Der Schulverband Aresing errichtet zur Bischof-Sailer Grund- und Mittelschule in Aresing ein Erweiterungsgebäude und einen Pavillon für Schulmensa und Ganztagsbetreuung. Die Sockelgeschosse der Baukörper werden in Stahlbeton ausgeführt, die darüber liegenden Stockwerke in Holzbauweise. Sichtbare Holz-Tragstrukturen spannen über die Klassenzimmer und Lernlandschaften. Das Äußere der Baukörper wird durch breite Balkone bzw. Umgänge geprägt, die als Fluchtweg und Aufenthaltsfläche dienen und vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen. Die flachen Dächer werden begrünt. Beide Gebäude werden mittels einer Erdsonden-Wärmepumpe geheizt. Die Dächer werden mit PV-Paneelen zur Stromerzeugung ausgestattet. Im Zuge der Erweiterung werden die Freianlagen der Schule in weiten Teilen neugestaltet und erweitert.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2024-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ARE_4_060_1 Schwachstromarbeiten
Referenznummer: ARE_4_060_1
Kurze Beschreibung:
Der Schulverband Aresing errichtet zur Bischof-Sailer Grund- und Mittelschule in Aresing ein Erweiterungsgebäude und einen Pavillon für Schulmensa und Ganztagsbetreuung. Die Sockelgeschosse der Baukörper werden in Stahlbeton ausgeführt, die darüber liegenden Stockwerke in Holzbauweise. Sichtbare Holz-Tragstrukturen spannen über die Klassenzimmer und Lernlandschaften. Das Äußere der Baukörper wird durch breite Balkone bzw. Umgänge geprägt, die als Fluchtweg und Aufenthaltsfläche dienen und vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen. Die flachen Dächer werden begrünt. Beide Gebäude werden mittels einer Erdsonden-Wärmepumpe geheizt. Die Dächer werden mit PV-Paneelen zur Stromerzeugung ausgestattet. Im Zuge der Erweiterung werden die Freianlagen der Schule in weiten Teilen neugestaltet und erweitert.
Der Schulverband Aresing errichtet zur Bischof-Sailer Grund- und Mittelschule in Aresing ein Erweiterungsgebäude und einen Pavillon für Schulmensa und Ganztagsbetreuung. Die Sockelgeschosse der Baukörper werden in Stahlbeton ausgeführt, die darüber liegenden Stockwerke in Holzbauweise. Sichtbare Holz-Tragstrukturen spannen über die Klassenzimmer und Lernlandschaften. Das Äußere der Baukörper wird durch breite Balkone bzw. Umgänge geprägt, die als Fluchtweg und Aufenthaltsfläche dienen und vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen. Die flachen Dächer werden begrünt. Beide Gebäude werden mittels einer Erdsonden-Wärmepumpe geheizt. Die Dächer werden mit PV-Paneelen zur Stromerzeugung ausgestattet. Im Zuge der Erweiterung werden die Freianlagen der Schule in weiten Teilen neugestaltet und erweitert.
Die Laufzeit kann abhängig vom Bauablauf verlängert werden. Die Laufzeit umfasst nicht die Gewährleistungsfrist.
Vergabekriterien
Preis âś… Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren âś…
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-06 11:00:00 📅
Bedingungen fĂĽr die Ă–ffnung der Angebote: 2024-02-06 11:00:00 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen fĂĽr die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-02-06 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet âś…
Elektronische Zahlung wird verwendet âś…
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden, soweit es sich um unternehmensbezogene Unterlagen handelt. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen ist ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284038 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284038 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284038 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284038 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284038 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284038 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Mindestdeckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert. Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachaufträge; Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme; werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts taugliche Sicherheiten;
wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Mindestdeckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert. Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachaufträge; Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme; werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts taugliche Sicherheiten;
wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche AusschlussgrĂĽnde
Beschreibung der AusschlussgrĂĽnde:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
2. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-b.html) in Textform eingereicht werden. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
2. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-b.html) in Textform eingereicht werden. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 246-774650 (2023-12-20)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ARE_4_040_2 Heizung
Referenznummer: ARE_4_040_2 Beschreibung
Interne Kennung: ARE_4_040_2
Titel: Heizung
Beschreibung der Beschaffung:
- 2. St Wärmepumpe je 40 kW (Sole/Wasser-Wärmepumpe--> Erdwärmesonden)
- 900 m Kupferrohr (von DN 15 bis DN 50)
- 2.200 m2 FuĂźbodenheizung (Verlegeabstand 10 cm bis 20 cm)
- Passive KĂĽhlung ĂĽber FBH (natural cooling)
- 1 St. Pufferspeicher 1.500 Liter (fĂĽr Neubau)
- 1 St. Pufferspeicher 800 Liter (fĂĽr UnterstĂĽtzung Bestand)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284050 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284050 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284050 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284050 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284050 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284050 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der AusschlussgrĂĽnde:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
- 2 St. Zentrale RLT Geräte (7.400 und 4.900 m3/h)
- 19 St. dezentrale Fassaden-Lüftungsgeräte, Klassenzimmer (je 400 m3/h pro Geräte)
- 1 .St. Teil-Zentrales RLT Geräte (Abhangdecke, WC-Kern)
- 1 St KĂĽchen-Dunstabzugshaube, inkl. Dach Zu- und Abluftvenitlator
- 1.000 m2 Stahlblech (LĂĽftungskanal und Formteile 0 -1500m)
- 500 m LĂĽftungsrohr rund (von DN 100 bis DN 315)
- Brandschutzklappen, V-Regeler, Luftauslässe, Wetterschutzgitter, Dachhauben, usw.
Zusätzliche Informationen:
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--- Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--- Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
Informationen ĂĽber Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit kann abhängig vom Bauablauf verlängert werden.
Die Laufzeit umfasst nicht die Gewährleistungsfrist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284037 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284037 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284037 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284037 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284037 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284037 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Mindestdeckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert. Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachaufträge; Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme. Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts taugliche Sicherheiten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Mindestdeckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert. Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachaufträge; Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme. Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts taugliche Sicherheiten.
Beschreibung der AusschlussgrĂĽnde:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
1Stk. Wandlermessung
2 Stk. Niederspannungshauptverteilung
5 Stk. Installationsverteiler
ca. 30.000m Installationsleitung
ca. 12.000m Installationsrohr
ca. 400 Schuko Steckdosen
ca. 350 Leuchten
1 St. Zentralbatterieanlage
3St. EDV Verteilerschrank
ca. 16.000m KAT7 Kabel
Zusätzliche Informationen:
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--- Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden, soweit es sich um unternehmensbezogene Unterlagen handelt. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen ist ausgeschlossen.
--- Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
--- Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen. Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--- Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden, soweit es sich um unternehmensbezogene Unterlagen handelt. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen ist ausgeschlossen.
--- Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Baufortschritt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284035 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284035 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284035 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284035 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284035 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284035 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Beschreibung der AusschlussgrĂĽnde:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Bezug Russland:
Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen.
Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
--- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
--- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
--- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
--- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Bezug Russland:
Angebote, deren Bieter, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen, werden ausgeschlossen.
Die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127 /L127 /III/27) ist mit dem Angebot abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284051 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284051 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284051 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284051 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284051 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=284051 Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Bauleistung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 729 482 EUR đź’°
Beschreibung
Interne Kennung: ARE_4_053_1 Elektroinstallation
Beschreibung der Beschaffung:
1Stk. Wandlermessung 2 Stk. Niederspannungshauptverteilung 5 Stk. Installationsverteiler ca. 30.000m Installationsleitung ca. 12.000m Installationsrohr ca. 400 Schuko Steckdosenca. 350 Leuchten 1 St. Zentralbatterieanlage 3St. EDV Verteilerschrank ca. 16.000m KAT7 Kabel
Ă–ffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: 86561
Telefon: +4982529104450📞
Fax: +4982526404 đź“
URL: https://www.aresing.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Körper überprüfen
Name: Regierung Oberbayern
Postleitzahl: 86561
Telefon: +498921760📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen ĂĽber Fristen fĂĽr ĂśberprĂĽfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-543287 (2025-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 285 083 EUR đź’°
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
2. St Wärmepumpe je 40 kW (Sole/Wasser-Wärmepumpe--> Erdwärmesonden)- 900 m Kupferrohr (von DN 15 bis DN 50)- 2.200 m2 Fußbodenheizung (Verlegeabstand 10 cm bis 20 cm) - Passive Kühlung über FBH (natural cooling)- 1 St. Pufferspeicher 1.500 Liter (für Neubau)- 1 St. Pufferspeicher 800 Liter (für Unterstützung Bestand) Bauseits: - 19 St. dezentrale RLT Geräte mit Heizregister (Wasser)- 2 St. Zentrale RLT Geräte mit Heizregister (Wasser)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ARE_4_040_2
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-07 đź“…
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 285 083 EUR đź’°
Kennung des Angebots: ARE_3_002_1 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jandric GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE295940999
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
E-Mail: info@jandric.deđź“§
Telefon: 08441 79 71 240📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Quelle: OJS 2025/S 158-543351 (2025-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ARE_4_060_1 ELA-Anlage (Schwachstrom)
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 58 716 EUR đź’°
Beschreibung
Interne Kennung: ARE_4_060_1 ELA-Anlage (Schwachstrom)
Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ARE_4_060_1 ELA-Anlage (Schwachstrom) Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 58 716 EUR đź’°
Kennung des Angebots: ARE_4_060_1 ELA-Anlage (Schwachstrom) Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Smart Systems GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 86554
E-Mail: info@smartsystems.deđź“§
Telefon: +49 8253 5739890📞
Quelle: OJS 2025/S 158-543384 (2025-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 211 952 EUR đź’°
Beschreibung
Interne Kennung: ARE_4_042_1 Sanitär
Beschreibung der Beschaffung:
- 330 m Schalloptimiertes PP Rohr (von DN 50 bis DN100) - 550 m Edelstahl-Rohre (von DN 15 bis DN 50)- 1 St. Fäkalienhebeanlage- 2 St. Enthärtungsanlagen- 13 St. Keramik Waschbecken (behrührungslose Armaturen)- 8 St. Einbauwaschbecken (berührungslose Armaturen)- 23 St. Keramik WCs - 2 St. Duschen - 2. Behinderten WCsWarmwasserbereitung ausschließlich dezentral Boiler/DLE
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ARE_4_042_1 Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 211 952 EUR đź’°
Kennung des Angebots: ARE_4_042_1 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HTM Haustechnik und Montageservice UG
Nationale Registrierungsnummer: 86163
Postleitzahl: 86163
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: info@htm-haustechnik.deđź“§
Telefon: 0821-2621257📞
Quelle: OJS 2025/S 158-543494 (2025-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ARE_4_075_1 LĂĽftung
Produkte/Dienstleistungen: Klempnerarbeiten📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 494 036 EUR đź’°
Beschreibung
Interne Kennung: ARE_4_075_1 LĂĽftung
Beschreibung der Beschaffung:
- 2 St. Zentrale RLT Geräte (7.400 und 4.900 m3/h)- 19 St. dezentrale Fassaden-Lüftungsgeräte, Klassenzimmer (je 400 m3/h pro Geräte)- 1 .St. Teil-Zentrales RLT Geräte (Abhangdecke, WC-Kern)- 1 St Küchen-Dunstabzugshaube, inkl. Dach Zu- und Abluftvenitlator- 1.000 m2 Stahlblech (Lüftungskanal und Formteile 0 -1500m)- 500 m Lüftungsrohr rund (von DN 100 bis DN 315)- Brandschutzklappen, V-Regeler, Luftauslässe, Wetterschutzgitter, Dachhauben, usw.