Die Stadt Schwedt/Oder ist Träger von insgesamt vier Grundschulen und drei Kindertagestätten im innerstädtischen Bereich sowie einer Grundschule und drei Kindertagesstätten in den Ortsteilen der Stadt. Für die vier innerstädtischen Grundschulen und drei Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätte im Ortsteil Criewen, soll nunmehr eine Neuvergabe für die Essenversorgung erfolgen. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen an den Verpflegungsangeboten sowohl bei Grundschülern als auch bei den Kita-Kindern sind die Versorgungsbereiche in drei Lose unterteilt worden mit nachfolgend aufgeführten Grundschulen und Kindertagesstätten. Die Abgabe der Angebote kann für einzelne oder alle Lose erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung zur Gemeinschaftsverpflegung an kommunalen Einrichtungen der Stadt Schwedt/Oder in 3 Losen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwedt/Oder ist Träger von insgesamt vier Grundschulen und drei Kindertagestätten im innerstädtischen Bereich sowie einer Grundschule und drei Kindertagesstätten in den Ortsteilen der Stadt. Für die vier innerstädtischen Grundschulen und drei Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätte im Ortsteil Criewen, soll nunmehr eine Neuvergabe für die Essenversorgung erfolgen. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen an den Verpflegungsangeboten sowohl bei Grundschülern als auch bei den Kita-Kindern sind die Versorgungsbereiche in drei Lose unterteilt worden mit nachfolgend aufgeführten Grundschulen und Kindertagesstätten. Die Abgabe der Angebote kann für einzelne oder alle Lose erfolgen.
Die Stadt Schwedt/Oder ist Träger von insgesamt vier Grundschulen und drei Kindertagestätten im innerstädtischen Bereich sowie einer Grundschule und drei Kindertagesstätten in den Ortsteilen der Stadt. Für die vier innerstädtischen Grundschulen und drei Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätte im Ortsteil Criewen, soll nunmehr eine Neuvergabe für die Essenversorgung erfolgen. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen an den Verpflegungsangeboten sowohl bei Grundschülern als auch bei den Kita-Kindern sind die Versorgungsbereiche in drei Lose unterteilt worden mit nachfolgend aufgeführten Grundschulen und Kindertagesstätten. Die Abgabe der Angebote kann für einzelne oder alle Lose erfolgen.
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Grundschule "Bertolt Brecht", Astrid Lindgren Grundschule, Kindertagesstätte "Kinderwelt", Kindertagesstätte "Friedrich Fröbel"
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Astrid Lindgren Grundschule Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 3 16303 Schwedt/Oder Kindertagesstätte "Friedrich Fröbel" Justus-von-Liebig-Straße 1a 16303 Schwedt/Oder Grundschule "Bertolt Brecht" Straße der Jugend 9 16303 Schwedt/Oder Kindertagesstätte "Kinderwelt" Straße der Jugend 8 16303 Schwedt/Oder Erich Kästner-Grundschule Rosa-Luxemburg-Straße 47 16303 Schwedt/Oder Kindertagesstätte "Kleine Wildhüter" Criewen Am Speicher 5 16303 Schwedt/Oder, OT Criewen Grundschule "Am Waldrand" Dr.-Wilhelm-Külz-Viertel 2 16303 Schwedt/Oder Kindertagesstätte "Hans Christian Andersen" Ehm-Welk-Straße 19 16303 Schwedt/Oder
Postanschrift: Stadt Schwedt/Oder
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Postleitzahl: 16303
Stadt: Schwedt/Oder
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Uckermark
🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Vertragsparteien ihr Kündigungsrecht nach Punkt 11.1 geltend macht. Maximal jedoch nur für 2 Jahre (maximale Laufzeit bis 31.07.2028).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-13 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-02-13 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit der fehlenden Unterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: für Personenschäden nicht unter EUR 4.000.000, - und für sonstige Schäden nicht unter EUR 5.000.000,-. Im Falle einer geringeren Deckungssumme sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften (nicht älter als 12 Monate) - Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur eingereicht werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte vorgesehen ist)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: für Personenschäden nicht unter EUR 4.000.000, - und für sonstige Schäden nicht unter EUR 5.000.000,-. Im Falle einer geringeren Deckungssumme sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften (nicht älter als 12 Monate) - Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur eingereicht werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte vorgesehen ist)
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind (Lieferung und Verpflegung nach DGE-Standard oder gleichwertig) (insgesamt für das Leistungsspektrum aller drei Lose) durch Vorlage einer Liste mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und Kontaktdaten der Auftraggeber. - Referenzen werden nicht nachgefordert - - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens - Regelungen zur Aufrechterhaltung der Warmhaltung von frisch gekochten Speisen sowie Bestimmungen zur Wahrung der Kühlkette bei kühl zuhaltenden Speisen und Lebensmitteln (Kurzdarstellung auf 1 bis 2 Seiten, DIN A4) - Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung - insbesondere Qualitätsmanagement, Hygienekonzept nach HACCP- Grundsätzen, Beschwerdemanagement (Kurzdarstellung auf 1 bis 2 Seiten, DIN A4)
- Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind (Lieferung und Verpflegung nach DGE-Standard oder gleichwertig) (insgesamt für das Leistungsspektrum aller drei Lose) durch Vorlage einer Liste mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und Kontaktdaten der Auftraggeber. - Referenzen werden nicht nachgefordert - - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens - Regelungen zur Aufrechterhaltung der Warmhaltung von frisch gekochten Speisen sowie Bestimmungen zur Wahrung der Kühlkette bei kühl zuhaltenden Speisen und Lebensmitteln (Kurzdarstellung auf 1 bis 2 Seiten, DIN A4) - Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung - insbesondere Qualitätsmanagement, Hygienekonzept nach HACCP- Grundsätzen, Beschwerdemanagement (Kurzdarstellung auf 1 bis 2 Seiten, DIN A4)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 7, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen. Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine X-Rechnung einzureichen. Dazu nutzen Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder. Leitweg-ID der Stadt Schwedt 12-12992262176167-39 Darüber hinaus können Sie die Rechnung an die E-Mail-Adresse des E-Rechnungsfachs erechnung.stadt@schwedt.de versenden.
Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 7, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen. Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine X-Rechnung einzureichen. Dazu nutzen Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder. Leitweg-ID der Stadt Schwedt 12-12992262176167-39 Darüber hinaus können Sie die Rechnung an die E-Mail-Adresse des E-Rechnungsfachs erechnung.stadt@schwedt.de versenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86SJY
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zurzeit gültigen Fassung Anwendnung.
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zurzeit gültigen Fassung Anwendnung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 248-787993 (2023-12-22)