Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Auswahlkriterien - Bewertung
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Mindestzahl: 3) gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A sind:
aa) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 18 Punkte)
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Kriterien "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" und "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für vergleichbare Leistungen)" bewertet. Für beide Kriterien können zusammen insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen:
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" (max. 9 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 25 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 17 Mio. Euro und ? 25 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 10 Mio. Euro und ? 17 Mio. Euro = 1 Punkt
(Ausschluss: Umsatz < 10 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für entsprechende Leistungen)" (max. 9 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird des Weiteren auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 10 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 7 Mio. Euro und ? 10 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 4 Mio. Euro und ? 7 Mio. Euro = 1 Punkt
(Ausschluss: Umsatz < 4 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
bb) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 30 Punkte)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand des Kriteriums "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" bewertet.
Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 30 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 6a EU Nr. 3, lit. a) VOB/A genannten 5 Jahre berücksichtigt.
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand der Unterkriterien "Bauaufgabe" (1) und "Herstellkosten" (2) bewertet.
Die Anzahl der Referenzen, welche der Bewerber vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die 5 besten Referenzen, d.h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 30 Punkte (je Referenz 3 Punkte).
(1) Bauaufgabe (0 - 3 Punkte)
je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt (Herstellung von Stahl-/Stahlverbundbrücken mit einer Stützweite ? 28 m über Gleise o.Ä. im Taktschiebeverfahren (wünschenswert, aber nicht gefordert, unter Betrieb) zusätzlich zutreffende Aspekte:
- Taktschieben = 1 Punkt
Die Herstellung der Brücke muss im Taktschiebeverfahren hergestellt sein (wünschenswert, aber nicht gefordert, unter Betrieb).
- Erbringung von Planungs- und anschl. Bauleistungen aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung = 1 Punkt
- Bauarbeiten während paralleler bzw. zeitl. unmittelbar laufenden Kanal- und Straßenbauarbeiten durch andere NU = 1 Punkt
Die Herstellung der Brücke muss unter den zuvor genannten Voraussetzungen in enger Abstimmung mit dem anderen NU des Kanal-, Straßen- und Brückenbaus erfolgt sein.
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Bauaufgabe" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5 besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten.
(2) Herstellkosten netto (0 - 3 Punkte)
- Herstellkosten > 25 Mio. EUR = 3 Punkte
- Herstellkosten > 15 Mio. EUR und ? 25 Mio. EUR = 2 Punkte
- Herstellkosten > 5 Mio. EUR und ? 15 Mio. EUR = 1 Punkt
- Herstellkosten ? 5 Mio. EUR = 0 Punkte
Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Rückbaukosten" ergibt sich aus der Höhe der Rückbaukosten des jeweiligen Referenzprojektes gemäß vorstehender Einteilung. Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5 besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten.
Insgesamt können max. 48 Punkte erreicht.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i.V.m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A begrenzt. Die Mindestzahl der einzuladenden Bewerber beträgt 3. Die Begrenzung erfolgt anhand der o.g. Gesamtsumme der Punkte.