Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 DEG
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 DEG
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde
=> Vordruck VHB 124 DEG
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
=> Vordruck VHB 124 DEG
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
=> Vordruck VHB 124 DEG
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr. Vorstehende Mindestbedingung gilt ebenso erfüllt bei einer Haftpflicht-Deckungssumme von 3,0 Mio. Euro, wenn diese zweifach-maximiert je Geschäftsjahr zur Verfügung steht. => Vordruck VHB 124 DEG
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A):
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern zur Teilnahme verpflichtet) sowie eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger (nicht älter als 3 Monate).
Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A
durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.