Ausbildung/Vorbereitung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf die Abschlussprüfung nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fluggerätmechaniker/ Fluggerät-mechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik" vor der IHK Pfalz. Zusätzlich sind die anerkannten Grundlagenlehrgänge (Vollkurs) CAT A1 und CAT A3 gemäß Teil 147 der EU VO 1321/2014 in die Ausbildung zu integrieren. Eventuell erforderliche Wiederholungen der Abschlussprüfung bei der IHK sowie für die Module CAT A1 und CAT A3 sind auch über das Lehrgangsende hinaus zu ermöglichen, ohne dass diese zu Mehrkosten führen. Da keine bundeswehrseitige Ausbildungsinfrastruktur in Lebach bereitgestellt werden kann, ist die Ausbildung in räumlicher Nähe zur ZAW-Betreuungsstelle Lebach durchzuführen. Zu- und Abgang der Teilnehmer (Bustransport wird über die ZAW-Betreuungsstelle koordiniert und durchgeführt) zum Unterricht sowie zur praktischen Ausbildung müssen in zeitlich zumutbarer Weise (bis zu 45 Minuten Fahrzeit von der Unterkunft) umsetzbar sein. In begründeten Ausnahmefällen können auch praktische Ausbildungsinhalte in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschult werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 6002284060-BAPersBw
Kurze Beschreibung:
Ausbildung/Vorbereitung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf die Abschlussprüfung nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fluggerätmechaniker/ Fluggerät-mechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik" vor der IHK Pfalz.
Zusätzlich sind die anerkannten Grundlagenlehrgänge (Vollkurs) CAT A1 und CAT A3 gemäß Teil 147 der EU VO 1321/2014 in die Ausbildung zu integrieren.
Eventuell erforderliche Wiederholungen der Abschlussprüfung bei der IHK sowie für die Module CAT A1 und CAT A3 sind auch über das Lehrgangsende hinaus zu ermöglichen, ohne dass diese zu Mehrkosten führen.
Da keine bundeswehrseitige Ausbildungsinfrastruktur in Lebach bereitgestellt werden kann, ist die Ausbildung in räumlicher Nähe zur ZAW-Betreuungsstelle Lebach durchzuführen.
Zu- und Abgang der Teilnehmer (Bustransport wird über die ZAW-Betreuungsstelle koordiniert und durchgeführt) zum Unterricht sowie zur praktischen Ausbildung müssen in zeitlich zumutbarer Weise (bis zu 45 Minuten Fahrzeit von der Unterkunft) umsetzbar sein.
In begründeten Ausnahmefällen können auch praktische Ausbildungsinhalte in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschult werden.
Ausbildung/Vorbereitung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf die Abschlussprüfung nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fluggerätmechaniker/ Fluggerät-mechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik" vor der IHK Pfalz.
Zusätzlich sind die anerkannten Grundlagenlehrgänge (Vollkurs) CAT A1 und CAT A3 gemäß Teil 147 der EU VO 1321/2014 in die Ausbildung zu integrieren.
Eventuell erforderliche Wiederholungen der Abschlussprüfung bei der IHK sowie für die Module CAT A1 und CAT A3 sind auch über das Lehrgangsende hinaus zu ermöglichen, ohne dass diese zu Mehrkosten führen.
Da keine bundeswehrseitige Ausbildungsinfrastruktur in Lebach bereitgestellt werden kann, ist die Ausbildung in räumlicher Nähe zur ZAW-Betreuungsstelle Lebach durchzuführen.
Zu- und Abgang der Teilnehmer (Bustransport wird über die ZAW-Betreuungsstelle koordiniert und durchgeführt) zum Unterricht sowie zur praktischen Ausbildung müssen in zeitlich zumutbarer Weise (bis zu 45 Minuten Fahrzeit von der Unterkunft) umsetzbar sein.
In begründeten Ausnahmefällen können auch praktische Ausbildungsinhalte in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschult werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarlouis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Datum des Beginns: 2022-10-04 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-204904
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ausbildung/Vorbereitung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf die Abschlussprüfung nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fluggerätmechaniker/ Fluggerät-mechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik" vor der IHK Pfalz.
Ausbildung/Vorbereitung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf die Abschlussprüfung nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fluggerätmechaniker/ Fluggerät-mechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik" vor der IHK Pfalz.
Zusätzlich sind die anerkannten Grundlagenlehrgänge (Vollkurs) CAT A1 und CAT A3 gemäß Teil 147 der EU VO 1321/2014 in die Ausbildung zu integrieren.
Eventuell erforderliche Wiederholungen der Abschlussprüfung bei der IHK sowie für die Module CAT A1 und CAT A3 sind auch über das Lehrgangsende hinaus zu ermöglichen, ohne dass diese zu Mehrkosten führen.
Da keine bundeswehrseitige Ausbildungsinfrastruktur in Lebach bereitgestellt werden kann, ist die Ausbildung in räumlicher Nähe zur ZAW-Betreuungsstelle Lebach durchzuführen.
Zu- und Abgang der Teilnehmer (Bustransport wird über die ZAW-Betreuungsstelle koordiniert und durchgeführt) zum Unterricht sowie zur praktischen Ausbildung müssen in zeitlich zumutbarer Weise (bis zu 45 Minuten Fahrzeit von der Unterkunft) umsetzbar sein.
Zu- und Abgang der Teilnehmer (Bustransport wird über die ZAW-Betreuungsstelle koordiniert und durchgeführt) zum Unterricht sowie zur praktischen Ausbildung müssen in zeitlich zumutbarer Weise (bis zu 45 Minuten Fahrzeit von der Unterkunft) umsetzbar sein.
In begründeten Ausnahmefällen können auch praktische Ausbildungsinhalte in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschult werden.
Es soll ein Rahmenvertrag über vier Jahre mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen werden. Diese Verlängerungsoption setzt einen Sonderfall nach § 21 Abs. 6 VgV voraus, wie z.B. eine erfolglose Ausschreibung, die rechtzeitig im Voraus erfolgt sein muss. Pro Jahr soll ein Abruf getätigt werden. Ausgebildet werden sollen bis zu 25 TN pro Abruf. Der erste Abruf soll im Oktober 2022 erfolgen
Es soll ein Rahmenvertrag über vier Jahre mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen werden. Diese Verlängerungsoption setzt einen Sonderfall nach § 21 Abs. 6 VgV voraus, wie z.B. eine erfolglose Ausschreibung, die rechtzeitig im Voraus erfolgt sein muss. Pro Jahr soll ein Abruf getätigt werden. Ausgebildet werden sollen bis zu 25 TN pro Abruf. Der erste Abruf soll im Oktober 2022 erfolgen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BAPersBw Abt I ZAufg (PERS)
Referenz Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.