Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im TNW wird auf Grundlage d. bekanntgegebenen Eignungskriterien eine Auswahl aus d. Bewerbern getroffen. Eine Maximalzahl an Unternehmen ist dabei nicht vorgesehen. Hierzu reichen d. Bewerber form- und fristgerecht einen entsprechenden Teilnahmeantrag elektronisch ein.
Die beizubringenden Nachweise und Erklärungen sowie die maßgeblichen Kriterien für diese Vorauswahl ergeben sich aus der Bekanntmachung.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftl. und finanz. sowie techn. Leistungsfähigkeit erfüllt (A-Kriterien unter Ziff. III.1, vgl. Anlage_13_Eignungskriterien_TNW; Hierbei handelt es sich um sog. „KO-Kriterien“).
3. Stufe: Im Folgenden wird bei den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, eine differenzierte Eignungsprüfung anhand von Bewertungskriterien vorgenommen, um ein qualifiziertes Eignungsniveau für den Bewerberkreis sicherzustellen, vgl. Anlage_13_Eignungskriterien_TNW). Zu dem Zweck werden die Unterlagen und eingereichten nachgewiesenen Referenzen – neben den KO-Kriterien – mit einem Punktesystem bewertet (sog. Bewertungskriterien/B-Kriterien, Anlage_13_Eignungskriterien_TNW). Hierbei können max. 85 Pkt. erreicht werden. Für die Verhandlungsphase qualifizieren sich diejenigen Unternehmen, die 50% oder mehr an Punkten im Sinne einer qualifizierten Eignungshürde erreichen (d.h. >=42,5 Pkt.). Im Einzelnen:
1) Mehrpkt. bei den Umsatzangaben (max. 5 Pkt.), vgl. Ziff. III.1.2
- 1 Pkt. bei mehr als 2 Mio. EUR; 3 Pkt. bei mehr als 4 Mio. EUR und 5 Pkt. bei mehr als 6 Mio. EUR
2) Mehrpkt. bei den Angaben zum Personalbestand (max. 25 Pkt.), vgl. Ziff. III.1.2
- Mehrpkt. Gesamt-MA-zahl für den betreffenden Bereich mit vergleichbaren Leistungen (branchenspezifische Softwarepakete): 1 Pkt. bei mehr als 25 MA; 3 Pkt. bei mehr als 35 MA; 5 Pkt. bei als 50 MA
- Mehrpkt. Anzahl der MA im Bereich der Softwareentwicklung: 1 Pkt. bei mehr als 3 MA; 3 Pkt. bei mehr als 5 MA; 5 Pkt. bei mehr als 10 MA.
- Mehrpkt. Anzahl der MA im Bereich Service/Support: 1 Pkt. bei mehr als 3 MA; 3 Pkt. bei mehr als 5 MA; 4 Pkt. mehr bei mehr als 10 MA; 5 Pkt. bei mehr als 20 MA.
- Mehrpkt. für den Sitz der Entwicklungsabteilung (10 Pkt.): Entwicklungsabteilung in Deutschland oder im europ., dt.-sprachigen Ausland (10 Pkt.)
3) Mehrpkt. bei den Referenzen (max. 55 Punkte) vgl. Ziff. III.1.3
a) Mehrpkt zu Anbindung Endgeräte/Fahrzeuge Basisreferenzen: Es werden je zuvor genannter Basisreferenz im Bereich Modul Medizinanwendungen Mehrpkt. für die Anzahl der mobilen Endgeräte in den Rettungsdienstfahrzeugen, die über die Mindestanzahl von 20 hinausgehen, vergeben und zwar wie folgt:
- 21 - 30 Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 1 Pkt.
- 31 - 40 Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 2 Pkt.
- 41 - 50 Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 3 Pkt.
- 51 - 100 oder mehr Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 4 Pkt.
(insg. max. 4 Pkt. je Referenz, d.h. max. 8 Pkt.. bei 2 Basisreferenzen)
b) Mehrpkt. zur Anzahl Rechnungen Basisreferenzen: Es werden je zuvor genannter Basisreferenz im Bereich Modul Fakturaanwendungen Mehrpunkte für die Höhe des Fakturierungsaufkommens, das über die Mindestanzahl von 25.000 Rechnungen p.a. hinausgeht, vergeben und zwar wie folgt:
- 25.001 bis 35.000 fakturierte Rechnungen p.a. 1 Pkt.
- 35.001 bis 50.000 fakturierte Rechnungen p.a. 2 Pkt.
- 50.001 bis 70.000 fakturierte Rechnungen p.a 3 Pkt.
- 70.001 bis 100.000 o. mehr fakturierte Rechnungen p.a. 4 Pkt.
(insg. max. 4 Pkt. je Referenz, d.h. max. 8 Punkte. bei 2 Basisreferenzen)
c) Mehrpunkte Nachhaltigkeit (max. 6 Pkt.)
Bei den 2 Basisreferenzen wird 1 Referenz mit Mehrpkt. bewertet, wenn sie älter als 4 Jahre (ausgehend vom Veröffentlichungsdatum) ist und noch vollständig im Betrieb befindlich ist sowie vollständig supportet wird.
- 3 Mehrpkt. für Erfüllung beim Modul Medizinanwendungen
- 3 Mehrpkt. bei Erfüllung beim Modul Fakturaanwendungen
d) Mehrpunkt. Anzahl der Zusatzreferenzen (max. 9 Pkt.)
Es werden max. 6 weitere Referenzen (3 x Modul Medizinanwendungen + 3 x Modul Fakturaanwendungen) zur Bewertung herangezogen. Je weiterer positiver, den Mindestanforderungen genügender Referenz werden 1,5 Zusatzpkt. vergeben.
e) Mehrpkt. zur Anbindung Endgeräte/Fahrzeuge bei den Zusatzreferenzen
Es werden je zuvor genannter Zusatzreferenz Modul Medizinanwendungen Mehrpunkte für d. Anzahl der mobilen Endgeräte in den Rettungsdienstfahrzeugen, die über die Mindestanzahl von 20 hinausgehen, vergeben und zwar wie folgt:
21 - 30 Endgeräte in Rettungsdienstfzg. 1 Pkt.
31 - 40 Endgeräte in Rettungsdienstfzg. 2 Pkt.
41 - 50 Endgeräte in Rettungsdienstfzg. 3 Pkt.
51 - 100 oder mehr Endgeräte in Rettungsdienstfzg.n 4 Pkt.
(insg. max. 4 Pkt. je Referenz, d.h. max. 12 Pkt. bei max. 3 Zusatzreferenzen)
f) Mehrpkt. zur Anzahl Rechnungen bei den Zusatzreferenzen
Es werden je zuvor genannter Zusatzreferenz Modul Fakturaanwendungen Mehrpunkte für die Höhe des Fakturierungsaufkommens, das über die Mindestanzahl von 25.000 Rechnungen p.a. hinausgeht, vergeben und zwar wie folgt:
25.001bis 35.000 fakturierte Rechnungen p.a. 1 Punkt
35.001 bis 50.000 fakturierte Rechnungen p.a. 2 Punkte
50.001 bis 70.000 fakturierte Rechnungen p.a. 3 Punkte
70.001 bis 100.000 oder mehr fakturierte Rechnungen p.a. 4 Punkte
(insg. max. 4 Punkte je Referenz, d.h. max. 12 Punkte. bei max. 3 Zusatzreferenzen)