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(Formblatt L 124, Seite 6, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Vorlage von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Leistungen:
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Mindestens 1 Referenz muss folgende Vorgaben zwingend erfüllen:
- Referenzzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten und einem
Auftragswert von mindestens 500.000 Euro (netto);
- Die Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer
vergleichbaren Einrichtung (Durchschnittlich (!) mindestens 100 untergebrachte Personen über den
Gesamtzeitraum des Referenzauftrages.). Ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Hinweis: Pro Referenz bitte eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beifügen! Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden, diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage einzureichen.
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(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Pro Referenz ist auf max. 2 Seiten DIN-A4 anzugeben:
1. Bezeichnung der Leistung ("Titel").
2. Ausführliche Beschreibung der Leistung.
3. Leistungszeitraum (TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ)
4. Auftragswert in €.
5. Name des Auftraggebers sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers(Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
6. Bzgl. der Mindestanforderung "Die Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistung einer
Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines
Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (Durchschnittlich (!) mindestens 100
untergebrachte Personen über den Gesamtzeitraum des Referenzauftrages.)." sind nachfolgende Angaben zu
machen:
- "Catering-/Verpflegungsdienstleistung": Angabe "JA" oder "NEIN".
- "Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ANKER-Zentrum,
Behördenankunftszentrum": Angabe "JA" oder "NEIN". Im Falle einer "vergleichbaren Einrichtung" ist diese näher
zu beschreiben.
- Anzahl der durchschnittlich über den Gesamtzeitraum des Referenzauftrages untergebrachten Personen.
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(Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:)
- Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem: Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig
zertifiziert SOWIE (d. h. kumulativ!)
- Zertifizierung für Lebensmittelsicherheit: Unternehmen ist mindestens nach BRC Global Standard, IFS International
Food Standard oder gleichwertig zertifiziert.
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem bzw. die Lebensmittelsicherheit muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
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Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.