Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
Voraussetzung für die Auftragsvergabe:
Qualifikationsnachweis für vergleichbare Arbeiten im Gartendenkmal durch Referenzunterlagen
Die anspruchsvolle Aufgabe der Restaurierung und Wiederherstellung eines denkmalgeschützten Gartens mit Erhalt und z. T. Einbeziehung originaler und stellenweisen überdeckter Denkmalsubstanz - wie Fundamente, Zaunsockel, Wegeunterbau, Altbäume u. a. - erfordert neben handwerklicher Sorgfalt auch Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützter Substanz.
Der entsprechende Qualifikationsnachweis ist vorzulegen anhand von aussagefähigen Referenzunterlagen über 3 in Art und Umfang vergleichbare Projekte in öffentlichen Parkanlagen mit Wegebau, Rasen- und Pflanzflächen sowie Bewässerungsleitungen in ähnlichem Auftragswert.
Bei einem der Projekte muss es sich um die Rekonstruktion einer denkmalgeschützten Garten- bzw. Parkanlage handeln. Das jüngste Projekt darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Der Qualifikationsnachweis ist mit dem Angebot vorzulegen und Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Inhalt der Darstellung pro Referenzprojekt:
kurze Leistungsbeschreibung, Auftraggeber, Planungsverantwortliche, Ausführungszeitrum, Auftragsvolumen, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr. und Mailadresse, mind. 2 Fotos (vorher / nachher).
Das Fehlen eines solchen Qualifiaktionsnachweises führt zum Ausschluss des Angebotes.