Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausge-schlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt:
1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen
Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung
Weniger als 0,5-fache des Auftragswert = Ausschluss
Mehr als das 1,0-fache des Auftragswerts Weniger als das 1,5-fache 1 Punkt
Mehr als 1,5-fache des Auftragswerts Weniger als 2,0-fache 2 Punkte
Mehr als 2,0-fache des Auftragswerts Weniger als 2,5-fache 3 Punkte
Mehr als 2,5-fache des Auftragswerts Weniger als 3,0-fache 4 Punkte
Mehr als 3,0-fache des Auftragswerts Weniger als 3,5-fache 5 Punkte
Mehr als 3,5-fache des Auftragswerts Weniger als 4,0-fache 6 Punkte
Mehr als 4,0-fache des Auftragswerts Weniger als 4,5-fache 7 Punkte
Mehr als 4,5-fache des Auftragswerts Weniger als 5,0-fache 8 Punkte
Mehr als 5,0-fache des Auftragswerts Weniger als 5,5-fache 9 Punkte
Mehr als 5,5-fache des 10 Punkte
2. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C IV Nr. 8:
i. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Weniger als 3 = Ausschluss
≥ 3 1 Punkt
≥ 4 2 Punkte
≥ 5 3 Punkte
≥ 6 4 Punkte
≥ 7 5 Punkte
≥ 8 6 Punkte
≥ 9 7 Punkte
≥ 10 8 Punkte
≥ 11 9 Punkte
≥ 12 10 Punkte
ii. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu.
Die Vergabestelle legt dabei fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmus-ter der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
3. Gesamtauswahlentscheidung
Die Vergabestelle beabsichtigt, mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebots-abgabe zuzulassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.