Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Die Anlage "Eigenerklärung-Ausschlussgründe" (BAAINBw-Formular BAAINBw-B-V 034, bzw. BV030) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Anlage BAAINBw B-V047- Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist dem Angebot beizufügen. - falls zutreffend-
- Vorlage eines Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab Schlusstermin der Angebotseinreichung)
- Vorlage Bescheinigung in Steuersachen
- Vorlage einer aktuellen Bankerklärung
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse
-Vorlage Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von 2,5 Mio €), oder eine formlose Eigenerklärung das zum Vertragsschluss die Versicherung vorliegt.
- Vorlage Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt (siehe "Hinweise Ausschreibungsverfahren und Bietereignung Punkt 3.a)
- Vorlage Nachweis reglementierter Lieferant oder ein bekannter Lieferant im Sinne der DVO (EU) 2015/1998 - Nr. 8.1.1.1
- Die Produktionsstätte (Erfüllungsort) des Auftragnehmers darf maximal 45 km auf üblicherweise befahrener Strecke vom Fliegerhorst Wunstorf, Am Dänenberg 2, 31515 Wunstorf, entfernt sein.
- Vorlage Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (Qualitätsmanagementplan - HACCP und Beschwerdemanagementsystem)
- Vorlage die Anlage "Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket" (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Vorlage Mustermenüplan nach Nr. 1.7 der LB in Form eines 14-tägigen Wochenplans
- Im Übrigen gelten die vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen sowie die Inhalte der Leistungsbeschreibung und des Musterrahmenvertrages.
----- ZUSATZ ---
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO sowie aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, zu dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen. Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine - auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung ins Deutsche beizulegen.