Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2019 -2021 ) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand:Märu 2022) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Arbeitnehmer, davon Schadstoffsanierer ) (Bieterbogen, Pkt. 7)
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse, insbesondere Schadstoffsanierungen bei Strangsanierungen und in Wohnungen, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 3 Kalenderjahre (2019 -März 2022 ) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung (gewertet werden nur fertiggestellte Projekte) und Angaben zu Art und Umfang der Leistung, z. B. Anzahl der sanierten Wohnungen, Brutto-Rechnungssumme (Bieterbogen - Anlage 6)
3. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter (einschließlich Nachunternehmer) folgende
Nachweise/Zulassungen besitzen und entsprechend geschult sind:
- Sachkundenachweis TRGS 519, inkl. Anlage 3 (beim Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten),
- Sachkundenachweis DGUV 101-004 (ehemals BGR 128)
- Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4.2
- Fachkundenachweis TRGS 521
- Nachweis der Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (z.B. ZEDAL)
- Angabe des emissionsarmen Arbeitsverfahrens (z.B. BT 17, BT 33 oder BT 40, etc.)
Die Eigenerklärung ist vor Zuschlagserteilung durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu ersetzen.
(Bieterbogen – Anlage 5)
Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers
bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine
Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bieterbogen - Anlage 9). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.