1. Die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten ergibt sich aus dem jeweiligen Los 1 bis 17. 2. Für den Auftraggeber ist gem. § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), a) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, b) in Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Sicherheit in den Behörden der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 02.06.1997 (MBl. LSA Nr. 30/1997) ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. 3. Die arbeitsmedizinische Betreuungsleistung soll den Leiter der Behörde beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. 4. Damit soll erreicht werden, dass a) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, b) gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und c) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. 5. Die Anforderungen an die Leistungspflichten und den Leistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert. eistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmedizinischer Dienst
Referenznummer: GS 141 OV 022023
Kurze Beschreibung:
1. Die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten ergibt sich aus dem jeweiligen Los 1 bis 17.
2. Für den Auftraggeber ist gem. § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868),
a) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“,
b) in Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Sicherheit in den Behörden der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 02.06.1997 (MBl. LSA Nr. 30/1997)
ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.
3. Die arbeitsmedizinische Betreuungsleistung soll den Leiter der Behörde beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
4. Damit soll erreicht werden, dass
a) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
b) gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und
c) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
5. Die Anforderungen an die Leistungspflichten und den Leistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert.
eistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert.
1. Die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten ergibt sich aus dem jeweiligen Los 1 bis 17.
2. Für den Auftraggeber ist gem. § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868),
a) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“,
b) in Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Sicherheit in den Behörden der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 02.06.1997 (MBl. LSA Nr. 30/1997)
ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.
3. Die arbeitsmedizinische Betreuungsleistung soll den Leiter der Behörde beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
4. Damit soll erreicht werden, dass
a) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
b) gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und
c) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
5. Die Anforderungen an die Leistungspflichten und den Leistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert.
eistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert.
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 17
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 17
1️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 1
Titel: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - 470 Beschäftigte
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 2
Titel: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen - 210 Beschäftigte
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung: Beschreibung wie Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 3
Titel: Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - 210 Beschäftigte
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 4
Titel: Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - 210 Beschäftigte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 5
Titel: 5 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg - 210 Beschäftigte
Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 6
Titel: Finanzamt Eisleben - 160 Beschäftigte
Ort der Leistung: Mansfeld-Südharz
🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 7
Titel: Finanzamt Genthin - 110 Beschäftigte
Ort der Leistung: Jerichower Land
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 8
Titel: Finanzamt Haldensleben - 120 Beschäftigte
Ort der Leistung: Börde
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 9
Titel: Finanzamt Halle (Saale) - 410 Beschäftigte
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 10
Titel: Finanzamt Magdeburg - 460 Beschäftigte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 11
Titel: Finanzamt Merseburg - 140 Beschäftigte
Ort der Leistung: Saalekreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 12
Titel: Finanzamt Naumburg
Ort der Leistung: Burgenlandkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 13
Titel: Finanzamt Quedlinburg - 290 Beschäftigte
Ort der Leistung: Harz
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 14
Titel: Finanzamt Salzwedel - 100 Beschäftigte
Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 15
Titel: Finanzamt Staßfurt - 130 Beschäftigte
Ort der Leistung: Salzlandkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 16
Titel: Finanzamt Stendal - 180 Beschäftigte
Ort der Leistung: Stendal
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣
Interne Kennung: GS 141 OV 022023 Los 17
Titel: Finanzamt Wittenberg - 130 Beschäftigte
Ort der Leistung: Wittenberg
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-11 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2023-12-11 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: 000
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung Unternehmensdaten - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.1: Eigenerklärung der Unternehmensdaten für das Wettbewerbsregister
Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro (vgl. ohne Umsatzsteuer) muss die Beschaffungsstelle gemäß § 6 Absatz 1 WRegG zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Eigenerklärung Unternehmensdaten - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.1: Eigenerklärung der Unternehmensdaten für das Wettbewerbsregister
Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro (vgl. ohne Umsatzsteuer) muss die Beschaffungsstelle gemäß § 6 Absatz 1 WRegG zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
2. Eigenerklärung Bietergemeinschaft - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.2: Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass im Falle der Auftragserteilung einer Bietergemeinschaft gegründet wird und dazu das Formblatt „AB3 - ARGE“ dem Angebot beigefügt wurde.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Eigenerklärung Bietergemeinschaft - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.2: Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass im Falle der Auftragserteilung einer Bietergemeinschaft gegründet wird und dazu das Formblatt „AB3 - ARGE“ dem Angebot beigefügt wurde.
3. Eigenerklärung Eignungsleihe und Unterauftragnehmereinsatz - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.3: Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass
- Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer).
- für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird.
- die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft" und „AB4 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3. Eigenerklärung Eignungsleihe und Unterauftragnehmereinsatz - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.3: Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass
- Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer).
- für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird.
- die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft" und „AB4 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
4. Eigenerklärung Branchentarifvertrag - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.4: Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis)
Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass
- für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt .
- der genannte Tarifvertrag dem öffentlichen Dienst (Bund, Land, Kommune) zuzurechnen ist (weiter mit Ziffer 2.5.).
- der oben genannte Tarifvertrag am <Datum> für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
- der oben genannte Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde .
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4. Eigenerklärung Branchentarifvertrag - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.4: Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis)
Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass
- für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt .
- der genannte Tarifvertrag dem öffentlichen Dienst (Bund, Land, Kommune) zuzurechnen ist (weiter mit Ziffer 2.5.).
- der oben genannte Tarifvertrag am für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
- der oben genannte Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde .
7. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister: Eigenerklärung Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister - soweit vorhanden/nicht vorhanden -
Eigenerklärung Vorlage aktueller Auszug aus dem Berufsregister
8. Eigenerklärungen Berufsausübung: Eigenerklärung,
1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit
dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister
verpflichtet
2. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten
werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen
worden.
8. Eigenerklärungen Berufsausübung: Eigenerklärung,
1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit
dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister
verpflichtet
2. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten
werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen
worden.
9. Eigenerklärung zum TVergG LSA: Eigenerklärung,
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
9. Eigenerklärung zum TVergG LSA: Eigenerklärung,
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
10. Eigenerklärung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro
- Vermögensschäden: 250.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten: keine Anforderung
- Verlust bewachter Sachen: keine Anforderung
oder
dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden.
2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - in €: keine Anforderung
10. Eigenerklärung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro
- Vermögensschäden: 250.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten: keine Anforderung
- Verlust bewachter Sachen: keine Anforderung
oder
dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden.
2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - in €: keine Anforderung
Technische und berufliche Fähigkeiten
11. Eigenerklärung Qualifikation des eingesetzten Personals, Kommunikation, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Reduzierung der CO2-Emissionen/SaubFahrzeugBeschG, Hygienekonzept, Sanktionen Russland: 1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur
Verfügung stehen.
2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird.
4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird.
5. Eigenerklärung,
a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird.
b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen.
6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird.
7. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber
dem Angebot beigefügt wurde.
11. Eigenerklärung Qualifikation des eingesetzten Personals, Kommunikation, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Reduzierung der CO2-Emissionen/SaubFahrzeugBeschG, Hygienekonzept, Sanktionen Russland: 1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur
Verfügung stehen.
2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird.
4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird.
5. Eigenerklärung,
a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird.
b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen.
6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird.
7. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber
dem Angebot beigefügt wurde.
12. Eigenerklärung Referenzen: Referenzen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.)
a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende.
b) Es sind mindestens drei Referenzeneinzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 (vgl. Abnahme der Leistung; Vertragsbeginn laufender Vertrag kann vor dem 01.01.2020 liegen) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
c) Von den drei Referenzenmuss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - erfüllen:
Anzahl der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten
1 Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt 330 Beschäftigte
2 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen 150 Beschäftigte
3 Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - 150 Beschäftigte
4 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - 140 Beschäftigte
5 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg 150 Beschäftigte
6 Finanzamt Eisleben 120 Beschäftigte
7 Finanzamt Genthin 80 Beschäftigte
8 Finanzamt Haldensleben 90 Beschäftigte
9 Finanzamt Halle (Saale) 300 Beschäftigte
10 Finanzamt Magdeburg 340 Beschäftigte
11 Finanzamt Merseburg 100 Beschäftigte
12 Finanzamt Naumburg 170 Beschäftigte
13 Finanzamt Quedlinburg 210 Beschäftigte
14 Finanzamt Salzwedel 70 Beschäftigte
15 Finanzamt Staßfurt 90 Beschäftigte
16 Finanzamt Stendal 130 Beschäftigte
17 Finanzamt Wittenberg 90 Beschäftigte
d) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen - je Los - eingereicht werden.
e) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
f) Reicht der Bieter eine Referenz mit der jeweiligen Höchstanforderung gemäß lit. g) (vgl. vgl. Los 1 = 330 Beschäftigte), so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
g) Der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
h) geforderte Angaben:
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
- Anzahl der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten (vgl. lit. c); 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g)
- Vertrag besteht seit/Vertrag bestand
12. Eigenerklärung Referenzen: Referenzen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.)
a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende.
b) Es sind mindestens drei Referenzeneinzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 (vgl. Abnahme der Leistung; Vertragsbeginn laufender Vertrag kann vor dem 01.01.2020 liegen) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
c) Von den drei Referenzenmuss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - erfüllen:
Anzahl der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten
1 Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt 330 Beschäftigte
2 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen 150 Beschäftigte
3 Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - 150 Beschäftigte
4 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - 140 Beschäftigte
5 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg 150 Beschäftigte
6 Finanzamt Eisleben 120 Beschäftigte
7 Finanzamt Genthin 80 Beschäftigte
8 Finanzamt Haldensleben 90 Beschäftigte
9 Finanzamt Halle (Saale) 300 Beschäftigte
10 Finanzamt Magdeburg 340 Beschäftigte
11 Finanzamt Merseburg 100 Beschäftigte
12 Finanzamt Naumburg 170 Beschäftigte
13 Finanzamt Quedlinburg 210 Beschäftigte
14 Finanzamt Salzwedel 70 Beschäftigte
15 Finanzamt Staßfurt 90 Beschäftigte
16 Finanzamt Stendal 130 Beschäftigte
17 Finanzamt Wittenberg 90 Beschäftigte
d) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen - je Los - eingereicht werden.
e) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
f) Reicht der Bieter eine Referenz mit der jeweiligen Höchstanforderung gemäß lit. g) (vgl. vgl. Los 1 = 330 Beschäftigte), so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
g) Der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
h) geforderte Angaben:
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
- Anzahl der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten (vgl. lit. c); 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g)
- Vertrag besteht seit/Vertrag bestand
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13. Eigenerklärung Unternehmensdarstellung: Eigenerklärung, dass die Unternehmensdarstellung dem Angebot beigefügt wurde.
Bei der Unternehmensdarstellung (vgl. Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer und des Leistungsspektrums) soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen (vgl. beispielsweise Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, Leistungsspektrum mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung) eingegangen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
13. Eigenerklärung Unternehmensdarstellung: Eigenerklärung, dass die Unternehmensdarstellung dem Angebot beigefügt wurde.
Bei der Unternehmensdarstellung (vgl. Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer und des Leistungsspektrums) soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen (vgl. beispielsweise Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, Leistungsspektrum mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung) eingegangen werden.
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Benennung der detaillierten Ausschlussgründe (vgl. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen / vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft") erfolgt im Los 1 (vgl. 5.1 Los:LOT-0001; Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien) und gilt im gleichen Maße für alle weiteren Lose 2 bis 17.
Die Benennung der detaillierten Ausschlussgründe (vgl. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen / vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft") erfolgt im Los 1 (vgl. 5.1 Los:LOT-0001; Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien) und gilt im gleichen Maße für alle weiteren Lose 2 bis 17.
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2023 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren.
14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung).
15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft).
20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
25. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
26. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
27. Es gilt deutsches Recht.
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2023 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren.
14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung).
15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft).
20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
25. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
26. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
27. Es gilt deutsches Recht.