des Gesetzesvollzugs. Die FIM-Bausteine werden jeweils durch einen Katalog repräsentiert. Er erfasst Leistungen, Datenfelder und Prozesse, verknüpft sie miteinander, harmonisiert ihre Benennungen und ordnet ihnen eine bundesweit eindeutige Identifikation zu. Zentrale Werkzeuge sind entsprechende Baukästen. Diese enthalten jeweils qualitätsgesicherte, wiederverwendbare Elemente zur Erstellung der Stamminformationen. Innerhalb des fachlichen Modells der FIM-Methodik werden zwei Rollen unterschieden, die komplementäre Aufgaben wahrnehmen: - FIM-Informationsmanager:innen - FIM-Methodenexpert:innen Im Rahmen der Spezialisierung der Rollenmodelle werden für einen Zeitraum von ca. neun Monaten: - FIM-Informationsmanager:innen – Baustein Leistungen - FIM-Methodenexpert:innen – Bausteine Datenfelder & Prozesse ab sofort benötigt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.pd-g.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@pd-g.de 📧
URL der Dokumente: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=2cb48cbc069e24b0d4cc4aa339c3ec11 🌏
URL der Teilnahme: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=2cb48cbc069e24b0d4cc4aa339c3ec11 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 114-321932
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Föderale Informationsmanagement (im Folgenden „FIM“) bietet die Basis für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen informieren zusammen über den bundesrechtlichen Kern einer Verwaltungsleistung. Dadurch liefert FIM liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen, welche von Behörden auf allen Verwaltungsebenen direkt genutzt werden können.
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FIM besteht aus drei Bausteinen:
Leistungen: Die wesentlichen Informationen zu einer Leistung der öffentlichen Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen werden in Form von Leistungsbeschreibungen bereit gestellt. Der Bund liefert die (Stamm-)Informationen zu den Leistungen.
Datenfelder: Diese sind in der Regel Auslöser für eine Leistungserstellung. Der Bund liefert die Beschreibung von notwendigen Datenfeldern für Formulare.
Prozesse: Beschreibung bzw. Visualisierung der Abläufe zur Leistungserbringung. Der Bund liefert die Stammprozesse des Gesetzesvollzugs.
Die FIM-Bausteine werden jeweils durch einen Katalog repräsentiert. Er erfasst Leistungen, Datenfelder und Prozesse, verknüpft sie miteinander, harmonisiert ihre Benennungen und ordnet ihnen eine bundesweit eindeutige Identifikation zu. Zentrale Werkzeuge sind entsprechende Baukästen. Diese enthalten jeweils qualitätsgesicherte, wiederverwendbare Elemente zur Erstellung der Stamminformationen.
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Innerhalb des fachlichen Modells der FIM-Methodik werden zwei Rollen unterschieden, die komplementäre Aufgaben wahrnehmen:
- FIM-Informationsmanager:innen
- FIM-Methodenexpert:innen
Im Rahmen der Spezialisierung der Rollenmodelle werden für einen Zeitraum von ca. neun Monaten:
- FIM-Informationsmanager:innen – Baustein Leistungen
- FIM-Methodenexpert:innen – Bausteine Datenfelder & Prozesse
ab sofort benötigt.
Keine Losaufteilung
Dauer: 9 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung auf bis zu drei DIN-A4 Seiten durch den Bewerber zu ergänzen, aus dem das Unternehmensprofil mit seinen Schwerpunkten erkennbar ist (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort). - Mindeststandard: zu den Leistungsschwerpunkten muss Unternehmensberatung für die öffentliche Verwaltung gehören.
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3. Handels- oder Berufsregisterauszug: Handels- oder Berufsregisterauszug, der bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf. Oder Eigenerklärung, dass es weder einen Handels- noch einen Berufsregisterauszug gibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Fachspezifischer Umsatz: Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren (d.h. Start der Projekte ab dem 01.07.2019 und Umsatz bis zur Angebotsabgabe).
Vergleichbar sind Leistungen zur Durchführung der Bausteine „Leistungen“ (siehe Leistungsbeschreibung Ziff. 2.1) und/oder „Datenfelder & Prozesse“ (siehe Leistungsbeschreibung Ziff. 2.2.)
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 4: Gesamtumsatz in Höhe von mind. 250.000 EUR netto seit 01.07.2019
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Unternehmensreferenzen: Aufstellung von Referenzen über nach dem 01.07.2019 erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung sind Leistungen im Bereich FIM-Beratung bzw. methodische Unterstützung zu verstehen.
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Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 5: Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des nachfolgenden Referenzblatts – bei Bedarf bitte vervielfältigen - folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum,
c) Honorarvolumen (Eigenleistung)
d) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),
e) Auftraggeber (Name, Anschrift),
f) optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
Mindeststandard: mind. eine Referenz muss ein Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. 50.000 EUR (netto) aufweisen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: 79410000 (Unternehmens- und Managementberatung)
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: n.n.
Adresse des Käuferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=2cb48cbc069e24b0d4cc4aa339c3ec11 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 114-321932 (2022-06-10)