Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E1 - Erklärung zur Teilnahme
E2 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
E3 - Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung)
E4 - Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 3 Monate)
E5 - Unbedenklichkeitserklärung der Sozialversicherung und des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
E6 - Mindestlohnerklärung des Auftragnehmers/ Nachunternehmers
E7 - Unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung
E8 - Unterzeichneter Verhaltenskodex
E9 - Lieferantenselbstauskunft
E10 - Eigenerklärung Sanktionen Russland
E11 - Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe
E12 - Eignungsleihe gem. § 47 SektVO
E13 - Bietergemeinschaftserklärung
E14 - Nachunternehmererklärung
E15 - Geben Sie bitte eine textliche Beschreibung von max. 5 DIN A4 Seiten zur Ausgestaltung Ihrer Application Managent Service Organisation ab. Bitte gehen Sie hierbei ein auf die Kriterien:
- Aufbauorganisation
- Personelle Ausstattung der Betriebsorganisation
- verwendetes Prozess-Framework
- Leistungsspektrum
E16 - Wieviele aktive Kunden im Bereich Application Management Services haben Sie?
E17 - Nennen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Betrieb der Applikation SAP Business Intelligence.
E18 - Bitte benennen und beschreiben Sie Ihre aktuellen Referenzen einschließlich Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen seitens SWB. Gehen Sie hierbei bitte ein auf:
Kriterium 1: Kundenname / Branche / Anzahl Mitarbeiter
Kriterium 2: Auftragsspezifika
Kriterium 3: Herausfordernde Aufgaben während der Transition und im Betrieb
Je Referenz sollte Ihre Darstellung eine max. Größe von 2 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
E19 - Sie bestätigen, dass:
Mitarbeiter, die in direkter Kommunikation mit dem Auftraggeber stehen, wie zum Beispiel Service Manager, Projekt Mitarbeiter oder Transition Manager, beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau C1 gemäß der Definition des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).