Text
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4.2) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5.2) Bei Nachunternehmereinsatz ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland vom Nachunternehmer einzureichen.
(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Speisenplan
(1.9) Datenschutzerklärung
(1.10) Erklärung über vorhandene DGE-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.11) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der DGE-Zertifizierung
(2.2) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) DGE_Qualitaetsstandard_Schule
(5.3) Bewertungsmatrix Mittagsverpflegung
(5.4) Bewerbungsbedingungen
(5.5) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.6) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.7) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.8) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.