Die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (nachfolgend: „HLR“) wurde durch den Kreis Herzogtum Lauenburg als Träger des Rettungsdienstes mit der operativen Durchführung des Rettungsdienstes gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag beauftragt. Die HLR beabsichtigt einen Dienstleistungsauftrag über die Durchführung der schulischen Ausbildung für die Notfallsanitäterauszubildenden der HLR in nachfolgend dargestelltem Umfang an einen externen Leistungserbringer zu vergeben. Mit dem gegenständlichen Auftrag wird die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und Abs. 2 NotSanG an einer staatlich anerkannten Schule im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 6 NotSanG für die dreijährige Berufsausbildung für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen und die Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-02.
Auftragsbekanntmachung (2022-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildung im medizinischen Bereich
Referenznummer: 1/22
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (nachfolgend: „HLR“) wurde durch den Kreis Herzogtum Lauenburg als Träger des...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (nachfolgend: „HLR“) wurde durch den Kreis Herzogtum Lauenburg als Träger des Rettungsdienstes mit der operativen Durchführung des Rettungsdienstes gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag beauftragt. Die HLR beabsichtigt einen Dienstleistungsauftrag über die Durchführung der schulischen Ausbildung für die Notfallsanitäterauszubildenden der HLR in nachfolgend dargestelltem Umfang an einen externen Leistungserbringer zu vergeben. Mit dem gegenständlichen Auftrag wird die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und Abs. 2 NotSanG an einer staatlich anerkannten Schule im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 6 NotSanG für die dreijährige Berufsausbildung für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen und die Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung vergeben.