Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- geeignete Referenzen zu Verträgen zur Speiseversorgung von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 AsylG sowie von Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 AsylG
oder mindestens vergleichbarer Einrichtungen in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
- eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens für den Bereich der Gemeinschaftsverpflegung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
mit Bestätigung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers (in diesen Fällen ist die
Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vom Nachunternehmer einzureichen, siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben)
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, das den besonderen hygienischen Anforderungen entspricht
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass das vor Ort eingesetzte Personal sachkompetent ist und die in der Leistungsbeschreibung geforderten Umgangsformen sowie
die deutsche Sprache beherrscht
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, das eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Belehrung gemäß § 43 IfSG vorweisen
kann
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass keine ausreisepflichtigen Ausländer und keine Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nur gestattet ist (§ 55 AsylG),
eingesetzt werden und vor Einsatz ein gültiger Aufenthaltstitel oder das Aufenthaltsrecht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. diesen gleichgestellten Assoziationsberechtigten nachgewiesen wird, wenn das Personal keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur solches Personal eingesetzt wird, welches freiwillig einwilligt, sich vor seinem Einsatz einer Unbedenklichkeitsüberprüfung
durch das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu unterziehen.
- Vorlage eines Konzeptes mit Angaben zum angewandten Herstellungsprozess inklusive dem Ablauf bis zur Verteilung der Mahlzeiten an die Bewohner
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden Nachunternehmen eingesetzt, ist von
diesen die Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.