Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück. Zur Maßnahme gehören weiterhin Leitungsfreimachungen für die Hausanschlüsse zum Haus Nr.189. Es handelt sich um Tiefbauleistungen für eine Telekomleitung, sowie Hausanschlüsse für die Niederspannungsversorgung und Trink-wasserversorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fußwegen
Referenznummer: A 2023/09
Kurze Beschreibung:
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa
Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück.
Zur Maßnahme gehören weiterhin Leitungsfreimachungen für die Hausanschlüsse zum Haus Nr.189. Es handelt sich um Tiefbauleistungen für eine Telekomleitung, sowie Hausanschlüsse für die Niederspannungsversorgung und Trink-wasserversorgung.
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa
Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück.
Zur Maßnahme gehören weiterhin Leitungsfreimachungen für die Hausanschlüsse zum Haus Nr.189. Es handelt sich um Tiefbauleistungen für eine Telekomleitung, sowie Hausanschlüsse für die Niederspannungsversorgung und Trink-wasserversorgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußwegen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betonpfähle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-03 📅
Datum des Beginns: 2023-05-10 📅
Datum des Endes: 2023-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 045-133510
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa
Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück.
Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück.
Zur Maßnahme gehören weiterhin Leitungsfreimachungen für die Hausanschlüsse zum Haus Nr.189. Es handelt sich um Tiefbauleistungen für eine Telekomleitung, sowie Hausanschlüsse für die Niederspannungsversorgung und Trink-wasserversorgung.
BTG 011 - Gehwege
- ca. 65 m Borde Naturstein/Beton aufnehmen
- ca. 230 m² Gehwegaufbruch verschiedene Beläge
- ca. 360 m² Gehwegneubau Asphalt
BTG 016 - Freianlagen
- ca. 16 St Wurzelstöcke roden
- ca. 350 m² Baugelände abräumen
BTG - 02 Fahrleitungsanlagen
- 2 St Demontage Fahrleitungsmast
- 2 St Abbruch Mastfundament
- 3 St Bohrgründungen
BTG 13 - Lichtsignalanlagen
- 2 St Demontage LSA-Mast
BTG 14 -Straßenbeleuchtung
- 2 St Demontage Lichtmast
BTG 015 - Ingenieurbauwerke
-Herstellung überschnittene Bohrpfahlwand
Länge: ca. 86,5m lang (Abwicklung),
aufgeteilt in 6 Abschnitte mit unterschiedlichen Pfahllängen
Verlauf: je nach Abschnitt bogenförmig oder gerade
Gesamtpfahlanzahl: 156,
Pfahldurchmesser d = 60 cm, 10 Pfähle d = 90cm
Pfahllängen zwischen 4,90m und 13,40 m.
je nach Abschnitt jeder 2. Bzw. 4. Pfahl bewehrt
-Herstellung Pfahlkopfbalken aus Stahlbeton auf überschnittener Bohrpfahlwand
Gesamtlänge ca. 86,5m (Abwicklung)
Querschnitt (B x H) : 1,00 m x 0,5 m
Einbindetiefe Pfahlkopf: 10cm
-Herstellung Wandträger aus Stahlbeton über vorhandenen Kanal (am Bauwerksbe-ginn als Bestandteil des vorgenannten Pfahlkopfbalken)
Länge: ca. 5,14 m
Querschnittsform: T
Querschnitt (B x H): 1,00 m x 1,20 m
-Herstellung Stahlbetonpfeiler auf Pfahlkopfbalken als Bestandteil einer Klinkerwand
Querschnitt (B x H): 24 x 24 cm
Höhe: ca. 2,10 m
Anzahl: 20
-Herstellung Klinkerwand auf Pfahlkopfbalken zwischen Stahlbetonpfeilern
Segmentlängen: bis ca. 5m
Verlauf: gerade oder bogenförmig
Anzahlsegmente: 19
Höhe: ca. 2.10 m
Mauerwerksabdeckung mit Abdeckplatte aus Beton
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)
b) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A9)
c) Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)
d) Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)
e) Eigenerklärung Sanktionen (Anlage A11.1)
f) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
g) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A15 mit dem Angebot vorgelegt werden.
g) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A15 mit dem Angebot vorgelegt werden.
h) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
h) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
i) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
j) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
j) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124 (A9)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
HWS Trinkwasser:
Die Mindestanforderungen für Errichtung der Trinkwasserleitung:
Nachweis DVGW Bescheinigung entsprechend Arbeitsblatt GW 301, W 3
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Wasserversorgung:
- ca. 60 m Verlegung PE-HD Rohr DN 40
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
- ca. 60 m³ Aushub und Verfüllung von Baugruben und Rohrgräben
Straßenarbeiten :
- ca. 30 m² Oberflächenaufbruch in Asphaltbauweise
EVH:
Die Mindestanforderungen für Montagearbeiten im Leitungsnetz der Energieversorgung Halle Netz GmbH sind sparten spezifisch wie folgt definiert und im Angebot nachzuweisen.
a) Sparte Elektrotechnik:
An Elektroanlagen der Energieversorgung Halle Netz GmbH dürfen Kabelmontagearbeiten nur von Personen durchgeführt werden, welche eine gültige Zulassung auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Prüfung nachweisen können.
Details zum Prüfungsgegenstand und zur Durchführung der Überprüfung regelt die Wei-sung NE-01 WN 40.2000 der Energieversorgung Halle Netz GmbH.
Die Zulassungen werden für Anlagen =/< 1kV und für Anlagen bis 20 kV erteilt und sind personenbezogen.
Die Zulassung in der Stufe bis 20 kV (Mittelspannung) schließt gemäß WN 40.2000 die Zu-lassung für die Stufe =/< 1 kV (Niederspannung) ein.
b) allgemein
Für die Arbeiten an Installationsanlagen in Gebäuden (Umbindung von Hausanschlüssen in Gebäuden) muss eine gültige Zulassung und die Eintragung im lnstallateurverzeichnis der Energieversorgung Halle Netz GmbH vorliegen bzw. ein Subunternehmen mit dieser Zulassung und Eintragung verbindlich für den Vertragszeitraum benannt sein.
Für die Arbeiten an Installationsanlagen in Gebäuden (Umbindung von Hausanschlüssen in Gebäuden) muss eine gültige Zulassung und die Eintragung im lnstallateurverzeichnis der Energieversorgung Halle Netz GmbH vorliegen bzw. ein Subunternehmen mit dieser Zulassung und Eintragung verbindlich für den Vertragszeitraum benannt sein.
Gesamtmenge bzw. -umfang
Elektrotechnik
- ca. 120 m Verlegung NS-Kabel 4x120 mm² NAYY
- ca. 15 m Kabel freilegen und parallel verschieben
- ca. 20 m Verlegung NS-Kabel 4x35 mm² NAYY-J
- 1 Stück Auswechslung Hausanschluss
- 1 Stück Umbindung Hausanschluss
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten :
Straßenarbeiten:
- ca. 45 m² Oberflächenaufbruch in Asphaltbauweise
Angabe in Anlage A9 (Formblatt 124).
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Anlagen A10, A11 und A11.1
ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)
Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Fall einer Bietergemeinschaft:
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die
Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 045-133510 (2023-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.