Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Angabe zu EU Mitteln: IB-Vorgangs-Nr.: ZS/2023/08/178408
Angaben zum Ablauf der Bindefrist: 18.03.2024
Angaben zur Bewertung: Die Bewertung der Angebote erfolgt entsprechend der unten aufgeführten Zuschlagskriterien,
welche in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage A 8 -
Zuschlagskriterien - Wertungsmatrix, näher erläutert sind.
Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums 1 - Qualität der inhaltlichen
und organisatorischen Herangehensweise zur
Aufgabenumsetzung - ist mit dem Angebot ein
Angebotskonzept mit der Darstellung der organisatorischen,
inhaltlichen und zeitlichen Herangehensweise an die Erfüllung
der Aufgabenstellung einzureichen.
Die inhaltliche Gliederung des Konzeptes soll anhand der
Arbeitspakete
1. Organisation der LAG,
2. Fördermittelmanagement, Berichtswesen und Evaluation,
3. Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben zur Umsetzung
des LES sowie
4. Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.
Nähere Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung unter 2.2
zu entnehmen.
Zur Wertung des Zuschlagskriteriums 2 sind regelmäßige
Präsenzsprechtage im LAG-Gebiet zur individuellen Beratung
(von potenziellen) Antragstellern sowie LAG-Vereinsvertretern
im Konzept darzustellen. Art und Umfang der zeitgerechten
kundennahen Beratungsleistung sind detailliert zu beschreiben
(siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung und Punkt 2 der
Wertungsmatrix)
Das Konzept ist gem. nachstehender Vorgaben zu erstellen:
max. 30 DIN-A4-Seiten, inkl. z.B. Tabellen, Grafiken,
Berufsnachweise - bitte beachten: jede weitere Seite wird nicht
gewertet;
Schriftart Calibri;
Schriftgröße 11;
Zeilenabstand 1,5
Zur Wertung des Zuschlagkriteriums 3 - Berufserfahrung des
zum Einsatz kommenden Personals ist die Eigenerklärung
Anlage A 7 - Übersicht Personaleignung/-einsatzzeit zu dem
Punkt C) mit den Angaben zur Berufserfahrung auszufüllen und
mit dem Angebot einzureichen.
Das Wertungskriterium 4 wird durch den Gesamtangebotspreis
gem. der Anlage A 9 - Preisblatt gewertet
Angaben zum TVergG LSA: Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-
Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche
Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch
verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu
erfüllen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue,
Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG
LSA), zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG
LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§
11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA 6 liegen den
Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die
Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG
LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG
LSA hingewiesen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch vonbenannten Nachunternehmern /Bietergemeinschaften
vorzulegen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung
der Leistung benannt werden, ist die Anlage zum
Nachunternehmereinsatz gem. § 14 TVergG LSA zu streichen
u. trotzdem entsprechend einzureichen.
Allgemeie Angaben: Geforderte Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQVerzeichnis
sind von Bietern /Bietergemeinschaften vorzulegen.
Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für die
Auftragsvergabe gelangen, Nachunternehmen benannt, sind
auch von diesen die Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD
sowie die Nachweise aus dieser nebst Erklärungen zum
TVergG LSA gem. §§ 11 und 14 vorzulegen.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften
vorgesehen werden, sind die Formblätter 234, 235 und 236
entsprechend zu streichen/zu kennzeichnen und trotzdem mit
dem Angebot einzureichen.
Nicht registrierte Bieter sind dazu verpflichtet, sich über
Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu
informieren.
Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen
Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten.
Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht
älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der
elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und
Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die
ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original
oder als beglaubigte Kopie zulässt. (In besonderen Fällen
behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen
zu lassen)
Hinsichtlich der Vermeidung von diskriminierenden
Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer und
ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG
LSA im Falle festgestellter Binnenmarktrelevanz, erfolgt eine
Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen
bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung
außerhalb der Bundesrepublik erbringen wollen.