2023-100_VgV_Projektmanager_BalWin1_und_BalWin2

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche

Rechtsberatung zum Planfeststellungsverfahren BalWin 1 und BalWin 2 Land im Rahmen eines Pro-jektmanagements nach § 43g EnWG

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-24 Auftragsbekanntmachung
2023-11-03 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Referenznummer: 03_013313_244652
Kurze Beschreibung:
Rechtsberatung zum Planfeststellungsverfahren BalWin 1 und BalWin 2 Land im Rahmen eines Pro-jektmanagements nach § 43g EnWG
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Juristische Beratung und Vertretung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5113034-01 📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DQH6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DQH6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-27 📅
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 208-652105
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Wertung Zuschlagskriterium Qualität: Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen. Benennung der Eigenschaften des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals, die eine qualitativ hochwertige Leistung erwarten lassen, insbesondere Darstellung der Erfahrungen mit Planfeststel-lungsverfahren im einschlägigen Fachgesetz (EnWG) durch beigefügte Referenzen auf Vorhabenträgerseite als ggf. auch auf Seite einer Planfeststellungsbehörde der letzten drei Jahre
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Wertung Zuschlagskriterium Qualität:
Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.
Benennung der Eigenschaften des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals, die eine qualitativ hochwertige Leistung erwarten lassen, insbesondere Darstellung der Erfahrungen mit Planfeststel-lungsverfahren im einschlägigen Fachgesetz (EnWG) durch beigefügte Referenzen auf Vorhabenträgerseite als ggf. auch auf Seite einer Planfeststellungsbehörde der letzten drei Jahre
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden
Haftungssummen (Mindestanforderung):
- mindestens 0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle gewährleistet ist,
dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei
Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
1 Mio. Euro
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Zwingend Rechtsanwaltszulassung der Berufsträger in Deutschland.
Mindestens 5 Berufsträger im Bereich Rechtsberatungsleistungen müssen zwingend für dieses Projekt eingeteilt sein.
Diese 5 Berufsträger müssen zwingend in den letzten 3 Jahren je in mindestens einem Netzausbauvorhaben nach EnWG mit mindestens 10 km Leitungslänge rechtsberatend tätig gewesen sein.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Zwingend Erbringung von juristischen Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauvorhaben nach EnWG, deren Beratungsleistungen noch laufen oder nicht länger als 3 Jahre abgeschlossen sind mit mindestens 10 km Leitungslänge.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 123 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
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2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DQH6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DQH6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Telefon: +49 5113034-01 📞
E-Mail: evergabe-z@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 5113034-2099 📠
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Zentrale Vergabestelle
Quelle: OJS 2023/S 208-652105 (2023-10-24)
Ergänzende Angaben (2023-11-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung und -auskunft 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 215-677030
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 208-652105
ABl. S-Ausgabe: 215
Quelle: OJS 2023/S 215-677030 (2023-11-03)