Ausbildung in Fahrschulen Klasse B

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B der Bundeswehr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-13 Auftragsbekanntmachung
2023-11-22 Auftragsbekanntmachung
2023-11-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildung in Fahrschulen Klasse B
Referenznummer: 6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Kurze Beschreibung: Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B der Bundeswehr
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.\nDadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der\nDienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).\n\nZiel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.\n\nDie in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.\n\nDurch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.\n\nDer Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
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Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Fahrschulen 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Ort der Leistung: Alb-Donau-Kreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Ort der Leistung: Leipzig 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: LOT-0006
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

7️⃣
Interne Kennung: LOT-0007
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007

8️⃣
Interne Kennung: LOT-0008
Ort der Leistung: Unna 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Beschreibung
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Fahrschulen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ausbildung in Fahrschulen Klasse B
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-21 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen werden schriftlich angefordert.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: t:03023125000
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 6 - Einkauf Personaldienstleistungen IUD
E-Mail: baiudbwdlii6einkaufpersonaldienstleistungeniud@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-6804 📞
Fax: +49 228-5504-04896804 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=535713 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).\n\nDie technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.\n\nWeitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\n§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht\n https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html\n§ 135 Unwirksamkeit\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 540863-2023
Quelle: OJS 2023/S 219-690716 (2023-11-13)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-22)
Objekt
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
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Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-12 08:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: fc99b6c4-6046-44e0-b9a2-0e0a1beaec65-01
Quelle: OJS 2023/S 226-711893 (2023-11-22)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-23)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a2ac88dd-13a4-4302-8a90-70a31c497ab8-01
Quelle: OJS 2023/S 227-716712 (2023-11-23)