ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Dachdeckerarbeiten

Stadt Neustadt bei Coburg

Dachdeckerarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-07 Auftragsbekanntmachung
2022-09-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dachdeckarbeiten
Referenznummer: 1020-0452-2022/000827
Kurze Beschreibung: Dachdeckerarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachdeckarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neustadt bei Coburg
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Postleitzahl: 96465
Postort: Neustadt bei coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181143c47d7-31bb181dcac18487 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-10 📅
Datum des Beginns: 2022-08-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 111-309711
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren Bevollmächtigte)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule an der Heubischer Straße in Neustadt bei Coburg ist ein mehrgeschossiger Ziegelbau, welcher auf einem Kellergeschoss aus Sandstein steht. Die Außenwände wurden mit einem innenseitigen Wärmedämmputz und außenseitig mit einer neuen Putzoberfläche ausgeführt.
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Die Dachfläche des gesamten Gebäudes teilt sich in mehrere zusammenhängende Einzeldächer entsprechend der verschiedenen Bauabschnitte.
Die komplette Ziegeldeckung wird einschließlich Lattung, Konterlattung und darunter liegender Dachpappe, sowie sämtlicher Verblechungen zurückgebaut. Die bestehende Verschalung des Dachstuhls bleibt erhalten, darauf werden die Dachflächen mit dem selben Aufbau neu eingedeckt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt bei Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale BeschaffungsstelleSteingasse 1896450 CoburgDeutschland
Zusätzliche Informationen:
keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181143c47d7-31bb181dcac18487 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Letzter Tag bis zu dem Bieter-/Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 01.07.2022
Letzter Tag bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieter-/Bewerberfragen beantwortet werden: 04.07.2022
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 111-309711 (2022-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 291285.81 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Neustadt bei Coburg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 174-489431
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 111-309711
ABl. S-Ausgabe: 174

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule an der Heubischer Straße in Neustadt bei Coburg ist ein mehrgeschossiger Ziegelbau, welcher auf einem Kellergeschoss aus Sandstein steht. Die Außenwände wurden mit einem innenseitigen Wärmedämmputz und außenseitig mit einer neuen Putzoberfläche ausgeführt. Die Dachfläche des gesamten Gebäudes teilt sich in mehrere zusammenhängende Einzeldächer entsprechend der verschiedenen Bauabschnitte. Die komplette Ziegeldeckung wird einschließlich Lattung, Konterlattung und darunter liegender Dachpappe, sowie sämtlicher Verblechungen zurückgebaut. Die bestehende Verschalung des Dachstuhls bleibt erhalten, darauf werden die Dachflächen mit dem selben Aufbau neu eingedeckt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-06 📅
Name: DHR Gleichberge GmbH
Postanschrift: Feldstraße, 3
Postort: Römhild
Postleitzahl: 98630
Land: Deutschland 🇩🇪
Hildburghausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 291285.81 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 174-489431 (2022-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Dachdeckerarbeiten
Referenznummer: 1020-0452-2022/000827
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Grundschule an der Heubischer Straße in Neustadt bei Coburg ist ein mehrgeschossiger Ziegelbau, welcher auf einem Kellergeschoss aus Sandstein steht. Die Außenwände wurden mit einem innenseitigen Wärmedämmputz und außenseitig mit einer neuen Putzoberfläche ausgeführt. Die Dachfläche des gesamten Gebäudes teilt sich in mehrere zusammenhängende Einzeldächer entsprechend der verschiedenen Bauabschnitte. Die komplette Ziegeldeckung wird einschließlich Lattung, Konterlattung und darunter liegender Dachpappe, sowie sämtlicher Verblechungen zurückgebaut. Die bestehende Verschalung des Dachstuhls bleibt erhalten, darauf werden die Dachflächen mit dem selben Aufbau neu eingedeckt.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DHR Gleichberge GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 264225213
Postanschrift: Feldstraße, 3
Postleitzahl: 98630
Postort: Römhild
Region: Hildburghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dhbr.de 📧
Telefon: +49 369488250 📞
Fax: +49 3694882520 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Neustadt bei Coburg
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Postleitzahl: 96465
Postort: Neustadt bei Coburg
Region: Coburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL: https://coburg.de/Vergabeseite 🌏
Federführendes Mitglied

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung: Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen! Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden. Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen. Letzter Tag bis zu dem Bieter-/Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 01.07.2022 Letzter Tag bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieter-/Bewerberfragen beantwortet werden: 04.07.2022 Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags: Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-04+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Dachdeckungsarbeiten war bekannt, dass PAK-haltige Dachabdichtungsbahnen vorhanden sind. Eine entsprechende arbeitsschutzrechtliche Einordnung wurde getroffen und als Zulage zu den Abbrucharbeiten ausgeschrieben. Der abschliessende Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan lag abschliessend erst nach der Beauftragung vor. Die hieraus resultierenden Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Vorgehensweise beim Abbruch und der Entsorgung der Dacheindeckung einschl. Notabdichtung lagen höher als vorab angenommen. Die hiermit verbundenen Mehraufwendungen sin im NT 02 dargestellt. Die geprüfte Brutto- Nachtragssumme stellt die Mehrung gegenüber der ursprünglichen Auftragssumme dar. Die Zusatzleistungen sind aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen zwingend umzusetzen und somit unvermeidbar.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Arbeiten im kontaminierten Bereich
Quelle: OJS 2024/S 004-007622 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
URL: http://regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Gesamtbemusterung der Fassadengestaltung wurde durch den Bauherren in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ein Tonziegel im Farbton "matt dunkelbraun" festgelegt. Im NT 01 sind die Mehrkosten gegenüber dem ausgeschriebenen Dachziegel im Farbton "naturrot" enthalten. Die Auftragsänderung muss als Nachtrag erfolgen, da: 1. die Beschaffung des Ziegels während der Beauftragung aufgrund der Gasproblematik mehr als problematische war. Die Mehrkosten aufgrund der Ziegelfarbe ergibt sich aus dem komplexerem Herstellungsprozeß gegenüber dem Naturrot. Die sich ergebende Preisspanne konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abgesehen werden. Die Farbgebung des Gebäudes ist aufgrund des Stellenwerts als Einzeldenkmal von großer Bedeutung und daher musste diese Kostenerweiterung in Kauf genommen werden. 2. eine erneute Ausschreibung des Ziegels hätte ein unzumutbare Verzögerung des gesamten Bauvorhabens nach sich gezogen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Dachziegel Farbe
Quelle: OJS 2024/S 004-007667 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Zur Vermeidung bauablauftechnischer Schnittstellen wurden die ursprünglich im Gewerk HA 3650 Zimmerarbeiten zugeordneten punktuellen Sanierungsarbeiten im Bereich der Dachfläche dem Gewerk HA 3610 Dachdeckungsarbeiten zugeordnet. Bestandteil der Leistungsverschiebung waren unter anderem die Ergänzung schadhafter Holzbauteile, z.B. Gesimsbalken usw. Der Nachtrag beinhaltet die Einheitspreise für die o.g. Arbeiten. Eine verbindliche Mengenermittlung ist erst im Rahmen der laufenden Abbrucharbeiten möglich. Im Rahmen der laufenden Kostenkontrolle haben wir eine Mehrkostenanmeldung 01 mit einem Betrag von € 30.000,00 € brutto für neu zugeordneten Leistungen. Dieser wird anteilig zur Deckung der angebotenen Reparaturleistungen herangezogen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Gesimse Dachrand
Quelle: OJS 2024/S 004-007887 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Zur Vermeidung bauablauftechnischer Schnittstellen wurden die ursprünglich im Gewerk HA 3650 Zimmerarbeiten zugeordneten punktuellen Sanierungsarbeiten im Bereich der Dachfläche dem Gewerk HA 3610 Dachdeckungsarbeiten zugeordnet. Bestandteil der Leistungsverschiebung waren unter anderem Klempnerarbeiten, Dachaustiegsfenster, Ergänzungen an schadhaften Konstruktionen usw. Darüber hinaus wurde aus wirtschaftlichen und konstruktiven Erwägungen ein Materialwechsel für die Klempnerarbeiten vollzogen. Statt Kupfer kommt nun Titan-Zink zur Ausführung. Der Nachtrag 3 beinhaltet die o.g. Arbeiten. Zur Kostendeckung der zusätzlichen Klempnerarbeiten, z.B. Tropfbleche Traufe, Rinneneinhangbleche usw. erfolgt eine Umschichtung des Butgets gem. Kostenberechnung von HA 3630 Klempnerarbeiten nach HA 3610 Dachdeckungsarbeiten in Höhe von 32.130,00 € brutto.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Klempnerleistungen
Quelle: OJS 2024/S 004-008185 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Zur Vermeidung bauablauftechnischer Schnittstellen wurden die ursprünglich im Gewerk HA 3650 Zimmerarbeiten zugeordneten punktuellen Sanierungsarbeiten im Bereich der Dachfläche dem Gewerk HA 3610 Dachdeckungsarbeiten zugeordnet. Bestandteil der Leistungsverschiebung war unter anderem die punktuelle Ergänzung schadhafter Schieferverkleidungen. Im Rahmen der Dachdeckungsarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass nach eingehender Prüfung der Schieferverkleidungen ein kompletter Austausch erforderlich ist. Der Bestand zeigt deutliche Fehlstellen, die Nagelungen wurden z.T. durch sichtbare Schrauben ersetzt, die Nagelung ist z. T. korrodiert. Der Nachtrag beinhaltet die Einheitspreise für die o.g. Arbeiten.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Schieferarbeiten
Quelle: OJS 2024/S 004-008557 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen des Rückbaus der vorhandenen Ziegeleindeckung wurde festgestellt, dass die Befestigungsnägel einer früheren Schiefereindeckung vollflächig an der Schalung herausstehen. Diese müssen vor Einbau der neuen Unterdeckung beseitigt werden. Weiterhin liegen weite Bereiche der Dachschalung locker, hier wird eine nachträgliche Befestigung mit Rillennägeln erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Entnageln Dachfläche
Quelle: OJS 2024/S 004-008568 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291285.81 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Zur Vermeidung bauablauftechnischer Schnittstellen wurden die ursprünglich im Gewerk HA 3650 Zimmerarbeiten zugeordneten punktuellen Sanierungsarbeiten im Bereich der Dachfläche dem Gewerk HA 3610 Dachdeckungsarbeiten zugeordnet. Bestandteil der Leistungsverschiebung waren unter anderem die Ergänzung schadhafter Holzbauteile, z.B. Gesimsbalken usw. Der Nachtrag beinhaltet die Beschichtung der Gesimse.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Beschichtung Gesimse
Quelle: OJS 2024/S 004-008597 (2024-01-04)