Beschaffungen: Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter

3 archivierte Beschaffungen

Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter war in der Vergangenheit ein Käufer von möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel, möbel und elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung.

Jüngste Beschaffungen durch Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter

2024-07-01   Beschaffung von Los 1 = Arbeitsplatzleuchten, Los 2 = Besucherstühlen, Los 3 = Stauraummöbeln (Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter)
***WICHTIG Teststellung: 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 12.3. Verifizierende Teststellung - Los 1 - Arbeitsplatzleuchten*** ***Zur Überprüfung der definierten technischen und qualitativen Mindestanforderungen (vgl. „A1 - Los 1 - Erklärung Mindestanforderungen“) ist - spätestens zum Ende der Angebotsfrist - der Beschaffungsstelle ein identisches Modell der angebotenen Arbeitsplatzleuchte für eine verifizierende Teststellung zur Verfügung zu stellen. Die Details zur Teststellung ergeben sich aus der o.g. … Ansicht der Beschaffung »
2023-11-10   Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen (Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter)
Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit umfasst 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres … Ansicht der Beschaffung »
2023-11-07   Arbeitsmedizinischer Dienst (Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter)
1. Die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten ergibt sich aus dem jeweiligen Los 1 bis 17. 2. Für den Auftraggeber ist gem. § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), a) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, b) in Verbindung mit … Ansicht der Beschaffung »